Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3227 08.08.2018 (Ausgegeben am 08.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Doppel- und Mehrfachbesetzung an den Schulen des Landes Kleine Anfrage - KA 7/1869 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Sachsen-Anhalt werden zahlreiche Klassen nach dem Prinzip der sog. Doppelbzw . Mehrfachbesetzung unterrichtet: Anstelle eines Lehrers werden mehrere Lehrkräfte gleichzeitig eingesetzt, um dem politisch gewollten Ideal möglichst leistungsheterogener Klassenverbände gerecht zu werden. Kritiker dieses Systems monieren, dass hierdurch gerade in Zeiten des Lehrermangels wichtige personelle Kräfte an falscher Stelle gebunden sind. Sollte die Landesregierung nicht imstande sein, die folgenden Fragen zahlengenau zu beantworten, bittet der Fragesteller um Überschlags- bzw. Näherungswerte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Vorbemerkung: Gegebenenfalls praktizierte Doppel- und Mehrfachbesetzungen von Lehrkräften im Unterricht verfolgen nicht das Ziel, dem politisch gewollten Ideal möglichst leistungsheterogener Klassenverbände gerecht zu werden. Vielmehr sind Doppelbesetzungen von Lehrkräften im Unterricht neben anderen Organisationselementen schulische Möglichkeiten, im Rahmen der zumeist schülerzahlbezogenen Zuweisung von Lehrerwochenstunden dem Bildungsauftrag nachzukommen, die Vorgaben der Stundentafel einzuhalten, der erforderlichen Fürsorge und Aufsicht und zugleich der vorhandenen Heterogenität zu entsprechen. Frage 1: Welche gesetzlichen Grundlagen, Richtlinien oder Erlasse sind für die sog. Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung maßgeblich? Zur Umsetzung der schulgesetzlich geregelten Bildungsaufträge werden die Schulen personell ausgestattet. Der personelle Gesamtbedarf einer Schule richtet sich nach 2 der Schulform oder dem Schultyp. Für jede Schulform und Schultyp legt der jeweilige Erlass zur Unterrichtsorganisation die Zuweisung des erforderlichen Gesamtbedarfs fest und gibt Hinweise zur Klassenbildung und zu den möglichen Organisationselementen . Diese Erlasse sind veröffentlicht. Frage 2: Wie ist die Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung in der Praxis orientiert? Bitte ggf. getrennt nach einzelnen Schulformen aufschlüsseln. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich auf der Grundlage der Erlasse zur Unterrichtsorganisation , wie die Klassen gebildet werden und mit welchen Organisationselementen dem Bedarf der Förderung der jeweils zu unterrichtenden Schülerinnen und Schülern entsprochen werden soll, in welchen Fächern oder Lernbereichen und in welchen Zeiträumen Lerngruppenteilungen erforderlich sind oder die Intensität der Lernaktivität durch punktuelle Doppelbesetzungen erhöht wird. Frage 3: Wie viele Lehrkräfte bzw. Vollzeitäquivalente waren in den letzten zwei Schuljahren durch die sog. Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung gebunden? Bitte getrennt nach den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 sowie nach einzelnen Schulformen aufschlüsseln. Die Schulen entscheiden eigenständig, wie die ihnen auf der Grundlage der Erlasse zur Unterrichtsorganisation zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in Anspruch genommen werden. Es liegen daher keine Informationen zu Doppel- und Mehrfachbesetzungen vor. Frage 4: Wie viele Unterrichtsstunden wurden in den letzten zwei Schuljahren in Doppel - oder Mehrfachbesetzung durchgeführt? Bitte getrennt nach den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 sowie in Relation zu den in Einfachbesetzung durchgeführten Unterrichtsstunden aufschlüsseln. Diese Frage ist nicht beantwortbar, siehe Antwort auf Frage 3. Frage 5: Wie viele aufgrund des Lehrermangels ausgefallenen Unterrichtsstunden hätten in den vergangenen zwei Schuljahren hypothetisch stattfinden können, wenn keine zusätzlichen Lehrkräfte durch die sog. Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung gebunden gewesen wären? Bitte getrennt nach den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 sowie nach einzelnen Schulformen aufschlüsseln. Diese Frage ist nicht beantwortbar, siehe Antwort auf Frage 3. Frage 6: Wie würde sich ein sofortiger Wegfall der sog. Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung auf die Unterrichtsversorgung des kommenden Schuljahres 2018/19 auswirken ? Diese Frage ist nicht beantwortbar, siehe Antwort auf Frage 3.