Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3305 28.08.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 29.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt - Aktuelle Situation Kleine Anfrage - KA 7/1897 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Stenografischen Bericht 7/16 vom 14. Dezember 2016 führte der Abgeordnete Jürgen Barth (SPD) - im Rahmen der Debatte zum „Stand der Entwicklung des Waldbrandschutzes in Sachsen-Anhalt“ aus: „Abschließend noch ein Wort an Frau Funke. Ich sage Ihnen das ehrlich: Wenn Sie so schlau sind, dann stellen Sie doch bitte die Fragen hier selber …“ Dieser Aufforderung wird hiermit - aufgrund der aktuellen Waldbrandlage, mit mehreren Waldbränden pro Tag - in erweitertem Umfang nachgekommen. Zudem warnen die Brandschutzexperten des Verbandes der Feuerwehren, innerhalb einer aktuellen Einschätzung der Waldbrandsituation in Deutschland: „Im Kampf gegen Waldbrände fehlen Experten“ (24. Juli 2018, https://rp-online.de/nrw/panorama /es-fehlen-spezialisten-zur-waldbrandbekaempfung_aid-24046199) und entsprechende Hubschrauber zur Waldbrandbekämpfung seien kaum vorhanden sowie zu wenige einsatzbereit. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie viele Waldbrände ereigneten sich seit 1. Januar 2016 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten und wie groß waren die betroffenen Waldbrandflächen? Die Verteilung der Waldbrände in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten stellt sich zum Stichtag 31. Juli 2018 wie folgt dar: 2 2. Nach Drucksache 7/572 (vom 15. November 2016) konnten im Jahr 2015 für 76 % der Waldbrände im Land keine Ursache ermittelt werden, 11 % der Waldbrände lassen sich auf natürliche Ereignisse wie Blitzschlag zurückführen , 7 % auf Fahrlässigkeit menschlichen Handelns und 6 % auf Brandstiftung. Wie stellen sich die Daten für die Ursachen der Waldbrände in den Jahren 2016 und 2017 dar? Die Ursachen der Waldbrände in den Jahren 2016 und 2017 stellen sich wie folgt dar: Waldbrandjahr 2016 Waldbrandjahr 2017 Ursachen Waldbrände Anteil [%] Ursachen Waldbrände Anteil [%] unbekannt 77,7 unbekannt 91,4 Blitzschlag 2,9 Blitzschlag 1,2 Fahrlässigkeit 18,4 Fahrlässigkeit 0,6 Brandstiftung 1,1 Brandstiftung 6,8 Grundlage für die Beantwortung der Frage hinsichtlich der Ursachen Fahrlässigkeit und Brandstiftung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten , einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, Aufklärungsergebnisse sowie Angaben zu den ermittelten Tatverdächtigen und den Opfern. 3. Welche Fortschritte wurden seit 2015 in der Ursachenermittlung für Waldbrände erzielt und welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen? Im Rahmen der Gefahrenabwehr, die im Zusammenhang mit Waldbränden regelmäßig gegeben ist, erfolgt eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere von Feuerwehr und Polizei. Sollten hierbei Hinweise auf das Vorlie- Jahr 2016 2016 2017 2017 2018 2018 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Altmarkkreis Salzwedel 18 3,03 1 0,05 15 1,82 Anhalt-Bitterfeld 2 3,08 - - 9 2,93 Börde 4 0,17 - - 14 5.05 Burgenlandkreis - - - - 1 0,50 Dessau-Roßlau 2 0,14 - - 9 1,03 Halle (Saale) - - - - - - Harz 12 7,21 2 0,02 5 0,53 Jerichower Land 4 2,46 4 1,31 27 10,38 Magdeburg 1 0,10 - - - - Mansfeld-Südharz 2 0,12 - - 3 1,27 Saalekreis - - - - - - Salzlandkreis - - - - 1 0,20 Stendal 3 1,91 3 3,26 12 9,57 Wittenberg 10 3,28 13 0,48 49 57,16 3 gen einer Straftat im Sinne der §§ 306-306f StGB erlangt werden, erfolgt die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens und die damit verbundene Tatortarbeit. Hierbei kommen sowohl die neuesten wissenschaftlichen Methoden als auch Brandmittelspürhunde zum Einsatz. Im Rahmen dieser Maßnahmen erfolgt durch speziell geschulte Brandursachenermittler u. a. die Beprobungen von Brandschutt zur Feststellung der Verwendung von Brandbeschleunigern , bzw. zur Feststellung von Brandausbruchsstellen und deren Ursachen . Im Rahmen der Sicherheitskooperation der Länder Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt bietet das Land Sachsen auch einen sechsmonatigen Lehrgang „Brandkriminalität - Brandursachenermittlung“ an, an dem auch Bedienstete des Landes Sachsen-Anhalt teilnehmen können. Zielgruppe sind Beamte des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes, die von ihren Dienststellen zum Brandursachenermittler berufen werden. Die Teilnehmer sollen Grundlagen, Abläufe, Methoden und Verfahren der Brand- und Explosionsursachenermittlung beherrschen. Unter anderem erfolgt hier die Vermittlung von: - Kenntnissen der spezifischen Komponenten der Brand- und Verbrennungslehre - Kenntnissen zur Anwendung der Standardmethoden der Suche und Sicherung spezifischer materieller Spuren nach Bränden und Explosionen unter Einbeziehung physikalischer und chemischer Prozesse - Kenntnissen zur Anwendung der Standardmethoden der Suche und Sicherung spezifischer materieller Spuren nach Bränden und Explosionen unter labormäßigen Bedingungen. Die Fachhochschule Polizei in Aschersleben bietet einen zweiwöchigen Lehrgang „Brandsachbearbeitung“ an. Zielgruppe hier sind Bedienstete der Polizei, die mit der Bearbeitung von Branddelikten beauftragt sind oder werden sollen. Die Lehrgangsteilnehmer sollen befähigt werden, die Entstehungsursachen von Bränden festzustellen, eine rechtliche Beurteilung und Bewertung von Bränden vorzunehmen und Branddelikte abschließend zu bearbeiten. 4. Wie viele Täter konnten als Verursacher für Waldbrände ermittelt werden und welches Strafmaß wurde für diese Form der Brandstiftung verhängt? Bitte die Entwicklung seit 2015 vergleichend darstellen. Im Jahr 2016 wurden fünf Fälle der vorsätzlichen Brandstiftung/Herbeiführung einer Brandgefahr aufgeklärt, das entspricht einer Aufklärungsquote (AQ) von 16,7 %. Dabei wurden sechs Tatverdächtige bekannt gemacht. Im Jahr 2017 waren dies 16 Fälle (AQ: 61,5 %), mit zehn Tatverdächtigen. Wegen fahrlässiger Brandstiftung/Herbeiführung wurde im Jahr 2016 und 2017 jeweils ein Fall mit jeweils einem Tatverdächtigen aufgeklärt, was einer AQ von 10 % in 2016, bzw. 33,3 % in 2017 entspricht. Über den Ausgang der Verfahren können seitens des Ministeriums für Inneres und Sport keine Aussagen getroffen werden, da dies im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt 4 liegt. In der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage gesetzten Frist konnten diese Informationen nicht eingeholt werden. 5. Für die Waldbrandbekämpfung stehen in Sachsen-Anhalt 1.369 Löschwasserentnahmestellen unterschiedlichster Bauart zur Verfügung. Basierend auf der Darstellung in Drucksache 7/572 (vom 15. November 2016): Welches Baujahr haben die gelisteten Löschwasserentnahmestellen , welches Fassungsvermögen (Wasser m3) weisen die Teiche und Behälter auf und wie wird der tatsächliche Zustand der aufgelisteten Löschwasserentnahmestellen , anhand der letzten Zustandskontrolle, bewertet? Genaue Angaben liegen dazu nicht vor. Die überwiegende Mehrheit der Löschwasserentnahmestellen lässt keine Rückschlüsse auf das Fassungsvermögen und das Baujahr zu. Entscheidend sind die Funktionsfähigkeit und die Erreichbarkeit der Löschwasserentnahmestellen. Die Prüfung der Funktionsfähigkeit liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Bei den jährlichen Waldbrandberatungen der Kreiswaldschutzbeauftragten mit allen Verantwortlichen werden Löschwasserentnahmestellen ständig thematisiert. Danach erfolgt eine notwendige Aktualisierung der Waldbrandeinsatzkarten. 6. Entsprechend der Drucksache 7/572 (vom 15. November 2016) schätzt die Landesregierung den vorhandenen Umfang an Löschwasserentnahmestellen in Wäldern dahingehend ein, dass ein „dringender Erneuerungsbedarf “ besteht, eine Bedarfserfassung über die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen sollte. Welchen Bedarf - für die Errichtung von Löschwasserentnahmestellen - haben die Landkreise und kreisfreien Städte der Landesregierung übermittelt ? Bitte die benötigte Anzahl mit Fassungsvermögen entsprechend zuordnen . Ein Bedarf wurde bisher nicht übermittelt. 7. Entsprechend der Darstellung aus Drs. 3/3202 (vom 26. Mai 2000) waren im Land Sachsen-Anhalt 40 Feuerwachttürme vorhanden. Welche Feuerwachttürme werden aktuell noch zur Brandüberwachung genutzt und in welchem Zustand befinden sie sich? Mit Einführung des Automatischen Waldbrandfrüherkennungssystems (AWFS) im Jahr 2004 werden nur noch neun Feuerwachtürme zur Waldbrandfrüherkennung genutzt. Die übrigen Standorte sind angemietet (z. B. Mobilfunk). Landkreis/kreisfreie Stadt Standorte Waldbrandfrüherkennung davon Feuerwachtürme Altmarkkreis Salzwedel 3 3 Anhalt-Bitterfeld 2 2 Börde 1 Burgenlandkreis Dessau-Roßlau 5 Landkreis/kreisfreie Stadt Standorte Waldbrandfrüherkennung davon Feuerwachtürme Halle (Saale) Harz Jerichower Land 3 2 Magdeburg Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Stendal 3 1 Wittenberg 3 1 Die ehemaligen Feuerwachtürme mit AWFS-Kamerastandorten sind in einem guten baulichen Zustand und werden entsprechend unterhalten. 8. Welche der in Drs. 3/3202 benannten Feuerwachttürme sind im defekten Zustand, baupolizeilich gesperrt bzw. werden nicht genutzt, welchen Status (z. B. Denkmalschutz) haben sie und welche Weiterverwendung ist geplant? Es wird um die genaue Angabe der Standorte gebeten. Siehe Antwort auf Frage 7. 9. Welche Investitionen wurden seit Feststellung des Investitionsbedarfes von 1,65 Millionen DM (lt. Drs. 3/302) im Hinblick auf die Feuerwachttürme umgesetzt? Antwort bitte nach Summe je Feuerwachtturm und Haushaltsjahr. Siehe Antwort auf Frage 7. 10. Welche Investitionen sind ab 2019 im Hinblick auf Einsatz, Werterhaltung, Behebung von Baumängeln, Defekten oder möglicher Wiederverwendung notwendig und geplant? Die Summen bitte entsprechend den einzelnen Feuerwachttürmen zuordnen . Keine. Es ist nur Bauunterhaltung notwendig. Siehe Antwort auf Frage 7. 11. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Prof. Dr. Claudia Dalbert, führte aus: „In den Jahren 2011 bis 2015 wurden im Bereich des vorbeugenden Waldbrandschutzes Investitionen in Höhe von 156.161 € getätigt. Es wurden damit Traktoren angeschafft und in die 15 Waldbrandüberwachungsstandorte und in die drei Waldbrandzentralen investiert“ (Stenografischer Bericht 7/16 vom 14. Dezember 2016). Wie viele Traktoren wurden im Einzelnen wo angeschafft und wie gliedern sich zudem die benannten Kosten zum Waldbrandüberwachungssystem für 2011 bis 2015 in den Haushaltsjahren konkret auf? 6 Zugänge an Anlagegütern 2011‐2015 ‐ vorbeugender Waldbrandschutz Jahr Summen 2011 102.537,84 Aufbau FWT Pietzpuhl 294,70  Flächenzukauf FWT Heidberg 102.832,54 2012 29.204,00 Schlepper Belarus MTS 920F 289,10  Zugang zum in Nutzung befindl. MTS 29.493,10 2013  ‐ 2014 14.377,62 14.377,62 PC Station Fire Watch 2.582,30 Scheibenegge "Ebermetall" 5.033,32 Streifenpflug Waldmeister 6.762,00 2015 6.164,20 Böschungsmulcher 8.560,00  Waldbrand‐App 14.724,20 Summe 152.283,66 9.143,80 161.427,46 12. Wann und in welchem Umfang wird das Waldbrandfrüherkennungssystem „FireWatch“, das bisher in Gebieten der Waldbrandgefahrenklasse A unterhalten wird, dahingehend ausgebaut, dass weitere Landesflächen überwacht werden können? Dabei bitte auf die Anschaffung zusätzlicher Kameras, die Erweiterung der überwachten Flächen, die Kosten und den Zeitplan eingehen. Das Waldbrandfrüherkennungssystem (FireWatch) dient der Früherkennung von Wald- und Feldbränden bei ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 3 bis 5 in den Gebieten der Waldbrandgefahrenklasse A. Eine flächige Erweiterung der überwachten Gebiete durch weitere Sensorstandorte ist vordergründig nicht geplant, gleichwohl eine Ergänzung bzw. Lückenschluss. Zurzeit befindet sich ein Standort im Raum Annaburger Heide in Prüfung auf Eignung. 13. Welche technischen Kosten entstehen durch die Zusammenlegung der Waldbrandüberwachungszentralen und der geplanten Erweiterung in Genthin? Die einzelnen Kostenpositionen bitte benennen und die entsprechenden Haushaltsmittel mit Zeitplan zuordnen. Die Modernisierung des AWFS u. a. durch Zusammenlegung der Waldbrandüberwachungszentralen befindet sich zurzeit in einem EU-weiten Vergabeverfahren . Genaue Kostenpositionen lassen sich erst nach Beendigung der Ausschreibung herleiten. 14. Im Faktenblatt - Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt - Stand 15. Juni 2017 - wird angegeben: „ST hat 15 Kameras, die jeweils eine Fläche von bis zu 700 m² überwachen“ (http://docs.dpaq.de/12553-faktenblatt_waldbrandschutz _stand_0717.pdf, Abruf 23. Juli 2018). 14.1 Wie groß ist die tatsächliche Landesfläche, die von den 15 Kameras überwacht wird? 14.2 Welche Flächengröße kann eine einzelne Kamera überwachen? 14.3 Ist die Kameraüberwachung flächendeckend, oder gibt es Lücken in Form von Flächen, die nicht abgedeckt werden? Bei den „Kameras“ handelt es sich um optische Sensorsysteme (OSS) welche je System einen Radius von etwa 15 Kilometer und damit ca. 70.000 Hektar 7 abdecken. Insgesamt werden in Sachsen-Anhalt etwa 358.000 Hektar (ca. 67 %) Waldfläche vorbeugend beobachtet. Bestehende kleinere Lücken sind begründet durch das Oberflächenrelief oder durch Bebauung. 15. Wie viele Waldbrände wurden durch „FireWatch“ seit Bestehen des Waldbrandfrüherkennungssystems durch die einzelnen Kameras erkannt und gemeldet und wie hoch war dabei der Anteil der Fehlalarme? Bitte die jährliche Entwicklung mit relativer Fehlerquote angeben. Brandmeldungen: WBZ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Klötze 20 16 18 38 18 64 Annaburg 11 17 17 17 15 41 Genthin k.A. k.A. k.A. 107 3 195 Summe: 31 33 35 162 36 300 Verdachtsmeldungen: WBZ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Klötze k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Annaburg 2 4 3 2 3 12 Genthin k.A. k.A. k.A. 25 0 60 Summe: 2 4 3 27 3 72 Brandmeldungen: 597 84,32% Verdachtsmeldungen: 111 15,68% Gesamtmeldungen: 708 100% 16. Welche technischen Einflüsse bzw. Signale oder andere Störgrößen verursachen Fehlalarme und welche Verminderungsmöglichkeiten stehen dafür zur Verfügung? Dauerhafte Sichteinschränkungen für das AWFS ergeben sich durch Windkraftanlagen und insbesondere Windparks, welche große Bereiche verdecken. Temporäre Störgrößen sind Staubentwicklungen (Ernte, Bauarbeiten, Militär), Reflexionen, aber auch bestimmte Wettererscheinungen. Zur zukünftigen Reduktion der „Fehlerquote“ wird in das AWFS der nächsten Generation investiert, durch technische Modernisierung, verbesserte Hard- und Software und serverbasierte Zentralisierung. 17. Welche finanziellen Schäden, die Waldbrände im Land Sachsen-Anhalt verursacht haben, wurden seit 2011 erfasst und geltend gemacht? Bitte Schäden und Erstattungssummen (Versicherungen oder andere Träger ) nach Eigentumsformen und Jahren quantifizieren. Bei den Verlusten - aufgrund von entgangenem Holzverkauf - bitte die Methode der Wertermittlung nach Eigentumsform mit angeben. Die Geltendmachung von Versicherungsleistungen und Schadensersatzansprüchen obliegt den Waldbesitzenden. Daten können und werden durch das Land nicht erfasst. 8 18. Nach Drucksache 7/572 (vom 15. November 2016) wurden für den Bereich des Nichtstaatswaldes 3.170.525 € für 191 km Lkw-befahrbare Wege über Fördermittel ausgereicht. Eine Zuordnung nach Landkreisen und kreisfreien Städten war dabei allerdings nicht möglich. Für welche Waldgebiete bzw. Eigentümer wurden die benannten Mittel, jeweils für wie viele Kilometer Lkw-befahrbare Wege eingesetzt? Bitte aufschlüsseln. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden in den Waldgebieten zugeordnet den jeweiligen Landkreisen wie folgt verwendet: Jahr Waldgebiete/beteiligte Landkreise ausgebaute Wegstrecke [km] 2011 Altmarkkreis-Salzwedel, Jerichower Land, Börde, Wittenberg, Mansfeld-Südharz 55,43 2012 Altmarkkreis-Salzwedel, Jerichower Land, Börde, Harz, Mansfeld-Südharz 33,83 2013 Altmarkkreis-Salzwedel, Jerichower Land, Börde, Wittenberg, Harz, Mansfeld-Südharz 21,33 2014 Jerichower Land, Börde, Wittenberg, Harz, Mansfeld-Südharz 19,65 2015 Stendal, Jerichower Land, Börde, Wittenberg , Harz, Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis 29,6 2016 Altmarkkreis-Salzwedel, Jerichower Land, Börde, Harz, Saalekreis, Mansfeld-Südharz 22,82 2017 Börde, Harz 2,39 2018 Börde 1,10 Eine Angabe der Eigentümer ist gemäß der Datenschutz Grundverordnung nicht möglich. 19. Laut Mitteldeutscher Zeitung (vom 4. Juli 2018) kritisiert der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes Versäumnisse beim Waldwegeausbau und damit der Möglichkeit der Befahrung durch Feuerwehren. Zudem wird vom Land Sachsen-Anhalt gefordert, mehr Druck auf private Eigentümer auszuüben, die hier Versäumnisse - wie auch die Kommunen - aufweisen. Welche Maßnahmen plant das Land Sachsen-Anhalt, um den Ausbau der Waldwege zu unterstützen oder einzufordern? Bitte monetär und anhand der Sachlage darstellen. 9 Zur Unterstützung des Nichtstaatswaldes sind für den Neubau und Ausbau von Waldwegen Fördermittel in Höhe von durchschnittlich 800.000 Euro jährlich geplant . Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass das Antragsvolumen die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht überschreitet. Die Förderung zum forstlichen Wegebau soll künftig fortgeführt werden. Das Land Sachsen- Anhalt wird insbesondere in Informationsveranstaltungen und Schulungen weiterhin für die Durchführung entsprechender durch Fördermittel unterstützter Maßnahmen werben sowie über die Umsetzungsmöglichkeiten und Erfordernisse informieren. Es besteht für Waldbesitzende keine forstrechtliche Verpflichtung zum Waldwegeneubau und Waldwegeausbau. Verpflichtet ist der Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte, die funktionsgerechte Nutzbarkeit von Wegen nach der Durchführung von Bewirtschaftungsmaßnahmen, nach Schadereignissen oder nach Ausbreitung der angrenzenden Pflanzenwelt im bisher bestehenden Umfang zu gewährleisten. Zur Unterstützung des Nichtstaatswaldes sind für den Neubau und Ausbau von Waldwegen ab 2019 Fördermittel in Höhe von durchschnittlich 800.000 Euro jährlich geplant. Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass das Antragsvolumen die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht überschreitet. Die Förderung zum forstlichen Wegebau soll künftig fortgeführt werden. 20. Wie gestaltet sich bei den aktuellen Waldbrandereignissen die Schadenübernahme , wenn das Feuer auf einer anderen Fläche (z. B. einem Feld, s. dazu Volksstimme vom 11. Juli 2018) ausgebrochen ist und anschließend auf den Wald übergegriffen hat? Bitte entsprechend begründen. Zunächst erfolgt eine Strafanzeige an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und danach die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei vorsätzlichen und fahrlässigen Ursachen durch die jeweiligen Waldbesitzenden. 21. Wie gestaltet sich der Versicherungsschutz für Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die bei Löscheinsätzen, zur Verstärkung ihrer „Schlagkraft “ Fahrzeuge und Tanks - z. B. von Agrargenossenschaften - einsetzen , die nicht zur Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr gehören und bei der Waldbrandbekämpfung beschädigt werden könnten? Die Inanspruchnahme dieser Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage des § 26, Abs. 4 Satz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen -Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. LSA S. 133). Demnach sind Eigentümer und Besitzer von Fahrzeugen, Löschmitteln sowie anderen zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeigneten Geräte und Einrichtungen verpflichtet, diese auf Anforderung der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. § 27 Abs. 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes regelt den Schadenersatz und die Entschädigung für diese Leistungen. Demnach kann der Verpflichtete eine Entschädigung für die Inanspruchnahme der Fahrzeuge von der Gemeinde verlangen, in deren Gebiet der Einsatz erfolgte. Ein Rückgriff auf die 10 Einsatzkräfte bei Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge, geeigneter Geräte und Ausrüstungen ist damit ausgeschlossen. 22. Wie gestaltet sich die Waldbrandstatistik seit 1. Januar 2018 und aktuell? Bitte auf die Anzahl der Waldbrände und die betroffenen Flächen eingehen sowie auf die geschätzten Schäden, die vom Innenministerium täglich erfasst werden. Die Waldbrandstatistik wird seit dem Jahr 2013 vom Landeszentrum Wald geführt . Die Auswertung der Waldbrandstatistik erfolgt zum Ende der Waldbrandsaison . Für die bisherige Waldbrandfläche siehe Pkt. 1 liegen nur Schadenschätzungen in Höhe von 678.000 Euro vor, da vielfach eine Waldbewertung noch nicht abgeschlossen ist. Neben den finanziellen Schäden sind mit den Waldbränden auch ökologische Auswirkungen, wie Freisetzung von Treibhausgasen und Schadstoffen sowie Nährstoffverluste verbunden. Kosten für die Brandbekämpfung werden nicht erfasst. Seit dem 5. Juli 2018 erstellt das Ministerium für Inneres und Sport täglich einen Landeslagebericht, in dem die Flächen- und Waldbrände aktuell aufgelistet werden. Zur finanziellen Schadenshöhe kann derzeit keine Aussage getroffen werden. 23. Wie viele Kontrollen wurden durch zuständige Behörden in 2018 durchgeführt , um die Einhaltung des § 29 Gefährdung durch Feuer des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) zu gewährleisten? Im Rahmen der Außendienst Tätigkeit der Kreiswaldbrandschutzbeauftragten und der Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Betreuungsforstamtes erfolgen hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgabe gemäß § 34 Abs. 1 LWaldG ständig Kontrollen. 24. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden - aufgrund von Kontrollen, s. Frage 23 - nach § 37 LWaldG Abs. 2 Nummern 17 bis 21 festgestellt? Bisher wurden keine Verstöße gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 17 bis 21 LWaldG festgestellt und demnach keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 25. Wie viele Bußgelder wurden nach § 38 LWaldG - aufgrund von Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 2 (s. Frage 24) - angeordnet? Siehe Antwort auf Frage 24. 11 26. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um zukünftig bei großen Waldbränden, eine schnelle und wirksame Brandbekämpfung sicherzustellen ? Bitte anhand aktueller Erfahrungswerte darstellen und begründen. Die Gemeinden treffen ihre Vorkehrungen zur Waldbrandbekämpfung auf der Grundlage einer Risikobetrachtung im Rahmen der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung . Folgende Maßnahmen sollten dazu vorab umgesetzt werden: - die Freihaltung von Schneisen, Zuwegungen und Angriffswegen sowie, - die Festlegung und Freihaltung von Sperrriegeln zu Ortschaften. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen kann eine effektive Brandbekämpfung im Rahmen der Erstellung der Feuerwehreinsatzpläne vorausschauend geplant werden. Zusätzlich erfolgt durch die Landkreise bei Bedarf die Aufstellung von Einheiten für besondere Einsätze unter Einbeziehung der Feuerwehren der Gemeinden, deren Struktur am vorliegenden Gefahrenpotential im Landkreis ausgerichtet wird. Die Brandbekämpfung bei Wald- und Flächenbränden erfolgt durch die örtlich zuständige gemeindliche Feuerwehr. Im Bedarfsfall kann der Einsatzleiter der Feuerwehr weitere Kräfte und Mittel anfordern , die im Rahmen der nachbarschaftlichen und überörtlichen Hilfe durch die zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Hierunter ist auch die Unterstützung durch die Bundeswehr, die Bundespolizei sowie private Unternehmen mit Hubschraubern zur Brandbekämpfung aus der Luft zu zählen. Aktuell wurde im Landkreis Salzwedel der Einsatz eines Löschpanzers eines privaten Unternehmens in Anspruch genommen. Zur Schulung der Einsatzkräfte in speziellen einsatztaktischen Fragen der Waldbrandbekämpfung wird seit 2017 am Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge das Seminar „Vegetationsbrandbekämpfung“ angeboten. Die aktuelle Lehrgangsplanung weist eine Fortführung der Seminare in den Jahren 2018 und 2019 aus. Vom Ministerium für Inneres und Sport wurden im Rahmen der Zentralen Beschaffung im Brandschutz für die Gemeinden Einsatzfahrzeuge gefördert. Neben der Absicherung des Grundschutzes in der Gemeinde sind diese Fahrzeuge vom Einsatzzweck aufgrund des mitgeführten Wasservorrates auch für den Einsatz bei Vegetationsbränden geplant. Dieses wird weiterhin bei zukünftigen Beschaffungsplanungen berücksichtigt. 27. Die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen verfügt als einziges Bundesland über 20 sogenannte überörtliche Hilfseinheiten. Diese bestehen jeweils aus 120 Mann und sind über das ganze Bundesland verteilt und werden - wenn nötig - bei allen Großlagen alarmiert. Wie schätzt die Landesregierung - in Auswertung der bisherigen Waldbrandereignisse dieses Jahres in Sachsen-Anhalt - eine derartige überörtliche Feuerwehrstruktur ein? Die im Land Nordrhein-Westfalen vorgehaltenen überörtlichen Hilfseinheiten sind Bezirksabteilungen, die aus je einer Bezirksabteilungsführung und bis zu 12 fünf Bezirksbereitschaften bestehen. Die Bildung der Einheiten erfolgt in Verantwortung der Bezirksregierungen unter Inanspruchnahme kommunaler Feuerwehren . Eine Bildung derartiger überörtlicher Hilfseinheiten wird vom Ministerium für Inneres und Sport, auch unter Berücksichtigung aktueller Ereignisse, nicht favorisiert. Gemäß dem Aufstellungserlass zum Katastrophenschutz sind die unteren Katastrophenschutzbehörden aufgefordert, je angefangene 100.000 Einwohner einen Fachdienst Brandschutz aufzubauen. Dieser entspricht vom taktischen Einsatzwert einer Feuerwehrbereitschaft und setzt sich aus einer Führungsstaffel und drei Löschzügen zusammen. Die Stärkeanzahl beträgt 78 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr. Ein Einsatz der insgesamt 22 von den unteren Katastrophenschutzbehörden vorgehaltenen Feuerwehrbereitschaften kann sowohl im eigenen Territorium als auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe und überörtlichen Hilfe bei Bedarf erfolgen. 28. Auf wie viele einsatzbereite Hubschrauber zur Waldbrandbekämpfung kann das Land Sachsen-Anhalt im Notfall - bei wem - zugreifen? Da Hubschrauber nicht explizit zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft beschafft werden, ist ein möglicher Einsatz im Bedarfsfall von den aktuell zu leistenden originären Aufgaben der Träger der Hubschrauber abhängig. Im Weiteren wird die aktuelle deutschlandweite Lage zur Waldbrandgefahr maßgeblich sein, da hier bereits Hubschrauber gebunden sein können. Die Hubschrauberstaffel der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt könnte in Abhängigkeit der Aufgaben - und Kräftesituation ebenfalls im Ausnahmefall im Wege der Amtshilfe bei Gefahr für Leib und Leben zwei Hubschrauber zur Unterstützung der Waldbrandbekämpfung einsetzen. Weitere Anforderungsmöglichkeiten bestehen im Rahmen der Amtshilfe bei der Bundeswehr sowie bei der Bundespolizei. Die Anzahl der einzusetzenden Hubschrauber muss in Abhängigkeit der Lage gesehen werden und kann nicht benannt werden. Weitere Anforderungsmöglichkeiten bestehen bei zivilen Anbietern . In diesem Zusammenhang wird auf die zivilen Hubschrauberkapazitäten des Medizinischen Katastrophen-Hilfswerks Deutschland e. V. verwiesen. Auch hier kann eine Aussage zur Anzahl der einzusetzenden Hubschrauber in Abhängigkeit der Lage nicht getroffen werden.