Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3249 14.08.2018 (Ausgegeben am 15.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Anfrage Einsätze des halleschen Ordnungsamtes vor dem Landesmuseum für Vorgeschichte Kleine Anfrage - KA 7/1873 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Platz vor dem Landesmuseum für Vorgeschichte in Halle ist seit 2014/2015 zunehmend ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche. Anwohnerinnen und Anwohner beklagen seit Jahren nächtliche Ruhestörungen durch Gruppen von zum Teil mehr als 100 Jugendlichen und laute Musik an Wochentagen ebenso wie am Wochenende . Kräfte des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie des Landes Sachsen -Anhalt reinigen nahezu an jedem Morgen den Platz vor dem Museum von Flaschen , Scherben und Müll. Anwohnerinnen und Anwohner beschreiben, dass Anzeigen bei der Polizei und dem Ordnungsamt wirkungslos bleiben. Halles Oberbürgermeister und in Personalunion Ordnungsdezernent Dr. Wiegand erklärte, das Ordnungsamt der Stadt sei fast an jedem Abend vor Ort. Am Wochenende würden die Ordnungskräfte von Stadt und Polizei den Bereich regelmäßig bestreifen. In vier Fällen wurden laut Stadtverwaltung in diesem Jahr Platzverweise erteilt. Für den Zeitraum 1. Januar bis 15. Juni 2018 würden in der Stadtverwaltung keine Anzeigen vorliegen. Und nicht zuletzt: Zusätzlich würde die Stadt Halle (Saale) Streetworker vor Ort einsetzen . 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der nachstehenden Fragen 1, 3 und 4 wurde seitens der Polizei als „Umfeld des Landesmuseums“ bzw. „vor dem Landesmuseum“ folgender räumlicher Bereich zugrunde gelegt: Adolfstraße Nrn. 5 - 10, Böckstraße Nr. 1, Ernestusstraße Nr. 1, Ernst-Schneller-Straße Nrn. 1, 5 - 9, Karl-Liebknecht-Straße Nrn. 21 - 23 c, Lafontainestraße Nrn. 1, 35 - 36, Reichardtstraße Nr. 22, Rosa-Luxemburg -Platz, Richard-Wagner-Straße Nrn. 8 - 10, 49 - 51 und Triftstraße Nr. 1. Soweit die Fragestellung die Zeitangabe „nach 22:00 Uhr“ beinhaltet, umfasst die Beantwortung den Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages. 1. Wie viele Meldungen wegen ruhestörenden Lärms im Umfeld des Landesmuseums für Vorgeschichte nach 22:00 Uhr gingen jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem I. Halbjahr 2018 bei der Polizei ein? Die tatsächliche Anzahl der Meldungen ist nicht mehr ermittelbar. Nicht jede eingehende Meldung wird zwingend einzeln erfasst. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu bereits polizeilich bekannten Sachverhalten mehrere Meldungen erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen. 2. Wie viele Meldungen wegen ruhestörenden Lärms im Umfeld des Landesmuseums für Vorgeschichte nach 22:00 Uhr gingen jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem I. Halbjahr 2018 beim Ordnungsamt der Stadt Halle (Saale) ein? Bei der Stadt Halle (Saale) gingen im ersten Halbjahr 2018 acht Anzeigen der Polizei und eine Anzeige eines Bürgers wegen Zuwiderhandlungen nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz ein. In den Vorjahren 2015 bis 2017 gingen keine Meldungen ein. 3. Zu wie vielen Einsätzen der Polizei führten die einschlägigen Meldungen jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem I. Halbjahr 2018 vor dem Landesmuseum für Vorgeschichte? Im Jahr 2015 kam es zu neun, im Jahr 2016 zu sieben, im Jahr 2017 zu elf und im ersten Halbjahr 2018 zu 22 polizeilichen Einsätzen. 4. Wie viele Platzverweise wurden bei den unter Frage 3 aufzulistenden Einsätzen ausgesprochen? Es wurden im Jahr 2015 ein Platzverweis und im ersten Halbjahr 2018 neun Platzverweise ausgesprochen. 3 5. Wie viele Einsätze führte das Ordnungsamt der Stadt Halle jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem I. Halbjahr 2018 durch? Bitte nach Monaten gesondert auflisten. Die Anzahl der Einsätze im Umfeld des Landesmuseums für Vorgeschichte in den Jahren 2015 bis 2017 kann nicht mehr ermittelt werden. Im Mai 2018 sind vier und im Juni 2018 zwölf Einsätze durchgeführt worden. 6. Wie viele Verstöße gegen § 9 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) (Genehmigungspflicht von Veranstaltungen mit Beschallungstechnik ) wurden bei den unter Frage 5 erfragten Einsätzen jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem I. Halbjahr 2018 festgestellt? Keine. 7. Wie wurden die unter Frage 6 erfragten Verstöße im Einzelnen geahndet? Auf die Antwort auf Frage 6 wird verwiesen. 8. Wie viele Verstöße gegen § 13 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) (Unerlaubte Benutzung von öffentlichen Anlagen) wurden bei den unter Frage 5 erfragten Einsätzen jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem I. Halbjahr 2018 festgestellt? Keine. 9. Wie wurden die unter Frage 8 erfragten Verstöße im Einzelnen geahndet? Auf die Antwort auf Frage 8 wird verwiesen. 10. Wie viele Verstöße gegen § 15 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) (Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln) wurden bei den unter Frage 5 erfragten Einsätzen jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem I. Halbjahr 2018 festgestellt? Keine. 11. Wie wurden die unter Frage 10 erfragten Verstöße im Einzelnen geahndet? Auf die Antwort auf Frage 10 wird verwiesen.