Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3291 24.08.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Nachfragen zur Antwort der Landesregierung in der Drs. 7/3062 zur Kleinen Anfrage KA 7/1708 - Bilanz der Personalbewirtschaftung - in Bezug auf den Einzelplan 07 des Ministeriums für Bildung Kleine Anfrage - KA 7/1902 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus der Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage 7/1708 (Anlage 2a) geht hervor, dass trotz des massiven Personalmangels bei Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiter*innen das durch den Haushaltsplan vorgegebene VZÄ-Ziel für diese Beschäftigtengruppen von 17.642 VZÄ (16.117 VZÄ für Lehrkräfte ABS und BBS sowie 1.525 VZÄ für pädagogische Mitarbeiter*innen) im Umfang von durchschnittlich 360 VZÄ bzw. mehr als 2 % des Gesamtziels nicht ausgeschöpft wurden. Dabei hat sich die Ausschöpfung des VZÄ-Ziels im Laufe des Jahres 2017 - mit einer Ausnahme bei pädagogischen Mitarbeiter*innen im III. Quartal - kontinuierlich verringert und wies nach einem Defizit von etwa 290 VZÄ im I. Quartal 2017 zum Ende des Jahres ein Defizit von 445 VZÄ bzw. von 2,5 % des Gesamtziels auf. Obwohl das Personalkostenbudget für die Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter *innen an ABS und BBS gemäß der Antwort auf Frage 2 (Anlage 2b) mit über 100 % in Anspruch genommen wurde (100,6 % an ABS und 102,0 % an BBS) enthält die Antwort der Landesregierung zur Frage 2 den Hinweis, dass kein Budget in einem Einzelplan ausgeschöpft worden sei und weitere Einstellungen möglich gewesen wären. Gleichzeitig wurde erklärt, dass der Mehrbedarf im Einzelplan durch Personalverstärkungsmittel in Höhe von 11,2 Mio. € bei einem grundsätzlichen Anspruch in Höhe von 27,4 Mio. € ausgeglichen worden sei. 2 Als Gründe für die Nichtausschöpfung des VZÄ-Ziels werden in der Antwort auf die Frage 3 (Anlage 3) angegeben: qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren über den Stichtag 31. Dezember 2017 hinaus; Besetzung erfolgt 2018 (LK-ABS, LK-BBS, PM), kurzfristiger Einstellungsbedarf wegen Fluktuation (LK-ABS, LK-BBS), Fachkräftemangel (LK-ABS). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie teilt sich die Summe von 11,2 Mio. € Personalverstärkungsmittel auf die Kapitel des Einzelplanes 07 auf und für welche Personalmaßnahmen wurden sie eingesetzt? Antwort: Die Summe von 11,2 Mio. € wurde auf der Grundlage der vorläufigen Ist-Ergebnisse 2017 ermittelt, um damit die Mehrausgaben pro Kapitel / Kapitelgruppe auszugleichen . Eine Differenzierung auf titel- bzw. kapitelbezogene Mehrbedarfe erfolgte wegen der vorhandenen Deckungsfähigkeiten innerhalb der Personalkostenbudgets nach § 8 HG 2017/ 2018 sowie den Deckungsfähigkeiten nach 9 HG 2017/ 2018 und § 20 Abs. 1 LHO nicht. Eine Unterscheidung nach der Art der Personalmaßnahme bzw. der Art des Anspruches (Besoldungs-/ Tariferhöhungen, Beförderungen/ Höhergruppierungen usw.) erfolgte aus Gründen der Verringerung des Verwaltungsaufwandes nicht. Die Personalverstärkungsmittel wurden für folgende Zwecke zugewiesen: Zwecke Zuweisung 2017 in EUR Kapitel / Titel Besoldungs-/Tariferhöhungen, Beförderungen / Höhergruppierungen Lehrkräfte , Pädagogische Mitarbeiterinnen an allgemein bildenden Schulen (ABS) 6.443.298,42 0717/ 422 01 Besoldungs-/Tariferhöhungen, Beförderungen / Höhergruppierungen Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen (BBS) 2.439.551,01 0720/ 422 01 Versorgungsbezüge 2.413.120,89 0719/ 422 01 Gesamt 11.295.970,32 Frage 2: Wie entsteht der Anspruch im Einzelplan 07 auf die Inanspruchnahme von Personalverstärkungsmitteln in Höhe von 27,4 Mio. €? Für welche Personalmaßnahmen in welchen Kapiteln des Einzelplans 07 hätte ein solcher Anspruch bestanden ? 3 Antwort: Die Personalverstärkungsmittel berücksichtigen die Vorsorge für die Tarif- und Besoldungserhöhung in Höhe von 2 %, die Vorsorge für die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Beamtinnen und Beamten sowie Mittel für Beförderungen entsprechend dem Beförderungskonzept 2017. Für Personalmaßnahmen hätte hieraus ein Anspruch für die Beförderungen bestanden . Frage 3: In welchen Kapiteln des Einzelplans 07 und in welchem Umfang (in VZÄ) wären unter Beachtung der Vorgaben des Landeshaushaltes weitere Einstellungen möglich gewesen? Welche Gründe gab es, auf eine solche Erweiterung der Ausschreibungen zur Ausschöpfung der VZÄ-Ziele zu verzichten? Antwort: Im Kapitel 07 01 sind sowohl aus personalwirtschaftlichen als auch aus organisatorischen Gründen nicht alle VzÄ ausgeschöpft worden. Gründe hierfür liegen in notwendigen Neubewertungen von Dienstposten/Arbeitsplätzen und noch nicht umsetzbaren Personalmaßnahmen. In den Kapiteln 07 12 - 07 22 (ohne Kapitel 07 20-BBS) für die Lehrkräfte ABS und im Kapitel 07 20 für die Lehrkräfte der BBS erfolgte die Stellenausschreibung im September 2017 mit dem Ziel, alle bis zum Erreichen der VzÄ-Zielgrößen 2017 freien und zur Verfügung stehenden VzÄ zu besetzen. Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und unter Berücksichtigung der feststehenden Einstellungen in 2017 bzw. der aus persönlichen Gründen (z. B. Einhaltung von Kündigungsfristen aus dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis der Bewerberin bzw. des Bewerbers) erst im Jahr 2018 möglichen Einstellungen, erfolgte mit der Stellenausschreibung im Dezember 2017 eine weitere Ausschreibung zur Besetzung der freien Stellen und zur Verfügung stehenden VzÄ. Für den Personenkreis der PM, PM-t und Betreuer konnten die Stellenausschreibungen nur in dem Umfang erfolgen, wie freie Stellen mit der entsprechenden Wertigkeit im Planpersonal zur Verfügung standen. Für das Landesschulamt (LSchA) und das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) gab es, unter Beachtung der Vorgaben des Landeshaushaltes und der daraus zur Verfügung stehenden Planstellen und Stellen im Planpersonal sowie in der TGr. 96 im Rahmen des zur Verfügung stehenden Personalkostenbudgets , keine weiteren Ausschreibungsmöglichkeiten. Frage 4: In welchen Kapiteln des Einzelplans 07 und in welchem Umfang (VZÄ und Personen ) wurden im Jahr 2018 Besetzungen vorgenommen, die aus Ausschreibungen des Jahres 2017 stammen, die aber wegen qualitativ und/oder quantitativ umfangreichen Ausschreibungsverfahren nicht bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 realisiert werden konnten? Antwort: Siehe dazu die beiliegende Tabelle (Anlage 1). 4 Frage 5: Aus welchen Ausschreibungen stammen die überhängigen Besetzungen nach Frage 4? Wie viele Stellen wurden bei diesen Ausschreibungen zu welchem Zeitpunkt ausgeschrieben? Wenn es sich um qualitativ und/oder quantitativ umfangreiche Ausschreibungsverfahren handelte, die eine Realisierung der Besetzung nicht bis zum Ende des Jahres 2017 zugelassen haben, welche Gründe gab es für die zu späte Ausschreibung? Antwort: Siehe dazu die beiliegende Tabelle (Anlage 1). Frage 6: In welcher Weise ist die Ausschreibungspraxis im Jahr 2018 geändert worden, um die Ausschöpfung der VZÄ-Ziele zu gewährleisten? Wie hat sich der Stand der Ausschöpfung der VZÄ-Ziele und des Personalkostenbudgets zum Ende des I. und II. Quartals 2018 in den einzelnen Kapiteln des Einzelplans 07 entwickelt ? Antwort: Die Ausschreibungspraxis für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist weitgehend flexibilisiert worden: • Für Stellen, die bisher schwer besetzbar waren, wird zeitlich begrenzt die tarifrechtliche Möglichkeit genutzt, eine finanzielle Zulage zu zahlen. • Es wurden Stellen ausgeschrieben, die bei beliebiger Fachkombination einen Hinweis zum vorgesehenen vorrangigen Einsatz enthalten und damit Bewerberinnen und Bewerber mit einer Neigung zum Unterrichten in diesen Fächern ansprechen sollen. • An Grund- und Förderschulen wurde auf die konkrete Benennung eines Faches bei den Stellen verzichtet. An den weiterführenden Schulen erfolgte grundsätzlich nur die Festlegung eines Faches. Bezüglich des Zweitfaches fand sich hier die Formulierung „beliebig“ oder „möglichst“. Nur in begründeten Ausnahmefällen wurde eine starre Fachkombination gefordert. • Zur Deckung von Bedarfen im Sekundarschulbereich waren versuchsweise Stellen ausgeschrieben, die eine Einstellung in der nachgefragten Schulform Gymnasium mit einer gleichzeitigen unterhälftigen Abordnung an eine Sekundarschule vorsahen. • Der Zugang zu Förderschulen und Grundschulen wurde auch für Diplom-Lehrkräfte geöffnet. • Seiteneinsteigerinnen und –einsteiger werden mit einem vorgelagerten Kurs auf den Einsatz im Schuldienst vorbereitet und berufsbegleitend qualifiziert. • Für Lehrkräfte, die zunächst schulformfremd als Tarifbeschäftigte eingestellt werden , wurde die Möglichkeit der nachträglichen Verbeamtung bei einem späteren Wechsel aus dienstlichen Gründen in ihre Schulform geschaffen. 5 Die Ausschöpfung der VZÄ-Ziele hat sich im I. und II. Quartal 2018 wie folgt entwickelt : Kapitel HP 2018 VzÄ-Ist / Auslastung 31.03.2018 +/- zum Ziel 2018 30.06.2018 +/- zum Ziel 2018 0701 MB , 0702 Allg. Bewilligungen 134 128,38 -5,62 127,2 -6,8 0704 Landeszentrale für pol. Bildung 17 14,05 -2,95 14,05 -2,95 0706 Landesschulamt 227 220,29 -6,71 217,16 -9,84 LK ABS (0707, 0712-0738 (ohne 0720)) 14.272 14.030,95 -241,05 13.916,08 -355,92 PM, PM-t, Betreuer (0707, 0712-0738 (ohne 0720)) 1.468 1.397,92 -70,08 1.382,48 -85,52 Verwaltungs- und technisches Personal (0707, 0712-0738) 57 50,26 -6,74 51,91 -5,09 LK BBS (0720) 1.887 1.856,11 -30,89 1.844,10 -42,9 0758 Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) 144 120,95 -23,05 123,4 -20,6 Frage 7: Besteht in der Höhe des im Einzelplan 07 für 2018 veranschlagten Personalkostenbudgets ein Hinderungsgrund für die Ausschöpfung der VZÄ-Ziele? Bitte begründen. Antwort: Die im Einzelplan 07 für 2018 veranschlagten Personalkostenbudgets sind, zusammen mit den im Einzelplan 13 zur Verfügung stehenden Personalverstärkungsmitteln , kein Hinderungsgrund für die Ausschöpfung der VzÄ-Ziele. Frage 8: Welche Vorgaben müssen im Landeshaushalt 2019 mit Blick auf den Einzelplan 07 geschaffen werden, um die Voraussetzung für die Ausschöpfung der VZÄ-Ziele ohne Rücksicht auf die Fachkräftesituation zu schaffen? Wie wird dabei eine angemessene Haushaltsvorsorge für die Ergebnisse der Tarifrunde 2019 und deren zeit- und inhaltsgleicher Übertragung auf Beamt*innen geschaffen ? Antwort: Zur Ausschöpfung der VzÄ-Ziele müssen ausreichend Mittel und die notwendigen Stellen veranschlagt werden. Haushaltsvorsorge für die Ergebnisse der Tarifrunde 2019 und deren Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten wird zentral im Einzelplan 13 durch MF getroffen. 6 Frage 9: Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um den Anforderungen qualitativ und quantitativ umfangreicher Ausschreibungsverfahren so gerecht zu werden, dass eine zügige Stellenbesetzung sichergestellt wird? Antwort: Grundlage für eine zügige Stellenbesetzung ist ein ordnungsgemäßes Ausschreibungsverfahren . Notwendig sind eindeutig festgelegte Anforderungen, die in der Arbeitsplatz - bzw. Dienstpostenbeschreibung dargestellt werden. Damit ist in der Regel eine rechtssichere Auswahlentscheidung möglich. Dass sich Besetzungen ausgeschriebener Stellen dennoch verzögern liegt bspw. an der notwendigen Einhaltung von Kündigungsfristen durch die erfolgreichen Bewerber /innen, die notwendige Beendigung eines Referendariats oder fehlende geeignete Bewerberinnen oder Bewerber. Bei landesweiten Ausschreibungen werden Abordnungs - bzw. Versetzungszeitpunkte auch durch die abgebende Behörde bestimmt, was zu zeitlichen Verzögerungen der Stellenbesetzung führen kann. Im Schulbereich ist mit der Einführung der online-Bewerbung über das Programm matorix ein Instrument verfügbar, welches die zügige Durchführung der Auswahlverfahren ermöglicht. Kleine Anfrage DIE LINKE 7/1902 - Nachfrage zur Antwort der Landesregierung In der Drs. 7/3062 zur KA 7/1708 - Bilanz der Personalbewirtschaftung - in Bezug auf den Epl. 07 qualitativl quantitativ umfangreiche Ausschreibungen 2017 mit Besetzungen in 2018 Elnzelplan/Kapltel Datum Ausschreibung davon 2018 besetzt Begrundung des Ausschreibungszeitpunktes Einzelplan/Kapltel qualitativI quantitativ umfangreiche Ausschreibungen 2017 mit Besetzungen In 2018 Datum Aussthrelbung 20171 ausgeschriebenen 16.09.2017 220 52 220 64 22 davon 2018 besetzt 126 124,405 140 136,79 4 3,88 21 17,85 Begrundung des Au~hreibun~ettpun~ zum 2. SchuJhalbjahr Rahmen der zur Verfügung und Stellen im Jahr 2018 zur Absicherung der Betreuung im Rahmen der zur Stellen im Planpersonal qualitativ! quantitativ umfangreiche Ausschreibungen 2017 mit Besetzungen in 2018 Elnzelplan/Kapitel Datum Ausschreibung 10 davon 2018 besetzt B B bel oen lehrkräften grundsätzlich in Vollzeit. Aus persönlichen Gründen der Bewerberin oder des Bewerbers kann eine befristete TeHzeit vereinbart werden. Dies führt zu den Teii-VZÄ Begrundung des Ausschreibungszeitpunktes