Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/333 05.09.2016 (Ausgegeben am 05.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Gehlmann (AfD) Uranbelastetes Trinkwasser in Mansfeld-Südharz Kleine Anfrage - KA 7/147 Vorbemerkung des Fragestellenden: Erhöhte Uran- und Nitratbelastungen im Trinkwasser bei der Trinkwasserversorgung des Wasserverbandes Südharz. Seit vielen Jahren sind die erhöhten Urankontaminierungen des Trinkwassers in Mansfeld-Südharz bekannt. Durch spezielle Uranfiltrierung versucht man seit 2009 die Uranbelastung unter den gesetzlichen Höchstwert von 10 µg/l zu bekommen. Eine triviale Lösung wäre der Anschluss an das Fernleitungsnetz der Trinkwasserversorgung . Hierfür müssten ca. 8 km Wasserleitung und ggf. eine Druckstation errichtet werden. Dies stellt technisch kein Problem dar. Hier stellt sich dann die Frage, warum wird dies nicht vom Zweckverband umgesetzt, obwohl immer wieder die Umsetzung angestrebt wird. So auch empfohlen in der Antwort der Landesregierung von Sachsen-Anhalt in der Drucksache 6/1049 vom 24. April 2012. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Für den Bau der Fernwasseranschlussleitung benötigt der Wasserverband Südharz nach § 20 UVPG eine Plangenehmigung oder eine Planfeststellung. Der Wasserverband erarbeitet zurzeit entsprechende Antragsunterlagen. 2 1. Hat die Landesregierung einen Zuwendungsantrag auf Fördermittel zum Anschluss des Versorgungsgebietes Sangerhausen und Umgebung an die Fernwasserversorgung für das Jahr 2016 bewilligt? Falls ja, bitte die Fördermittelhöhe sowie Zweckgebundenheit und zeitlichen Rahmen angeben . Nein. Das Landesverwaltungsamt hat den Zuwendungsantrag des Verbandes zum Anschluss des Versorgungsgebietes Sangerhausen und Umgebung an die Fernwasserversorgung nicht bewilligt, da die notwendige Genehmigung für das Vorhaben noch nicht vorliegt. 2. Hat der Wasserverband Südharz sonstige Bauanträge bzw. Genehmigungsanträge nach dem WG LSA gestellt, um den Anschluss von Bereichen im Verbandsgebiet des Wasserverbandes Südharz an eine Fernwasserleitung zu erreichen? Wenn ja, bitte die Anträge und den jeweiligen Stand des Genehmigungsverfahrens angeben. Ja. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat die Kreuzung des Einzinger Bachs durch die geplante Fernwasseranschlussleitung nach § 49 WG LSA genehmigt. 3. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bei der Anpassung der gesetzlichen Höchstmengen an Uran- und Nitratbelastungen? Die Landesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, die gesetzlich geregelten Grenzwerte für Uran und Nitrat im Trinkwasser zu verändern. 4. Welche Höchstmengen der Uranbelastung sind für Säuglinge und Kleinkinder zulässig und steht dies im Widerspruch zu den gesetzlichen Höchstwerten? Der in Anlage 2 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001), in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459) geregelte Grenzwert für Uran beträgt 0,010 mg/l. Er wurde aus toxikologischen Daten abgeleitet , ist der gesundheitlich höchstmögliche Wert bei lebenslanger Exposition der Allgemeinbevölkerung und gewährleistet auch den Schutz von Säuglingen und Kleinkindern. Ein Widerspruch ist daher nicht vorhanden.