Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3210 31.07.2018 (Ausgegeben am 01.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Beratungsangebote für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1842 Vorbemerkung der Fragestellenden: Im Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt der schnelle, niedrigschwellige und unbürokratische Zugang zu Beratungsangeboten eine große Hilfe und Unterstützung für Betroffene dar. Dieser wird in freier Trägerschaft von spezialisierten Fachberatungsstellen, die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als erkennbaren Schwerpunkt aufweisen, geleistet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele spezialisierte Fachberatungsstellen, die sichtbar als Expertinnen und Experten mit einem Schwerpunkt zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten, gibt es derzeit in Sachsen-Anhalt? Es gibt derzeit vier anerkannte und geförderte Fachberatungsstellen in Sachsen- Anhalt. Dies sind die Wildwasserberatungsstellen in Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle (Saale) sowie der Verein „Miß-Mut“ e.V. Stendal. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Fachberatungsstellen mit den Schwerpunkten Beratung/Prävention und Weiterbildung/Öffentlichkeitsarbeit zum Thema sexualisierte Gewalt, allerdings nicht mit der Einschränkung Kindheit und Jugend, sondern ausgerichtet auf alle Zielgruppen (Menschen mit Beeinträchtigungen, mit Fluchterfahrungen , mit Migrationshintergrund, LSBTTIQ, männliche und weibliche betroffene Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche) einschließlich Angehöriger, Bezugspersonen und professioneller Unterstützungspersonen der Betroffenen. 2 Nach vorliegendem Kenntnisstand sind diese vier Fachberatungsstellen im Bereich der freien Träger die einzigen Beratungsstellen, die psychosoziale Angebote für Kinder , Jugendliche und erwachsene Betroffene von sexualisierter Gewalt vorhalten. Eine weitere Beratungsstelle zum Thema sexualisierte Gewalt gibt es seit 2012 mit dem spezialisierten Beratungsangebot: „Kind im Zentrum“ in Wittenberg, in Trägerschaft des Evangelischen Jugend- und Förderwerks (EJF). Diese wird nicht vom Land gefördert. 2. Für wie viele Landkreise und kreisfreie Städte mit welcher Bevölkerungszahl sind die einzelnen spezialisierten Fachberatungsstellen jeweils zuständig ? Bitte einzeln aufschlüsseln und die Landkreise und kreisfreien Städte den jeweiligen Beratungsstellen zuordnen. Die 11 Landkreise und drei kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts sind mit insgesamt 2.225.3131 Einwohnerinnen und Einwohnern folgenden nachstehenden Fachberatungsstellen zugeordnet: Im Zuständigkeitsbereich der Beratungsstelle Stendal befinden sich Landkreis Stendal: 113.595 Menschen Altmarkkreis Salzwedel: 84.759 Menschen Im Zuständigkeitsbereich der Beratungsstelle Wildwasser Dessau-Roßlau befinden sich Dessau-Roßlau, Stadt: 82.260 Menschen Altmarkkreis Anhalt-Bitterfeld: 161.789 Menschen Landkreis Wittenberg: 127.093 Menschen Im Zuständigkeitsbereich der Beratungsstelle Wildwasser Halle (Saale) befinden sich Halle (Saale) Stadt: 237.804 Menschen Burgenlandkreis: 182.345 Menschen Landkreis Mansfeld Südharz: 138.587 Menschen Saalekreis: 185.790 Menschen Im Zuständigkeitsbereich der Beratungsstelle Wildwasser Magdeburg befinden sich Magdeburg, Stadt: 238.068 Menschen Landkreis Börde: 172.693 Menschen Landkreis Harz: 216.524 Menschen Salzlandkreis: 193.314 Menschen Landkreis Jerichower Land: 90.692 Menschen 1 vgl. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Bevölkerung insgesamt, Aktualisierung vom 05.06.2018   3 3. In wie vielen Fachberatungsstellen gibt es spezifische Angebote für verschiedene Betroffenengruppen (Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen , Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Fluchterfahrung, männliche erwachsene Betroffene, weibliche erwachsene Betroffene, Jungen, Mädchen, LGBT, etc.)? Bitte die Fachberatungsstelle und die jeweiligen Angebote konkret benennen. Die vier Fachberatungsstellen stehen allen Betroffenen als Anlaufstelle zur Verfügung und gehen in den Einzelberatungen auf alle individuellen Lebensbedingungen, Ressourcen und Herausforderungen ein. Sowohl die Beratungsgespräche, die Präventions - und Weiterbildungsangebote als auch die öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen werden entsprechend konzipiert und angeboten. Grundsätzlich ist die spezialisierte Fachberatung ein offenes und inklusives Angebot für alle Menschen. In den Grundsätzen der parteilichen Arbeit für Betroffene ist lediglich die Arbeit mit Täterinnen und Tätern ausgenommen. 4. Wie viele Personalstellen werden in den einzelnen spezialisierten Fachberatungsstellen durch öffentliche Gelder finanziert? Handelt es sich dabei um Landesmittel oder kommunale Mittel? Bitte je Fachberatungsstelle nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln mit einer Angabe der Höhe der Förderung aufschlüsseln. 5. In welcher Höhe erhalten die spezialisierten Fachberatungsstellen Zuschüsse zu Sachkosten aus öffentlichen Mitteln? Bitte aufschlüsseln nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln. Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet . Die vier Beratungsstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt werden in folgender Höhe gefördert: *) gemeinsamer Zuwendungsbescheid Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung. Die Mittel werden zum überwiegenden Teil zur Finanzierung der anfallenden Personalkosten eingesetzt . Die Beratungsstellen finanzieren die Sachkosten aus Landes-, kommunalen oder Eigenmitteln. Über die genaue Aufteilung kann keine Aussage getroffen werden .