Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3239 10.08.2018 (Ausgegeben am .2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter André Poggenburg (AfD) Ermittlungen gegen Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt nach G20-Gewaltexzessen in Hamburg Kleine Anfrage - KA 7/1885 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Presseberichten vom 5. Juli 2018 sollen insgesamt 152 interne Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, die beim G20-Gipfel teils linksextremistischen Gewaltexzessen ausgesetzt waren, wegen möglicher unangemessener Polizeigewalt eingeleitet worden sein. Nur ein Bruchteil der Verfahren wurde allerdings aufgrund von Anzeigen vermeintlich Geschädigter eröffnet. Bereits 67 Verfahren wurden mangels Tatverdachts zwischenzeitlich wieder eingestellt. Da beim G20-Gipfel in Hamburg auch Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt eingesetzt wurden, frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt wurden beim G20-Gipfel in Hamburg eingesetzt und für welche Aufgaben genau? Die Landespolizei Sachsen-Anhalt beteiligte sich an dem Einsatz im Zeitraum von 28. Juni 2017 bis 12. Juli 2017 mit insgesamt 466 Bediensteten. Die Bediensteten wurden wie folgt verwendet: ‐ als Eingreifkräfte, ‐ zu Absperrmaßnahmen, 2 ‐ im Rahmen des Raum- und Streckenschutzes, ‐ zum Auf- und Abbau technischer Sperren, ‐ zur Verkehrsregelung, ‐ zur Durchführung von Maßnahmen der Wasserschutzpolizei, ‐ als Einsatzkräfte in der Gefangenensammelstelle, ‐ zur Durchführung kriminalpolizeilicher Maßnahmen, ‐ für Personenschutzmaßnahmen. 2. Gegen wie viele dieser Polizeibeamten wurden Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz zu G20 eingeleitet? Auf wessen Anzeige bzw. Strafantrag hin geschah dies und wie ist der aktuelle Verfahrensstand ? Wie lauten die genauen Tatvorwürfe und nach welchen gesetzlichen Bestimmungen ist eine Verurteilung, ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung zu erwarten bzw. erfolgt? Die Justizbehörde Hamburg führt mit Stand vom 30. Juli 2018 kein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete aus Sachsen-Anhalt.