Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3206 30.07.2018 (Ausgegeben am 31.07.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rückfragen zur Kleinen Anfrage Medienkompetenz in Sachsen-Anhalt (KA 7/1530) Kleine Anfrage - KA 7/1838 Vorbemerkung der Fragestellenden: Über Medienkompetenzen zu verfügen, ist im Zuge der Digitalisierung unserer Gesellschaft ein wesentlicher Aspekt für das zukünftige Bestehen in Arbeitskontexten sowie der gelingenden Partizipation am alltäglichen Miteinander. Weil die Vermittlung von Medienkompetenzen zu einem wichtigen Bildungsauftrag wird, haben wir, Cornelia Lüddemann und Wolfgang Aldag, eine Kleine Anfrage zu dieser Thematik an die Landesregierung gestellt. Zu der Antwort, genauer den zehn bzw. zum Schuljahr 2018/2019 vierzehn medienpädagogischen Beraterinnen und Beratern haben wir noch Rückfragen. Wir bitten daher die Landesregierung um die Beantwortung der nachstehend aufgelisteten Rückfragen: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1: „Welche Abschlüsse qualifizieren die zehn bzw. vierzehn medienpädagogischen Beraterinnen und Berater jeweils für ihre Tätigkeit?“ Als medienpädagogische Beraterinnen und Berater (MPB) werden gem. RdErl. des MK vom 31.7.2012 - 34-82251 Lehrkräfte eingesetzt. Praktische Kenntnisse von Unterrichtsgestaltung , Schulabläufen und Schulorganisation sind für die pädagogische Beratungstätigkeit eine unentbehrliche Voraussetzung. Weiterhin wurden in allen drei bisherigen Bewerbungsrunden Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich Medienbildung (z. B. Projekte, Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, Gestaltung von 2 Fortbildungen, besondere schulische Aufgaben, Wettbewerbe, Arbeitsgemeinschaften ) sowie sicherer Umgang mit modernen Medientechnologien vorausgesetzt. Einige der jetzigen MPB waren vormals abgeordnete Leiterin oder Leiter einer regionalen Medienstelle oder haben den Weiterbildungskurs „Moderne Medienwelten“ absolviert . Frage 2: „Wie viel Zeit steht den medienpädagogischen Beraterinnen und Beratern bei ihrer Tätigkeit pro Landkreis, pro Schule bzw. pro entwicklungstheoretischer Beratung der Lehrerinnen und Lehrer nach Klassenstufe zur Verfügung?“ Die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater (MPB) erhalten im Berufungszeitraum zur Wahrnehmung der Aufgaben Anrechnungsstunden in Höhe von 50 % des Beschäftigungsumfanges. Zur Effektivierung der Steuerung des Systems werden diese Anrechnungsstunden in Absprache mit den entsprechenden Schulleiterinnen und Schulleitern landesweit jeweils mittwochs und donnerstags gewährt. Jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt ist ein MPB als Ansprechpartner zugeordnet. Es wird auch in Regionalteams gearbeitet, um Terminüberschneidungen möglichst zu vermeiden. Die MPB können von den Schulen angefordert werden und kommen nach Buchung eines der Angebote über das Abrufsystem des Bildungsservers (siehe: https://www.bildung-lsa.de/medienberatung.html) direkt in die Schulen. Andere Institutionen (z. B. Schulträger) vereinbaren per Mail Termine zu den Beratungsangeboten . Der zeitliche Umfang der Tätigkeit vor Ort ist abhängig vom Inhalt des Angebotes. Dies kann von einem 45-minütigen Gespräch bis zu einer mehrstündigen Fortbildung bzw. einem Projekt variieren. Eine Aufschlüsselung der zur Verfügung stehenden Zeit pro Landkreis, pro Schule oder auch Beratungssituation entspricht aber nicht der Praxis sowie den Erfordernissen der Beratungstätigkeit und wird somit nicht stringent festgelegt.