Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3264 21.08.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 22.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter André Poggenburg (AfD) Ermittlungen gegen Demonstrationsteilnehmer aus Sachsen-Anhalt nach G20- Gewaltexzessen in Hamburg Kleine Anfrage - KA 7/1884 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zu den linksextremen und teils hochkriminellen Ausschreitungen im Zuge des G20- Gipfels in Hamburg mobilisierte die linke und linksextreme Szene bundesweit. Mit Sicherheit betrifft dies auch das Bundesland Sachsen-Anhalt und die hier ansässige Szene, daher frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Gegenstand der Informationssammlung des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt sind insbesondere extremistische Bestrebungen, d. h. diejenigen politisch bestimmten , ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss , die sich gegen die in § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt normierten Schutzgüter richten. Gleiches gilt für Verhaltensweisen von Einzelpersonen, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind. Insofern steht ausschließlich die Beobachtung extremistischer Bestrebungen und Aktivitäten im Fokus der hiesigen Informationssammlung. 2 Mithin sind regelmäßig Personenzusammenschlüsse, d. h. Parteien, Vereine oder andere Gruppierungen, zu denen konkrete Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, Gegenstand der Beobachtung. Deshalb werden auch Aktivitäten von Linksextremisten beobachtet. Bloße „linke“ Aktivitäten sind nicht Gegenstand der Informationssammlung. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung hat aber dafür Sorge zu tragen, dass Tatsachen, die dem Wohle des Landes Sachsen-Anhalt, der übrigen Bundesländer und des Bundes Nachteile zufügen würden, nicht bekannt werden. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als Verschlusssache - „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15.) Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Grundlage für die Antwort auf die Fragen 1, 2 und 5 bis 7 sind Berichte der Polizei Hamburg vom 8. Februar 2018 und 27. Juli 2018. Diese Berichte wurden von der Polizei Hamburg als Verschlusssache - „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Nach § 8 VSA LSA bestimmt die herausgebende Stelle - hier die Polizei Hamburg - über die Notwendigkeit der Einstufung als Verschlusssache und den Geheimhaltungsgrad. Dementsprechend ist die Antwort der Landesregierung auf die Fragen 1, 2 und 5 bis 7 daher als Verschlusssache - „Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Weiterhin wird darauf hingewiesen dass die Antworten auf die genannten Fragen Angaben zu laufenden Ermittlungsverfahren beinhalten. 1. Wie viele Personen aus Sachsen-Anhalt werden im Zusammenhang mit den gewaltsamen Ausschreitungen im Umfeld des G20-Gipfels in Hamburg am Wochenende vom 7. und 8. Juli 2017 einer Straftat beschuldigt, um welche Straftaten handelt es sich, zu wieviel Verurteilungen, Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen nach welchen gesetzlichen Bestimmungen ist es wegen welcher Tatvorwürfe bisher gekommen? Die Beantwortung unterliegt der Einstufung als Verschlusssache - „Nur für den Dienstgebrauch“. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird insoweit verwiesen. 2. Wie viele Personen wurden im Rahmen dieser Ermittlungen/Strafverfahren als Angehörige der linksextremen Szene dem Landesamt für Verfassungsschutz bekannt, die zuvor dort nicht als Szeneangehörige bekannt gewesen waren? Die Beantwortung unterliegt der Einstufung als Verschlusssache - „Nur für den Dienstgebrauch“. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird insoweit verwiesen . 3 3. Welche Parteien, Personenzusammenschlüsse, Vereinigungen und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt haben nach Kenntnis der Landesregierung zur Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel am Wochenende vom 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg aufgerufen, insbesondere zu der Demonstration „Welcome to Hell“ am 6. Juli 2017? Der Landesregierung liegen derzeit Erkenntnisse insoweit vor, dass die Parteien „Deutsche Kommunistische Partei“ und „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“, die auch über Strukturen in Sachsen-Anhalt verfügen, zur Teilnahme an Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel aufriefen. Darüber hinaus mobilisierten mehrere Bündnisse, denen auch Gruppierungen aus Sachsen-Anhalt angehörten. Dabei handelte es sich zum einen um das „Bündnis gegen das G20-Treffen in Hamburg“ (NoG20-Bündnis), dem neben nichtextremistischen Gruppierungen auch Zusammenschlüsse aus dem autonomen, postautonomen und dem kommunistischen Spektrum angehörten. Dominierend war hierbei die Gruppierung „Interventionistische Linke“, die ebenfalls über Strukturen in Sachsen-Anhalt verfügt. Zum anderen mobilisierten weitgehend unabhängig voneinander die beiden antiimperialistisch geprägten Bündnisse „Fight G20“ und „Antiimperialistisches Bündnis gegen G20“. An dem Bündnis „Fight G20“, das von Angehörigen des „Roten Aufbau Hamburg “ initiiert wurde, beteiligte sich auch die „Antifaschistische Aktion Burg“ und rief auf ihrer Face-book-Seite in einem Mobilisierungsvideo u. a. auch zur Teilnahme an der Demonstration „Welcome to Hell“ auf. An dem Bündnis „Antiimperialistisches Bündnis gegen G20“ war das „Netzwerk für alle politischen Gefangenen - Magdeburg“ beteiligt. Weiterhin erfolgten Aufrufe zur Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg über das soziale Netzwerk Facebook sowie über eigene Internetpräsenzen von nachfolgenden Gruppierungen und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt: „Mia Sommer“, „Arbeiterinnen & Jugend Zentrum ALEX“, „Infoladen Magdeburg“, „Students Against Racism Magdeburg“/„OLLi - Offene Linke Liste Magdeburg “, „IG Metall Jugend Halle-Dessau/Magdeburg-Schönebeck“, „Libertäres Zentrum Magdeburg“ und „Zusammen Kämpfen Magdeburg“. 4 4. Welche Zielrichtung hatten diese Aufrufe (z. B. Verhinderung des G20- Gipfels, Störung des Gipfels etc.)? Die Proteste gegen den G20-Gipfel waren der Aktionsschwerpunkt 2017 der deutschen - auch gewaltbereiten - linksextremistischen Szene. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse insoweit vor, dass umfangreiche Aktionsplanungen mit den Zielen Störung des Gipfelablaufs, Besetzung sämtlicher Zufahrtswege und logistischer Knotenpunkte, Angriffe auf die städtische Infrastruktur sowie Blockade des Hamburger Hafens existierten. Weiterhin dienten die Aufrufe der Mobilisierung zur Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen mit dem Ziel der Verhinderung des G20-Gipfels in Hamburg, der Werbung für das gegründete Hamburger Anti-G20-Bündnis „G20 entern“ sowie der Durchführung von Infoveranstaltungen zum G20-Gipfel in Hamburg und der dort zu erwartenden „Repression“. 5. Welche dieser Parteien, Personenzusammenschlüsse, Vereinigungen und Einzelpersonen aus Sachsen-Anhalt waren nach Kenntnis der Landesregierung an Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel am Wochenende vom 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg beteiligt , bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen durch Linksextremisten kam? 6. Wie viele Personen, die dem linken und linksextremistischen Spektrum in Sachsen-Anhalt zuzurechnen sind, haben sich an Demonstrationen oder Kundgebungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg in der Woche vom 3. bis 8. Juli 2017 beteiligt, bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen kam? 7. Wie viele Personen, die dem linken und linksextremistischen Spektrum in Sachsen-Anhalt zuzurechnen sind, haben sich an Demonstrationen oder Kundgebungen beteiligt, die vor dem 3. Juli 2017 stattfanden (wie etwa an dem sog. „antikapitalistischen Protestcamp“)? Die Fragen 5 bis 7 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die Beantwortung unterliegt der Einstufung als Verschlusssache - „Nur für den Dienstgebrauch“. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird insoweit verwiesen. 8. Fanden in Sachsen-Anhalt sogenannte Vorbereitungstreffen, Mobilisierungsveranstaltungen etc. für die Proteste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel statt? 9. Welche Personen, Personenvereinigungen, Organisationen waren die Veranstalter dieser Treffen und in welchen Einrichtungen fanden diese statt? Die Fragen 8 und 9 werden im Sachzusammenhang beantwortet. 5 Veranstalter von Vorbereitungstreffen, Mobilisierungsveranstaltungen etc. für die Proteste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Sachsen-Anhalt waren nach hiesigen Erkenntnissen nachfolgende Personenvereinigungen bzw. Organisationen : „Infoladen-Stadtfeld“ in der Alexander-Puschkin-Straße 20 in 39108 Magdeburg ; Mobilisierungsveranstaltung, „OLLi - Offene Linke Liste Magdeburg“ im „Libertären Zentrum Magdeburg“ in Alt Salbke 144, 39122 Magdeburg; Mobilisierungsveranstaltung, „Libertäres Zentrum Magdeburg“ in Alt Salbke 144 in 39122 Magdeburg; Mobilisierungsveranstaltung , „Interventionistische Linke Halle“ in der „Goldenen Rose“ in der Rannischen Straße 19 in 06108 Halle (Saale); Mobilisierungsveranstaltung und „Interventionistische Linke Halle“ im „WELCOME Treff und Seminarladen“ im Waisenhausring 2 in 06108 Halle (Saale); Protesttraining. 10. Bei welchen dieser Treffen fanden Absprachen bzw. Unterrichtungen bzgl. des Umgangs mit der Polizei statt? Wurden sog. Blockadetrainings abgehalten ? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 11. Nahmen Szeneangehörige aus Sachsen-Anhalt an Vorbereitungstreffen außerhalb Sachsen-Anhalts teil? Wie viele Personen aus Sachsen-Anhalt und wie viele Vorbereitungstreffen waren das? Wer waren die Veranstalter ? Welchen Personenvereinigungen gehörten die jeweiligen Teilnehmer aus Sachsen-Anhalt an? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung insoweit vor, dass das Bündnis „Fight G20“ Vernetzungstreffen durchführte. Unter Führung des „Revolutionären Aufbaus Hamburg“ beteiligten sich daran auch Angehörige der „Antifaschistischen Aktion Burg“. Auf dem in der Antwort auf Frage 3 benannten Facebook-Profil „Mia Sommer“ wurde am 11. Februar 2017 der Beitrag „Grüße“ von der „Aktionskonferenz G20 entern - Kapitalismus versenken“ in Hamburg gepostet. Inwieweit tatsächlich Personen aus Sachsen-Anhalt an einer vorbenannten Veranstaltung teilgenommen haben, ist nicht bekannt. 12. Nahmen Szeneangehörige außerhalb Sachsen-Anhalts an Vorbereitungstreffen in Sachsen-Anhalt teil? Welchen Personenvereinigungen waren die Teilnehmer zuzuordnen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 13. Kursierten in der linksextremen Szene Sachsen-Anhalts vor dem G20- Gipfel Broschüren, Flyer und Ähnliches, in denen der Umgang mit der Polizei thematisiert oder diese zum „Feind“ erklärt oder zur Gewalt gegen diese aufgerufen wurde? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 6 14. Wurden gemeinsame Anreisen zu den Protesten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel organisiert und wer waren die Organisatoren? Wie viele Personen aus Sachsen-Anhalt reisten im Rahmen derart organisierter Reisen zu den Protesten in Hamburg an? Nach dem Erkenntnisstand der Landesregierung haben im zeitlichen Zusammenhang mit dem G20-Gipfel nachfolgende Organisatoren Busreisen mit dem Reiseziel Hamburg geplant: Privatperson aus Halle (Saale); geplant 49 Reisende; Startpunkt Halle (Saale ) IG Metall; geplant ca. 20 Personen; Startpunkt Halle (Saale) Inwieweit sich die angegebenen Personen tatsächlich an den Protesten, Demonstrationen und/oder Kundgebungen im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg beteiligten, ist nicht bekannt. Linksextremisten aus Sachsen-Anhalt reisten nach vorliegenden Erkenntnissen nicht zentral an. Es wurden Einzelanreisen favorisiert. 15. Fand nach Ende des G20-Gipfels innerhalb der linken Szene Sachsen- Anhalts eine Auseinandersetzung mit den gewaltsamen Ausschreitungen in Hamburg statt? Wie wurde dabei die Verantwortlichkeit für die Gewalt beurteilt? Das Gipfeltreffen wurde - beginnend bereits mit dem 6. Juli - überschattet von schweren Ausschreitungen. An diesem Tag fand die vom autonomen Spektrum geprägte Demonstration „G20 Welcome to hell“ statt. Auch die linksextremistische Szene in Sachsen-Anhalt hat sich im Nachgang mit den Ereignissen in Hamburg auseinandergesetzt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen distanzierte sich die linksextremistische Szene dabei nicht von den gewaltsamen Ausschreitungen , sondern sah „zielgerichtete Militanz“ nach wie vor als legitimes Mittel an. Vielmehr wurde eine Kriminalisierung der Proteste beklagt und die Schuld für die Gewalteskalation bei der Polizei verortet. In diversen Postings, Beiträgen und Artikeln wurde vor allem Kritik an der massiven Polizeigewalt geübt sowie die Provokationen und Eskalation von handelnden Einsatzkräften der Polizei an den Pranger gestellt. 16. Wurde innerhalb der Szene Sachsen-Anhalts zur Verschwiegenheit hinsichtlich der Ausschreitungen am Rande des G20-Gipfels aufgerufen? Von welchen Personen, Personenvereinigungen gingen solche Aufrufe aus? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung insoweit vor, dass in einem Internetbeitrag der Gruppierung „Rote Hilfe e. V.“ (RH- Ortsgruppe Magdeburg) im Juli 2017 unter dem Titel „Wer eine Reise tut, der hat was zu erzählen“ im Zusammenhang mit den G-20 Protesten gewarnt wurde, Detailwissen preiszugeben, weil Staats- und Verfassungsschutz mithören würden . Es wurde appelliert, mit dem Wissen und der Technik (Smartphones) verantwortlich umzugehen sowie keine Zuarbeit für Polizei, Staatsschutz, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu leisten. 7 17. Wurde - bspw. durch die „Rote Hilfe“ - zu Spenden zur juristischen Verteidigung oder anderer Unterstützung von Beschuldigten oder Tätern aus Sachsen-Anhalt aufgerufen und erfolgten diese? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung insoweit vor, als sich auf der Internetseite der Gruppierung „Rote Hilfe e. V.“ ein Link auf die Kampagnenwebsite „UNITED WE STAND“ findet. Auf dieser Kampagnenwebsite wird um Unterstützung für von Repressionen Betroffene geworben und zu Geldspenden für die Durchführung von Strafverfahren und zu einer starken Öffentlichkeitsarbeit aufgefordert. Die Internetseite ist mehrsprachig und für die Kontaktaufnahme ist eine E-Mail-Anschrift hinterlegt. Zudem ist bekannt, dass am 11. November 2017 ein vom „Rote Hilfe e. V.“ organisierter Workshop unter dem Motto „Was tun wenn’s brennt“, stattfand. Die Veranstaltung wurde in den Räumlichkeiten des Szeneobjektes „HaSi“ in der Hafenstraße 7, Halle (Saale), durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung sollten einer Facebook-Ankündigung zufolge insbesondere Fragen zum Umgang mit der Polizei, zum Verhalten bei Demonstrationen, „Anquatschversuchen “, Durchsuchungen und Festnahmen beantwortet werden.