Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3234 09.08.2018 (Ausgegeben am 10.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Bernhard Daldrup (CDU) Nachfrage zur Antwort auf KA 7/1760 (Personalsituation innerhalb des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie in den nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen) in Drucksache 7/3114 Kleine Anfrage - KA 7/1880 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Kleinen Anfrage KA 7/1760 wurde nach Auskünften über die Personalsituation innerhalb des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie in den nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gefragt. Diese sollte für die Jahre 2014 bis 2019 in der Umrechnung Vollzeitäquivalente (VzÄ) erfolgen. In der Vorbemerkung bezieht sich die Landesregierung darauf, dass es keine Erfassung von VzÄ in den Jahren 2014 bis 2016 gab, da hier andere haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen vorgelegen hätten. Dieses ist unbestritten. Allerdings gibt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in der Drs. 7/560 selber VzÄ für das Jahr 2015 an. Dies bedeutet, dass eine Umrechnung sehr wohl erfolgen kann. Ebenso gibt das Ministerium der Finanzen in der Vorlage 07/540v42 VzÄ für 2015 an. Weitere Recherchen ergaben, dass die Formel für die Umrechnung von Stellen in VzÄ mehr als simpel ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Ist die Umrechnungsformel bekannt? Wenn ja, wieso wurde diese nicht bei der Antwort auf die Kleine Anfrage KA 7/1760 in Drucksache 7/3114 angewendet ? Die Steuerung des Personalbestandes erfolgte in den Jahren 2014 bis 2016 auf der Grundlage im Personalentwicklungskonzept 2011 festgelegter Stellenziele. Diese Ziele bezogen sich auf die Anzahl der jeweils im Haushaltsplan auszubringenden Planstellen und Stellen und damit auf eine haushaltswirtschaftliche 2 Kennzahl. Ab dem Jahr 2017 wurden diese Stellenziele durch verbindliche Vollzeitäquivalentziele ersetzt. Diese bilden jeweils das höchstmögliche Arbeitsvolumen der Besoldungsempfänger und unbefristeten sowie befristen Beschäftigten (ohne Personen in Ausbildung) der entsprechenden Organisationseinheit. Wegen der vorgenannten unterschiedlichen Kennzahlen beider Systeme gibt es keine Umrechnungsformel. 2. Wieso ist die Angabe von VzÄ für 2015 in anderen Kleinen Anfragen, siehe Drs. 7/560, möglich? Und nicht in Drucksache 7/3114? Die Fragestellungen in der Drucksache 7/3114 stellten auf VZÄ-Ziele für die Jahre 2014 bis 2019 ab. Dieses gab es für 2015 nicht. Die in der Drucksache 7/3114 gelisteten VZÄ-Angaben beziehen sich auf den durch MF erfassten Istpersonalbestand am 31.12.2015, es handelt sich nicht um ein VZÄ-Ziel. Diese Zahlen wurden ebenfalls in der Vorlage zum Haushalt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung verwendet. 3. Wie hoch ist/war der Personalbestand in VzÄ innerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) inklusive der nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gemäß Organisationsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen- Anhalt? Wie verhält sich der vorhandene Personalbestand in VzÄ im Vergleich zu den VzÄ-Zielen (sofern diese angegeben werden können? Bei der Beantwortung bitte darauf achten, dass nach den Jahren 2014 bis 2019 (geplant ) gefragt ist. Für die bessere Vergleichbarkeit wird eine Umrechnung von Stellen nach Vollzeitäquivalenten (VzÄ) für 2014, 2015 und 2016 erwartet . Bitte in tabellarischer Darstellung beantworten. Für 2014 liegen die Ist-Daten nur entsprechend der damals geltenden Haushaltskriterien vor, sie wurden durch die Dienststellen hinsichtlich jetzt geltender Kriterien angepasst und neu ausgezählt. Für 2015 bis 2017 wurde bei den Istdaten auf die Personalstandsabfragen des MF zurückgegriffen. Für 2018 und 2019 ist geplant, die noch freien VZÄ zu besetzen, insoweit entspricht hier das voraussichtliche Ist den geltenden bzw. geplanten VZÄ-Zielen. VZÄ-Ziele für die Jahre 2014 bis 2016 gibt es nicht. Eine Umrechnung der Größe „vorhandene Stellen 2014-2016“ bzw. in 2016 des „Stellenzieles PEK“ in die Größe „VZÄ-Ziele“ ist wegen der unterschiedlichen Sachverhalte leider nicht möglich. Die Daten sind – soweit möglich- in der anliegenden Tabelle dargestellt. 4. Wie verteilen/verteilten sich der Personalbestand in VzÄ innerhalb des Geschäftsbereiches MULE und die nachgeordneten Landesbehörden und Einrichtungen gemäß Organisationsübersicht der Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt? Bitte jede nachgeordnete Landesbehörde und Einrichtung einzeln auflisten. Wie verhält sich der vorhandene Personalbestand in VzÄ im Vergleich zu den VzÄ Zielen (sofern diese angegeben werden können)? Bei der Beantwortung bitte darauf achten, dass nach den 3 Jahren 2014 bis 2019 (geplant) gefragt ist. Für die bessere Vergleichbarkeit wird eine Umrechnung von Stellen nach Vollzeitäquivalenten VzÄ für 2014, 2015 und 2016 erwartet. Bitte in tabellarischer Darstellung beantworten. Die Daten sind - soweit möglich - in der anliegenden Tabelle dargestellt. Die Umrechnung von Stellen in VZÄ ist nicht möglich. 4 Übersicht VZÄ zum 31.12. im Geschäftsbereich des MULE (ohne LVwA‐Fachkapitelstellen/VZÄ zum Haushalt 2017/2018 umgesetzt in den Einzelplan 03) Kapitel Dienststelle VZÄ‐Ist VZÄ‐Ziel VZÄ‐Ist VZÄ‐Ziel VZÄ‐Ist VZÄ‐Ziel VZÄ‐Ist VZÄ‐Ziel VZÄ‐Ist‐geplant VZÄ‐Ziel VZÄ‐Ist‐gepl VZÄ‐Ziel zu Frage 4. 0902/1390 Ministerium für Umwelt,  Landwirtschaft und  Energie 5 k.A. 15 k.A. 6 k.A. ab 2017 unter 0910 bzw. 1501 erfasst 0910 Ämter für Landwirtschaft,  Flurneuordnung und  Forsten  555 k.A. 542 k.A. 524 k.A. 516 546 533 533 533 533 0960 Landesanstalt für  Landwirtschaft und  Gartenbau  342 k.A. 327 k.A. 301 k.A. 290 317 307 307 307 307 0980 k.A. k.A. k.A. 629 614 614 Landesforstbetrieb 252 242 242 236 241 241 Landeszentrum Wald 360 356 385 350 357 357 Nordwestdeutsche  Forstliche  Versuchsanstalt  11 13 10 11 16 16 1501 Ministerium für Umwelt,  Landwirtschaft und  Energie 302 k.A. 297 k.A. 308 k.A. 308 351 351 351 351 351 1502/1505 Ministerium für Umwelt,  Landwirtschaft und  Energie/ FGG Elbe 19 k.A. 20 k.A. 24 k.A. 23 24 23 23 23 23 LAGB (gehört zu MW) Landesamt für  Umweltschutz LLG Landesbetrieb für  Hochwasserschutz und  Wasserwirtschaft 1503 Landesbetrieb für  Hochwasserschutz und  Wasserwirtschaft 432 k.A. 411 k.A. 396 k.A. 386 410 400 400 400 400 1504 Landesamt für  Umweltschutz 185 k.A. 183 k.A. 179 k.A. 176 210 210 210 210 210 1509 Großschutzgebiete 95 k.A. 91 k.A. 84 k.A. 82 103 100 100 100 98 1510 Nationalparkverwaltung  Harz 66 k.A. 61 k.A. 63 k.A. 59 61 61 61 61 63 1511 Ministerium für Umwelt,  Landwirtschaft und  Energie 1 nachrichtlich 1396 k.A. 47 k.A. 42 k.A. 27 entfällt 12 entfällt 2 entfällt zu Frage 3. Summe (ohne 1396) 2.618 k.A. 2.543 k.A. 2.516 k.A. 2.436 2.651 2.599 2.599 2.599 2.599 *ggf. Rundungsdifferenzen 2019‐Plan2014 2015 2016 2017 2018