Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3229 09.08.2018 (Ausgegeben am 09.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Bauen mit Holz Kleine Anfrage - KA 7/1845 Vorbemerkung des Fragestellenden: Sachsen-Anhalt gehört zu den waldärmeren Bundesländern. Die Nachfrage der holzverarbeitenden Industrie ist groß, die Preise steigen. Als Baustoff hat Holz als nachwachsender Rohstoff nicht nur Klima- und Umweltschutzfunktion, auch wohnphysiologisch bietet es einen Vorteil gegenüber herkömmlichen Baustoffen. Holz intelligent zu nutzen und den Holzbau nach dem Vorbild Süddeutschlands und Österreichs voranzutreiben, hat in Sachsen-Anhalt Potenzial. Die Musterbauordnung fördert das Bauen mit Holz. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Potenziale sieht die Landesregierung bei der Verwendung von Holz als Baustoff? Bei dem Baustoff Holz handelt es sich um einen nachwachsenden Rohstoff, welcher sehr belastbar und langlebig ist. Dieses Baumaterial bietet vielfältige Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Durch einen hohen Vorfertigungsgrad im Holzfertigbau verkürzt sich die Bauzeit erheblich. Gleichzeitig bietet ein nach heutigem Standard errichtetes Holzbauwerk einen guten Schall- und Wärmeschutz. Ein weiterer Vorteil dieses Baustoffes ist die gefahrlose Rückführung in den natürlichen Stoffkreislauf, wenn der Holzschutz fachgerecht ausgeführt wurde. Der Einsatz des nachwachsenden Rohstoffes Holz ist ein Beitrag zu einer klimaschonenden und nachhaltigen Baukultur. Holzprodukte als Substitute ener- 2 gieintensiver Baustoffe bieten ein hohes Potenzial, um Treibhausgasemissionen beim Bau von Gebäuden zu reduzieren. Darüber hinaus dienen sie als CO2-Speicher im Rahmen einer Kaskadennutzung. Die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei der Gebäudeerstellung, Sanierung, Umnutzung bis zum Rückbau und Recycling reduziert Treibhausgasemissionen über die gesamte Produktlebenszeit und mündet in einer verbesserten Rohstoffeffizienz und damit einer höheren Wertschöpfung für den Rohstoff. Eine nachhaltige Holznutzung und die Erhaltung produktiver, vorratsreicher Wälder sind als Gesamtsystem zu betrachten. Das Potenzial bei der Verwendung von Holz liegt im Wesentlichen in der Substituierung bisher üblicherweise eingesetzter Bau- und Dämmstoffe. Die daraus folgende erwünschte Steigerung des Holzeinsatzes als Baustoff hängt also wesentlich von der Bereitschaft des Bauherren bzw. des Architekten ab, andere energieintensive Baustoffe durch die Verwendung von Holz zu substituieren. Eine belastbare Zahl für dieses Potenzial ist durch die heterogenen Voraussetzungen anstehender Bauvorhaben im Industrie- und Eigenheimbau mit Blick auf die künftige Konjunktur in den verschiedenen Landesteilen Sachsen-Anhalts nicht seriös ableitbar. Die Nachfrage hängt zudem auch wesentlich von der Verfügbarkeit und dem Preis des Rohstoffes Holz ab. Sachsen-Anhalt ist als Flächenland im Bundesvergleich mit 26 Prozent unterdurchschnittlich bewaldet. Die sogenannte reine Holzbodenfläche (ohne Wege, Schneisen, Teiche, Geröllpartien u. a.) beläuft sich auf 503.000 Hektar (von gesamt 532.481 Hektar Wald). Im Rahmen der Dritten Bundeswaldinventur 2012 wurde durch die Waldentwicklungs- und Holzaufkommensmodellierung (WEHAM) für diese Holzbodenfläche ein jährliches Bereitstellungspotenzial im Land Sachsen-Anhalt von durchschnittlich 2,7 Millionen m³ bis zum Jahr 2052 festgestellt. Dieses Potenzial des Rohstoffes Holz unterliegt im Wettbewerb der Nachfrage durch die Sägeindustrie, die Holzwerkstoffindustrie, die Möbelindustrie, die Holzpackmittelhersteller, die Zellstoff- und Papierindustrie und die Holzenergieindustrie bzw. die Verwender für den privaten Hausbrand. Zur Etablierung und Bekanntmachung der Nutzung ökologischer Baustoffe in Sachsen-Anhalt stellt die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt Informationen bereit und hat den landesweiten Auszeichnungswettbewerb „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ ausgerufen. Dieser zeichnet Hauseigentümer für die Verwendung ökologisch unbedenklicher und im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung besonders energie- und ressourceneffizienter Baustoffe aus. 2. Welche besonderen baurechtlichen Vorgaben bestehen im Land Sachsen- Anhalt bei der Verwendung von Holz im Bauwesen? Welche besonderen Vorschriften erlegen Planern und Bauherren zusätzliche Aufgaben /Pflichten auf, die Bauen mit Holz erschweren? Es bestehen keine besonderen baurechtlichen Vorgaben bei der Verwendung von Holz im Bauwesen. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) enthalten Vorgaben für bauliche Anlagen. Die Vorschriften der BauO LSA entsprechen denen der Musterbauordnung (MBO). Die Entscheidung zur Verwendung bestimmter Baustoffe trifft im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Anforderungen der Bauherr. Aufgrund 3 der Materialeigenschaften der Baustoffe sind nicht alle Baustoffe gleichermaßen für alle Verwendungszwecke geeignet. Das Bauen mit Holz ist nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften schon immer, auch mehrgeschossig, möglich . Im Rahmen der Planung unter Beachtung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahmen der Landesbehörden werden verschiedene Varianten der Baukonstruktion wie z. B. Holz- oder Massivbauweise durch einen Architekten/Ingenieur erarbeitet. Nach einer entsprechenden Prüfung aller relevanten Gesichtspunkte, wie Zweckmäßigkeit, Nachhaltigkeit und Funktionalität durch den Bauherrn, wird grundsätzlich das wirtschaftlichste Konzept umgesetzt . Insofern wird der Baustoff Holz bei Baumaßnahmen des Landes weder besonders präferiert noch benachteiligt. 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Bauen mit Holz stärker zu fördern? Bitte getrennt für den privaten Eigenheim-/Wohnungsbau und die öffentliche Auftragsvergabe benennen. a) Weder im Rahmen der Wohnungsbauförderung noch der Städtebauförderung wird derzeit eine stärkere Förderung für das Bauen mit Holz für erforderlich erachtet. Die Wahl des Baustoffes bleibt hier jeweils dem Bauherrn vorbehalten und hat keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung. b) Hinsichtlich der öffentlichen Auftragsvergabe dient als Beispiel das Förderprogramm STARK III zur Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Dieses fördert und honoriert die Verwendung baubiologisch unbedenklicher, nachwachsender Rohstoffe im Auswahlverfahren. Gleichzeitig spielt die Wirtschaftlichkeit bei diesen Baumaßnahmen eine erhebliche Rolle. Wenn sich Holz in der Gesamtbetrachtung als wirtschaftlichster Baustoff erweist, wird dieser auch gewählt. Ansonsten wird selbstverständlich auch auf andere Baumaterialien zurückgegriffen. 4. Welche speziellen Förderprogramme können Bauherren in Sachsen-Anhalt für das Bauen mit Holz in Anspruch nehmen? Es sind aktuell keine speziellen Förderprogramme für Bauherren bekannt, die ein Gebäude in Holzbauweise in Sachsen-Anhalt errichten möchten. 5. Die Landesbauordnungen in Baden-Württemberg, Hamburg und neuerdings Berlin vereinfachen das Bauen mit Holz - auch mehrgeschossig. Die Bauordnung von Sachsen-Anhalt enthält bisher keinen Hinweis zum Bauen mit Holz. Inwiefern plant die Landesregierung eine diesbezügliche Anpassung der Landesbauordnung? Es bedarf keines Hinweises zum Bauen mit Holz in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Dies ist auch in der Musterbauordnung nicht der Fall. Die Verwendung der Baustoffe richtet sich nach den Anforderungen der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt an bauliche Anlagen. Daher ist das Bauen mit Holz - auch mehrgeschossig - schon immer in Sachsen-Anhalt möglich. Die 4 Anforderungen der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt entsprechen denen der Musterbauordnung Fassung 2016. Es ist daher nicht beabsichtigt, ausdrücklich auf das Bauen mit Holz in der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu verweisen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Hersteller/Zulieferer von Holzhäusern (Holzrahmen- oder Massivbauweise) in Sachsen-Anhalt zu unterstützen? Gemäß des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist eine Förderung für die Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Holz entsprechend der zugehörigen Positivliste möglich. Der Fördersatz richtet sich nach der Größe des Unternehmens.