Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3208 31.07.2018 (Ausgegeben am 01.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Gründe für den ZASt-Bau in Stendal Kleine Anfrage - KA 7/1825 Vorbemerkung des Fragestellenden: In meiner Kleinen Anfrage (KA 7/1726) wies ich in der Vorbemerkung auf die Aussage eines MI-Vertreters hin, in der uns erklärt wurde, der Bau der zweiten ZASt habe primär nichts mit den Auslastungszahlen zu tun. Vielmehr wäre der Neubau als Back-up-Version im Falle von Stromausfällen, Naturkatastrophen u. Ä. gedacht. In der Antwort der Landesregierung (Drs. 7/3063) wurde nun von Minister Schröder behauptet, meine Sachdarstellung wäre nicht zutreffend. Dem widerspreche ich hiermit auf das Schärfste. Der Umstand, dass sich Herr S. nicht mehr an seine Worte (für die es mehrere Zeugen gibt) erinnern kann oder will, ist nachvollziehbar, aber keinesfalls akzeptabel. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Will man mit der zweiten ZASt, die angeblich nicht, wie uns aber gegenüber behauptet wurde, als Back-up-Version dienen soll, doch nur auf die nächste große Welle von sog. Flüchtlingen vorbereitet sein? 2. Falls nicht, was sind die wahren Gründe für den Kabinettsbeschluss vom 15. November 2016 und den Bau dieses 30 Mio. EU-Projektes? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Das Land errichtet am Standort Stendal eine Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) mit einer Bruttounterbringungskapazität von 1.000 Plätzen. Die LAE wird zukünftig als 2 Nebenstelle der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) der Unterbringung von Asylsuchenden gemäß § 44 des Asylgesetzes dienen. Entsprechend der bereits seit Mitte November 2016 bestehenden Konzeption zur Unterbringung Schutzsuchender im Land Sachsen-Anhalt wird die dauerhafte Unterbringung mittelfristig an zwei Standorten - in Halberstadt mit der Hauptstelle der ZASt und der unselbständigen Nebenstelle Stendal - konzentriert. Zugleich werden die bislang an anderen Stellen betriebenen Erstaufnahmestandorte aufgegeben. Ziel ist es, hierdurch den administrativen und logistischen Aufwand auf ein Minimum zu reduzieren und den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtungen wirtschaftlicher zu gestalten. Die Einrichtung in Stendal ist darüber hinaus erforderlich, um eine den europarechtlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung von vulnerablen Asylsuchenden in der Erstaufnahme auch in Sachsen-Anhalt sicherstellen und diesbezügliche Übergangslösungen für die Unterbringung Asylsuchender beenden zu können. Das Land ist nach der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 (EU-Aufnahmerichtlinie) verpflichtet, eine Unterkunft vorzuhalten , die sich insbesondere auch für die Unterbringung besonders schutzbedürftiger allein oder allein mit Kindern reisender Frauen und von Familien mit Kindern eignet . Die LAE Stendal wird als erstes landeseigenes Objekt entsprechend den Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie konzipiert, so dass zukünftig die vorgenannten besonders Schutzbedürftigen hier richtlinienkonform untergebracht werden können. Unabhängig davon trägt der zweite Standort in Stendal auch (aber eben nicht ausschließlich ) dazu bei, dass die Erstaufnahme Asylsuchender auch im Falle eines Nutzungsausfalls oder einer Nutzungseinschränkung der ZASt aufgrund von Stromausfällen , Naturkatastrophen oder einer Quarantäne sichergestellt werden kann.