Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3217 03.08.2018 (Ausgegeben am 03.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Anerkennung von Prüfungen staatlich anerkannter Studienkollegs Kleine Anfrage - KA 7/1863 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß § 28 Abs. 4 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) können staatlich anerkannte Studienkollegs Prüfungen abnehmen. In Gesprächen wurde mir mitgeteilt, dass es immer wieder vorkommt, dass in anderen Bundesländern diese Prüfungen nicht anerkannt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: Bestrebungen zum Schutz vor privaten Studienkollegs liegen in Erfahrungen mit diversen privaten Bildungsträgern begründet, die ohne staatliches Mandat in anderen Bundesländern auf dem Markt agieren. Hierzu bedarf es einer Differenzierung, denn in Sachsen-Anhalt können private Einrichtungen gemäß § 28 Abs. 4 Hochschulgesetz (HSG LSA) staatlich anerkannt werden. Die Anerkennung beinhaltet die Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem Landesstudienkolleg und damit auch die Einhaltung der Vorgaben der Studienkollegverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die die Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. April 1994 in der Fassung vom 21. September 2006) in Landesrecht umsetzt. Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung übt die Rechts- und Fachaufsicht über die vom Land staatlich anerkannten Studienkollegs aus, um u. a. die Qualitätssicherung zu gewährleisten. 2 Nach aktueller Rechtslage gibt es nur in Sachsen-Anhalt staatlich anerkannte private Studienkollegs, die den staatlichen Studienkollegs gleichwertig und deren Feststellungsprüfungszeugnisse damit bundesweit anzuerkennen sind. Dies ist ein grundlegender Unterschied zu privaten Kollegs in anderen Bundesländern, unter Umständen aber nicht eingehend bekannt. Um dem Informationsbedarf der Länder im Umgang mit Zeugnissen über die Feststellungsprüfung staatlich anerkannter Studienkollegs entgegenzukommen, erteilt das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung diesbezüglich Auskunft und weist die staatlich anerkannten Studienkollegs auf seiner Internetseite (https://mw.sachsen-anhalt.de/themen/studium/hochschulzugang /) aus. Frage 1: Wie viele Studienkollegs sind in Sachsen-Anhalt staatlich anerkannt? Bitte die einzelnen Einrichtungen und ihre jeweiligen Standorte benennen. Neben dem Landesstudienkolleg sind in Sachsen-Anhalt derzeit drei private Studienkollegs gemäß § 28 Abs. 4 HSG LSA staatlich anerkannt und zur Durchführung der Feststellungsprüfung berechtigt: 1) Studienkolleg Germany der Magdeburger Wirtschaftsinformatik AG Standort: Magdeburg 2) Europäisches Studienkolleg der Wirtschaft des Europäischen Bildungswerks für Beruf und Gesellschaft Standort: Magdeburg 3) Staatlich anerkanntes Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg Standorte: Halle und Merseburg Frage 2: Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Prüfungen staatlich anerkannter Studienkollegs nicht anerkannt wurden? Wenn ja, bitte das Studienkolleg angeben, dessen Prüfungen nicht anerkannt wurden und das Bundesland, in dem die Anerkennung verweigert wurde. Dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sind drei Fälle bekannt , in denen das Zeugnis über die Feststellungprüfung eines im Land Sachsen- Anhalt staatlich anerkannten Studienkollegs im ersten Ansatz nicht akzeptiert wurde. Zeugnis ausstellendes Studienkolleg Bundesland der nicht anerkennenden Hochschule Jahr 1 Studienkolleg Germany der Magdeburger Wirtschaftsinformatik AG Bayern 2015 2 Staatlich anerkanntes Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg Baden-Württemberg 2017 3 Staatlich anerkanntes Studienkolleg Halle-Merseburg an der Hochschule Merseburg Nordrhein-Westfalen 2017 3 Die ablehnenden Hochschulen wurden vom jeweiligen Studienkolleg und dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung über die staatliche Anerkennung unterrichtet. Frage 3: Wie schätzt die Landesregierung den Sachverhalt ein? Welche Folgen kann eine fortwährende Nichtanerkennung für das staatlich anerkannte Studienkolleg haben? Die ablehnenden Bescheide der in der Antwort auf Frage 2 genannten Fälle bilden nach Kenntnis des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung die Ausnahme. Weitere Einzelanfragen von Zeugnisanerkennungsstellen, Ministerien anderer Bundesländer und diversen Hochschulen bezüglich der Authentizität eingereichter Prüfungszeugnisse wurden und werden vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung mit Bestätigung der Legitimation beantwortet. Das Ministerium weist darauf hin, dass die Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz mit staatlicher Anerkennung auch für die privaten Kollegs in Sachsen-Anhalt bindend ist. Mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Landes Sachsen- Anhalt, unter Einhaltung aller relevanten Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, ist mit der staatlichen Anerkennung die Gleichwertigkeit festgestellt. Damit gilt in vollem Umfang die Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz, die die gegenseitige Anerkennung in allen Bundesländern beinhaltet. Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung im Jahr 2017 mit ausdrücklicher Befürwortung der Hochschulrektoren die Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards an staatlichen und staatlich anerkannten Studienkollegs in Sachsen-Anhalt eingeleitet. Die im Hinblick auf Curricula und auf die inhaltliche sowie formale Gestaltung der Feststellungsprüfung bundesweit verbindlichen Rahmenvorgaben sind, sofern vorhanden und aktuell, weit gefasst und lassen Spielräume in der Umsetzung zu. Hier wurde das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung tätig, um die Qualitätssicherung an allen Studienkollegs zu gewährleisten . Konkret soll dieses Ziel über einheitliche Ausbildungsdauer und Lehrinhalte und dieselben Prüfungen realisiert werden. Eine ständige Arbeitsgruppe, bestehend aus Hochschulvertretern, die von den Rektoraten der Hochschulen des Landes benannt wurden, übt in dieser Angelegenheit die Kontroll- und Begleitfunktion aus. Nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen durch die Novellierung der Studienkollegverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (StudKVO-LSA) vom 10. November 2017 wurden für die fachliche Umsetzung des Vorhabens Fachkonferenzen einberufen. Mitglieder der Fachkonferenzen sind Fachlehrkräfte der Studienkollegs, wobei die Leitung jeweils einer erfahrenen Lehrkraft des Landesstudienkollegs Sachsen-Anhalt obliegt. Die Fachkonferenzen haben unter Berücksichtigung der bundesweit gültigen Festlegungen Rahmenrichtlinien, Fachcurricula , Bewertungs- und Korrekturrichtlinien für die einzelnen Fächer der an den Kollegs angebotenen Kurse erarbeitet. Auf Vorschlag der ständigen Arbeitsgruppe wurden die angefertigten Unterlagen auf dem Erlasswege als Grundlage für den Unterricht ab dem Sommersemester 2018 für alle Studienkollegs in Sachsen-Anhalt für verbindlich erklärt. Auf dieser Basis erfolgt derzeit in den Fachkonferenzen die Erarbeitung der Prüfungsaufgaben. Im Wintersemester 2018/19 werden am Landesstudienkolleg und an den staatlich anerkannten privaten Studienkollegs in Sachsen- 4 Anhalt die Feststellungsprüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern der Schwerpunktkurse erstmals mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben durchgeführt. Nach Einschätzung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung bestehen unter dem Aspekt der rahmenordnungskonformen Ausbildung und der eingeführten Maßnahmen zur Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards keine Gründe für eine Nichtanerkennung der Zeugnisse über die Feststellungsprüfung eines im Land Sachsen-Anhalt staatlich anerkannten Studienkollegs.