Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3289 24.08.2018 (Ausgegeben am 28.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Durchführung von Sanierungsarbeiten an der Naturgrundschule in Heiligenthal Kleine Anfrage - KA 7/1898 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus der Antwort der Landesregierung in der Drs. 6/3389 auf die Kleine Anfrage KA 6/8442 der Abgeordneten Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geht hervor, dass im Jahr 2011 in der Natur-Grundschule Heiligenthal, Schulweg 3, 06347 Gerbstedt/OT Heiligenthal, Sanierungsarbeiten im Umfang von insgesamt 63.646,79 Euro (36.053,00 Euro und 27.593,79 Euro) aus dem Programm des Bundes KII durchgeführt wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Gemäß „Leitfaden zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II im Land Sachsen-Anhalt “, Pkt. 3.1.4, des MF erfolgte die Verteilung der Mittel durch Pauschalen nach Schülerzahlen. Von den insgesamt verfügbaren Finanzmitteln wurde für Schulen in Trägerschaft der kommunalen Gebietskörperschaften ein Betrag von 105,2 Mio. Euro entsprechend den Schülerzahlen über die Investitionsbank (IB) ausgereicht. Die Mittel sollten vorrangig in 2009 zu entsprechen Ausgaben führen. Die für 2010 verbliebenen Mittel wurden ebenfalls pauschaliert ausgereicht. 2 Frage 1: Welche konkreten Arbeiten wurden im Einzelnen und in welchen Gebäudebereichen durchgeführt? Antwort: Auf der Grundlage einer vom Ministerium für Bildung (MB) abgeforderten Berichterstattung der IB (Bewilligungsbehörde) gibt es folgende Sachstände: Grundschule Heiligenthal, Schulweg 3 bewilligter Zuschuss K II (Schulinfrastrukturpauschale): EUR 27.593,79 Energetische Dachsanierung des Küchentraktes durch wärmedämmende Maßnahmen Neuinstallation der Sanitäranlagen mit wassersparenden Armaturen und Druckspülern Einbau wärmeisolierender Türen Grundschule Gerbstedt, Schulstraße 7 bewilligter Zuschuss K II (Schulinfrastrukturpauschale): EUR 36.053,00 Sanierung Toilettenanlagen Frage 2: In welchem Zeitraum wurden die Arbeiten durchgeführt und wer waren die ausführenden Firmen? Antwort: Nachdem das Kabinett am 31.03.2009 die Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II beschlossen hatte, wurde mit Ministerschreiben des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt vom 08.04.2009 den kommunalen Schulträgern die Höhe und der Zweck der Förderung aus der Schulinfrastrukturpauschale mitgeteilt. Die Träger wurden dazu aufgefordert, die Pauschalmittel in eigener Verantwortung zu beantragen und für energetische Sanierung im Schulbaubereich zu verwenden. Die Steuerung des Geldflusses aus der Schulinfrastrukturpauschale obliegt ausschließlich den kommunalen Schulträgern. Steuerungsmöglichkeiten durch das Land bezüglich der Investitionen in den Schulbau aus dem Konjunkturpaket II waren nicht beabsichtigt. Lediglich die gesetzlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 1 Nr.1 Buchst. b. des Zukunftsinvestitionsgesetzes sowie des Artikels 104b GG beeinflussten den Schwerpunkt der Einzelmaßnahmen, der auf die energetische Sanierung gelegt werden musste. Die Rechnungsprüfung bzw. Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz. Aus den der Bewilligungsbehörde vorliegenden Verwendungsnachweisen ist nur zu entnehmen, dass von folgenden Firmen Rechnungen gestellt wurden: 3 Grundschule Heiligenthal, Schulweg 3 Durchführungszeitraum 01.07.2009 - 30.11.2009 Firmen: - Lange, - Karnahl - Kretschmar - Sauder Grundschule Gerbstedt, Schulstraße 7 Durchführungszeitraum 01.08.2009 - 30.11.2009 Firmen: - Stock, Puder, Voigt - Matthews, Stock, Dyla, Fil - Stock, Oertel, Matthews - Stock, Lange, Kürbis