Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3225 08.08.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Situation von Honorarlehrkräften in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1789 Vorbemerkung der Fragestellenden: Honorarlehrkräfte arbeiten an Hochschulen, an Volkshochschulen, privaten Sprachschulen , Goethe-Instituten sowie an anderen Einrichtungen. Sehr häufig arbeiten sie im öffentlichen Auftrag. Trotz ihrer gesellschaftlich wichtigen und wertvollen Arbeit befinden sich Honorarlehrkräfte nicht selten in einer prekären Situation. Die Höhe der Honorare ist nicht annähernd mit der Bezahlung von fest angestellten Lehrkräften mit ähnlicher Qualifikation und Tätigkeit vergleichbar. Die jüngsten Auseinandersetzungen um Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung bei den Goethe- Instituten zeigen, wie unsicher der sozialrechtliche Status von Honorarlehrkräften mitunter ist. Eine mögliche Honorarausfallzahlung bei Krankheit ist genauso unwahrscheinlich wie die Zahlung von Urlaubsgeld. Bei Fragen der Sozialversicherung sieht es nicht viel besser aus. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sowie die Tatsache , dass Selbstständige die Beiträge oft alleine schultern müssen, haben unter anderem dazu geführt, dass einige Honorarlehrkräfte hohe Beitragsschulden bei der gesetzlichen Renten- bzw. Krankenversicherung aufgebaut haben. Für andere bleibt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Betriebskosten und Steuern ein - gemessen am Qualifikationsniveau - bescheidenes Nettoeinkommen übrig. Eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung wird trotz langjähriger Beitragszahlung in Vollzeit nur in den seltensten Fällen erreicht. Nach Ansicht der Fragesteller muss die Situation der Honorarlehrkräfte an vielen Stellen umfassend verbessert werden. Neben der Prüfung, wie Lehrkräfte häufiger fest angestellt werden können, bedarf es eindeutiger Abgrenzungskriterien zwischen 2 abhängiger Beschäftigung und freiwilliger Selbstständigkeit. Handelt es sich eindeutig um eine selbstständige Tätigkeit, so muss diese angemessen bezahlt werden. Mit Blick auf die soziale Absicherung von Selbstständigen müsse ein Schuldenschnitt erwogen, die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung gesenkt und die Beitragszahlung weiter flexibilisiert werden. Neben der paritätischen Beitragstragung durch Auftraggeber und Auftragnehmer bedarf es der Einführung einer steuerfinanzierten Garantierente , die langjährig Versicherten mit dreißig Versicherungsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung garantiert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Vorbemerkung: Gesamtdaten zu Honorarlehrkräften werden von der Landesregierung nicht erfasst (vgl. auch die Antwort zur KA 7/272 „Honorarkräfte in der Weiterbildung“ vom 28.10.2016). Bei der gesonderten Datenerhebung zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage hat sich die Landesregierung auf die öffentlichen Einrichtungen konzentriert, die entweder der Landesverwaltung angehören, ihr nachgeordnet sind oder Landeszuschüsse erhalten. Die erhobenen Daten haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weil nicht alle angeschriebenen Einrichtungen Daten zur Verfügung gestellt haben. Dieser Umstand könnte der Ferien- und Urlaubszeit geschuldet sein. Frage 1: Wie viele Honorarlehrkräfte gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in unserem Bundesland? Bitte nach Männern und Frauen getrennt ausweisen. Nach Auswertung der übermittelten Daten sind 4.551 Honorarlehrkräfte in Sachsen- Anhalt tätig, davon 2.149 Männer und 2.402 Frauen. Frage 2: Wie viele davon sind an Volkshochschulen und wie viele an Musikschulen beschäftigt ? An Volkshochschulen sind 1.554 Honorarkräfte beschäftigt (431 Männer und 1.123 Frauen). An den Musikschulen arbeiten 541 Honorarlehrkräfte (307 Männer und 234 Frauen). Frage 3: Wie viele Lehrkräfte sind sozialversicherungspflichtig angestellt und wie viele arbeiten als Honorarlehrkräfte? Bitte nach Männern und Frauen sowie Einrichtungsart differenzieren. Die Mehrzahl der sozialversicherungspflichtig angestellten Lehrkräfte in Sachsen- Anhalt arbeitet an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Insgesamt sind dies 10.662 Personen (2.071 Männer und 8.591 Frauen). Nicht be- 3 rücksichtigt bei dieser Zählung sind die Lehrkräfte, die sich zum Stichtag bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befanden. Die Daten zu weiteren sozialversicherungspflichtig angestellten Lehrkräften und der Differenzierung nach Einrichtung und Geschlecht sind der Anlage zu entnehmen. Die Zahl der Honorarkräfte ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1. Eine Differenzierung nach Männern und Frauen und nach Einrichtungsart erfasst die Anlage. Frage 4: Wo und in welchem Maße beteiligen sich Auftraggeber an den Sozialversicherungsbeiträgen von Honorarlehrkräften in unserem Bundesland? Bitte differenziert nach Volkshochschulen und Musikschulen. Hierzu wurden von den Befragten keine Angaben gemacht. Frage 5: Inwiefern beteiligen sich die - durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragten - privaten und öffentlichen Träger zur Durchführung von Integrationskursen an den Sozialversicherungsbeiträgen der Honorarlehrkräfte? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die erfragten Beteiligungen vor. Frage 6: Wie hoch ist die durchschnittliche Bruttovergütung der Honorarlehrkräfte in unserem Bundesland? Bitte differenziert nach Einrichtungsart. Die Vergütung erfolgt nach festen oder variablen Unterrichtseinheiten bzw. Stundensätzen , z. T. pro jeweilige Veranstaltung/Veranstaltungsreihe oder auch als Tagessatz . Darüber hinaus ist sie abhängig von der Art der Tätigkeit als Honorarlehrkraft . So bestehen z. B. gravierende Unterschiede, ob es sich bei der Honorarlehrkraft um eine Tätigkeit im Rahmen von Projektarbeitsverträgen handelt, um nebenberufliche oder selbständige Tätigkeit, um die pauschale Erstattung ehrenamtlicher Tätigkeit oder um freiberufliche Tätigkeit. Soweit ermittelbar wurden die durchschnittlichen Bruttovergütungen erhoben und in der Anlage dargestellt. Frage 7: Inwieweit wurde im Jahr 2017 die Vergütung der Honorarlehrkräfte verbessert. Bitte differenziert nach Einrichtungsart. Die Entwicklung der Vergütung der Honorarlehrkräfte stellt die Anlage dar. In den meisten Fällen ist keine Erhöhung zu verzeichnen. In einigen Bereichen haben sich geringfügige Verbesserungen ergeben (z. B. bei den Volkshochschulen und den Schulen in freier Trägerschaft), in anderen Bereichen z. T. erhebliche Steigerungen (z. B. bei den freien Trägern der Erwachsenenbildung). 1 Anlage MB Stand: 23.07.2018 KA 7/1789 „Überblick - Situation von Honorarlehrkräften in Sachsen-Anhalt“ Ressort Einrichtungen im Geschäftsbereich, die sozialvers.pfl. Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Lehrkräfte Anzahl der Honorarlehrkräfte Höhe der durchschnittl. Bruttovergütung der Inwieweit wurde die Vergütung der Honorarlehrkräfte 2017 LK und/oder Honorarlehrkräfte beschäftigen sozialvers. pflichtig nicht sozialvers. pflichtig Honorarlehrkräfte -in Eurogegenüber 2016 verbessert? m w m w m w Staatskanzlei/ Ministerium für Kultur Musikschulen 166 219 --- --- 307 234 mit HS-Abschluss Ø 19,25 ohne HS-Abschluss Ø 17,41 mit HS-Abschluss Ø + 0,31 € ohne HS-Abschluss Ø +0,04 € Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Hochschulen/ Universitäten 145 178 --- --- 846 654 Ø 30,00 keine Veränderung Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Forstliches Bildungszentrum 9 1 --- --- --- --- keine Angabe keine Angabe Landwirtschaftlich e Fachschule 4 5 --- --- --- --- keine Angabe keine Angabe 2 Ressort Einrichtungen im Geschäftsbereich, die sozialvers.pfl. Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Lehrkräfte Anzahl der Honorarlehrkräfte Höhe der durchschnittl. Bruttovergütung der Inwieweit wurde die Vergütung der Honorarlehrkräfte 2017 LK und/oder Honorarlehrkräfte beschäftigen sozialvers. pflichtig nicht sozialvers. pflichtig Honorarlehrkräfte -in Eurogegenüber 2016 verbessert? m w m w m w Ministerium für Inneres und Sport AFI Fortbildung Allg. Verwaltung 1 3 30 19 23 25 Nebenamtliche 30,00 je UE1 Dozent/innen mit Vertrag Ø 449,65 je Tag Nebenamtliche Dozenten unverändert Dozent/innen mit Vertrag Ø 626,53 € je Tag AFI Ausbildung Justizvollzug 2 1 28 13 --- --- Nebenamtliche Lehrkräfte Ø 25,- je UE Nebenamtliche Lehrkräfte Ø 30,00 € je UE AFI Fortbildung Justizvollzug --- --- 20 4 10 6 Nebenamtliche Lehrkräfte Ø 25,00 je UE Honorarkräfte zw. 22,50 pro UE und 1.428,00 pro Tag Nebenamtliche Lehrkräfte Ø 30,00 € je UE BK Heyrothsberge 4 Angestellte und 17 (hauptamtl . Beamte) 2,5 Angestellte und 1 (hauptamtl. Beamte) --- --- 63 1 Ø 28,50 keine Veränderung AFI Aus- und Weiterbildung 1 3 13 6 --- 1 30,00 pro UE keine Veränderung Fachhochschule der Polizei 2 Angestellte und 30 Beamte 3 Angestellte und 9 Beamte 94 31 --- --- 22,50 bis 120,00 pro Std. keine Veränderung 1 UE = Unterrichtseinheit 3 Ressort Einrichtungen im Geschäftsbereich, die sozialvers.pfl. Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Lehrkräfte Anzahl der Honorarlehrkräfte Höhe der durchschnittl. Bruttovergütung der Inwieweit wurde die Vergütung der Honorarlehrkräfte 2017 LK und/oder Honorarlehrkräfte beschäftigen sozialvers. pflichtig nicht sozialvers. pflichtig Honorarlehrkräfte -in Eurogegenüber 2016 verbessert? m w m w m w Ministerium für Bildung Öffentliche Schulen 2.071 8.591 --- --- ---- --- --- Schulen in freier Trägerschaft 2 147,9 452,5 2 3 81,86 97,47 Ø 32,14 In Einzelfällen 3,00 € mehr pro UE Landeszentrale für politische Bildung --- --- --- --- 55 23 Ø 302,51 pro Veranstaltung Ø 276,14 € pro Veranstaltung3 Erwachsenenbildung insgesamt (EBG) 41,5 27,5 9 14 567 1.271 Ø 37,80 (zw. 14,50 an VHS bis 100,- bei freien Trägern) Tageshonorare zw. 350,00 bis 1.200,00 Zw. Ø 2 % bei VHS und 160 % bei freien Trägern davon Volkshochschulen 4 2 16 --- --- 431 1.123 Ø 21,24 Ø 2 % Summe 2.641,40 9.496,50 196 90 1952, 86 2.312, 47 12.137,90 4.551,33 2 Es wurden 86 Schulträger angeschrieben. Davon haben 37 bis 25.07.2018 geantwortet. 3 Bei der Landeszentrale für politische Bildung haben sich die Rahmenbedingungen für die Honorierung von Lehrkräften im Jahr 2017 gegenüber den Vorjahren grundsätzlich nicht verändert. Die unterschiedliche durchschnittliche Honorarhöhe ergibt sich aus differenzierten Anforderungen und daraus resultierenden Honorarhöhen im Einzelfall. 4 Aufgrund der Ferienzeit liegen die Daten von vier der insgesamt 15 Volkshochschulen nicht vor.