Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3245 14.08.2018 (Ausgegeben am 14.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Shisha-Bars in Sachsen-Anhalt (IV) Kleine Anfrage - KA 7/1887 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen Shisha-Bars in Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2017 (Drs. 7/2211), Shisha-Bars in Sachsen-Anhalt (II) vom 8. Mai 2018 (Drs. 7/2828) und Shisha-Bars in Sachsen-Anhalt (III) vom 25. Juni 2018 (Drs. 7/3099). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage: Medien berichten aus anderen Bundesländern, dass bei Kontrollen von Shisha- Bars häufig unversteuerter und/oder nicht erlaubter Wasserpfeifentabak festgestellt wurde. Fanden solche Kontrollen auch in Sachsen-Anhalt statt? Wenn ja, wie viele Verstöße der vorgenannten Art wurden mit welcher Menge an Wasserpfeifentabak festgestellt? Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Strafverfahren wurden im Ergebnis dieser Kontrollen eingeleitet? Antwort zur Frage: Das Hauptzollamt führt nach eigenen Angaben regelmäßig Kontrollen von Shisha- Bars durch. Nach Auskunft der Pressestelle des Hauptzollamtes wurde nach der Sicherstellung von insgesamt 24 Kilogramm unversteuertem Shisha-Tabak im Juli 2015 ein Strafverfahren eingeleitet. Bei Kontrollen von Shisha-Bars durch die Ordnungsämter werden insbesondere die Einhaltung des Nichtraucherschutzes und die Beachtung der einschlägigen Regelungen des Gaststätten- und Baurechts geprüft. Nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes konnte bei diesen Kontrollen kein unversteuerter oder nicht erlaubter Wasserpfeifentabak festgestellt werden. Deshalb wurden auch keine Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne der Kleinen Anfrage eingeleitet.