Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3331 04.09.2018 Hinweise: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 04.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Teilzeitstudium in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1860 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: In den Antworten auf die Fragen 3 und 4 sind aufgrund des hohen Detailgrades der Fragen in Verbindung mit den sehr kleinen Kohorten Informationen enthalten, die es Dritten ermöglichen, Rückschlüsse auf beteiligte Personen zu ziehen. Diese Datensätze dürfen gemäß § 11 Abs. 2 Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) nur an zuständige oberste Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung durch die statistischen Ämter übermittelt werden. Die beteiligten Personen haben darüber hinaus auch ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt, die Landesregierung hat jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber Dritten. Die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 3 und 4 wird insoweit mit der Bitte um Anwendung der Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (GSO LT) gesondert übermittelt. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung 2 gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Geheimnissen mit einbezogen werden können. Hierzu zählt auch die GSO LT. Die Anwendung der §§ 33 und 34 GSO LT ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung sowie betroffener Dritter zu befriedigen. Mit der GSO LT wurde ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend bewerteten oder eingestuften Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. Die Antwort zu den Fragen 3 und 4 dieser Kleinen Anfrage wird daher gesondert mit der Bitte um Anwendung der Geheimschutzordnung übergeben. Eine Regelung zum Teilzeitstudium ist erst durch Gesetz vom 23. Januar 2013 in das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) eingefügt worden. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 HSG LSA sollen die Hochschulen darüber hinaus eine Immatrikulation oder Rückmeldung als Teilzeitstudierende oder Teilzeitstudierender zulassen. Die Immatrikulation oder Rückmeldung als Teilzeitstudierende oder Teilzeitstudierender soll semesterweise oder für jeweils ein Studienjahr ermöglicht werden (§ 9 Abs. 2 Satz 3 HSG LSA). Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die Hochschulen beteiligt. Die Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg (MLU) teilte mit, dass eine Regelung zum Teilzeitstudium in die am 13. Juni 2018 vom Senat beschlossene Neufassung der Immatrikulationsordnung aufgenommen wurde, die zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten wird. Der Antrag für den Wechsel in ein Teilzeitstudium wird dann erstmals für die Rückmeldeperiode zum Sommersemester 2019 gestellt werden können, die ab dem 1. Dezember 2018 beginnen wird. Der zeitliche Vorlauf ist notwendig, da zur Etablierung des Teilzeitstudiums verwaltungspraktische und technische Vorbereitungen zu treffen sind. Somit liegen zu den Fragen 3 bis 7 von der MLU keine Daten vor. Die Studiengänge der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle wurden zwischen 2011 und 2017 in Vollzeit studiert. Die Hochschule Harz erteilt auf alle Fragen eine Fehlanzeige. Frage 1: Welche Gründe sind der Landesregierung für die Aufnahme eines Teilzeitstudiums in Sachsen-Anhalt bekannt? Antwort zu Frage 1: Die einzelnen Hochschulen nennen folgende Begründungen für die Aufnahme eines Teilzeitstudiums: 3 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Die Regelung in der Immatrikulationsordnung sieht vor, dass insbesondere in den folgenden Fällen ein wichtiger Grund für ein Teilzeitstudium vorliegt: Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden; Mutterschutzfrist und Elternzeit; notwendige Betreuung oder Pflege des eigenen Kindes unter 12 Jahren oder eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen; Behinderung oder schwerwiegende oder chronische Erkrankung, die die Studierfähigkeit so herabsetzen, dass ein Vollzeitstudium ausgeschlossen ist; Tätigkeit als gewähltes oder bestelltes Mitglied in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung; Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader oder vergleichbarer Förderstrukturen eines nationalen Spitzenverbandes in den olympischen oder paraolympischen Sportarten . Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Laut § 2 Abs. 1 Rahmenordnung für ein individuelles Teilzeitstudium an der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg vom 8. Juni 2008 in der Fassung vom 14. Januar 2013 wird die Beantragung eines Teilzeitstudiums insbesondere aufgrund folgender Gründe gewährt: Familientätigkeiten bezogen auf Erziehung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr Pflege und Betreuung von kranken und hilfebedürftigen Familienangehörigen Eigene Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung Herausragendes gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement (u. a. Hochleistungssport, überregionale musische und künstlerische Aktivitäten, soziales , politisches oder gewerkschaftliches Engagement) Erhebliche zeitliche Beanspruchung durch Mitarbeit in Gremien der studentischen und akademischen Selbstverwaltung Erwerbstätigkeit. Hochschule Anhalt Nachfolgende Gründe für die Aufnahme eines Teilzeitstudiums hat die Hochschule benannt: Förderung der Familienfreundlichkeit durch halbierte Studienbelastung Unterstützung Studierender mit schwerwiegender Erkrankung Transparente Verlängerung der Regelstudienzeit, da nur die Hälfte der Prüfungsleistungen zu absolvieren ist. Hochschule Magdeburg-Stendal Die Hochschule benennt nachfolgende Gründe für die Aufnahme eines Teilzeitstudiums : Berufstätigkeit / Nebenjob (Angestelltenverhältnis oder Selbstständigkeit) Erziehung des Kindes (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) 4 Pflege / Betreuung eines oder einer Angehörigen oder anderer nahestehender Personen aus einem anderen wichtigen / sonstigen Grund, insbesondere eigener schwerer Erkrankung, Behinderung, erheblichem gesellschaftlichen Engagement, Leistungssport . Hochschule Merseburg Die Gründe für die Aufnahme eines Teilzeitstudiums sind an der Hochschule Merseburg sehr vielfältig und werden exemplarisch im sogenannten „Nachteilsausgleichsparagrafen “, hier: § 8 Abs. 14 der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) geregelt. So regelt § 8 Abs. 14 RSPO: „Für besonders befähigte Studierende, Leistungssportler mit Kaderstatus und Studierende mit einer körperlichen Behinderung oder einer erheblichen körperlichen, gesundheitlichen oder vergleichbaren Beeinträchtigung, die längerfristig ist, kann der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit dem Studierenden Sonderstudienpläne vereinbaren. Vergleichbare Beeinträchtigungen liegen unter anderem bei schwangeren oder allein erziehenden Studierenden vor.“ Darüber hinaus bietet die Hochschule Merseburg verschiedene Studiengänge an, welche a priori als Teilzeitstudium realisiert werden können. Frage 2: Wie wird die Möglichkeit des Teilzeitstudiums an den Hochschulen in Sachsen- Anhalt gehandhabt? Antwort zu Frage 2: Die Hochschulen des Landes haben entsprechend ihrer Rahmenordnungen zum Teilzeitstudium eigene Verfahren zur Handhabung entwickelt: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Die Rahmenordnung für ein individuelles Teilzeitstudium regelt den Ablauf des Verfahrens : • Die Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium (§ 1), Antrag und Fristen (§ 2), die Vereinbarung eines individuellen Studienplanes (§ 3), der Studienverlauf (§ 4), die Verlängerung der Regelstudienzeit, Gebühren und Entgelte (§ 5) sowie der Studierendenstatus (§ 6) werden in der Ordnung abgebildet. Ebenfalls befindet sich der Antrag auf Teilzeitstudium im Anhang der Rahmenordnung. Der Antrag ist schriftlich beim Prüfungsamt der jeweils zuständigen Fakultät einzureichen. Die Studierenden werden demnach in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb aufgrund ihres individuellen Studienplans integriert. Die im Vollzeitstudium zu erwerbende Anzahl der Credit Points wird um die Hälfte reduziert. Damit wird eine reguläre Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht. Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Nach einem Antrag auf Studieren in Teilzeit ist aufgrund der Besonderheiten eines Studiums in Kunst und Design eine individuelle Beratung festgelegt. 5 Hochschule Anhalt Das Teilzeitstudium muss an der Hochschule beantragt werden. Hierzu ist eine Begründung der Antragstellerin / des Antragstellers erforderlich sowie eine Befürwortung des Fachbereiches, vertreten durch den Studienfachberater. Nachfolgend wird der Antrag im Studierenden-Service-Center eingereicht und die Regelstudienzeit des Antragstellers entsprechend angepasst. Hochschule Magdeburg-Stendal An der Hochschule ist seit dem Wintersemester 2013 / 2014 in allen Studiengängen ein Antrag auf Teilzeitstudium möglich. Für alle, denen ein Studium in Vollzeit vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich ist, kann das Studium auf Antrag in Teilzeit absolviert werden. Das Semester, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird, ist i. d. R. vom Teilzeitstudium ausgeschlossen. Zur Planung des Teilzeitstudiums wird auch das Gespräch mit der Studiengangfachberatung bzw. der Studiengangleitung empfohlen. Durch ein Teilzeitstudium erfolgt offiziell die Verlängerung der Regelstudienzeit, sodass für Teilzeitstudierende keine Nachteile z. B. im Hinblick auf Langzeitstudiengebühren entstehen. Beratende Einrichtungen an der Hochschule zum Thema Teilzeitstudium sind das Immatrikulationsamt im Dezernat II für Akademische und Studentische Angelegenheiten und auch der Familienservice mit Unterstützung für das Studieren in besonderen Lebenslagen. Auf der Hochschulseite im Internet sind zudem die wichtigsten Informationen, Anträge und Dokumente für ein Teilzeitstudium abrufbar. Für die Beantragung sind folgende Schritte notwendig: • Zunächst muss ein Antrag auf individuelles Teilzeitstudium gestellt werden und mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht werden. • In der Antragsstellung kann angegeben werden, für welchen Zeitraum das Teilzeitstudium beantragt wird (bestimmte Anzahl von Semestern oder gesamtes Studium ). • Die Genehmigung erfolgt entweder unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum , wenn Nachweise befristet sind (bspw. Arbeitsverträge, Volljährigkeit der Kinder etc.). • Die Genehmigung / Ablehnung erfolgt schriftlich mit Bescheid. Hochschule Merseburg Aufgrund der unter Frage 1 zur Hochschule Merseburg dargestellten Ausgestaltung des Teilzeitstudiums wird die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums sehr individuell und bedarfsbezogen gehandhabt. Selbstverständlich wird hierbei darauf geachtet, dass keine Überkompensationen evoziert werden. Zwar sind die Studiengänge, welche formal schon als Teilzeitstudiengänge implementiert sind, zunächst sehr homogen gestaltet. 6 Jedoch greift auch hier der unter Frage 1 zur Hochschule Merseburg erwähnte „Nachteilsausgleichsparagraf“ der RSPO durch, wodurch auch hier individuelle Lösungen möglich sind. Frage 3: Wie viele Studierende gehen in Sachsen-Anhalt einem Teilzeitstudium nach? Bitte auf die einzelnen Hochschulen und Fachbereiche aufschlüsseln. Antwort zu Frage 3: Siehe Vorbemerkung. Frage 4: Wie hat sich das Teilzeitstudium in den Jahren 2011 bis 2017 an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt entwickelt? Die Anzahl bitte auf die einzelnen Jahre , Hochschulen und Fachbereiche aufschlüsseln. Antwort zu Frage 4: Siehe Vorbemerkung. Frage 5: Wie viele Anträge auf Teilzeitstudium wurden in den Jahren 2011 bis 2017 gestellt ? Wie viele davon wurden abgelehnt? Bitte auf die einzelnen Jahre, Hochschulen und Fachbereiche aufschlüsseln. Antwort zu Frage 5: Hinsichtlich der Teilzeitstudierenden siehe Vorbemerkungen zu den Fragen 3 und 4. Die Anzahl der Anträge muss nicht unbedingt identisch mit der Anzahl der Teilzeitstudierenden sein. Die nachfolgenden Antworten einiger Hochschulen auf diese Frage müssen daher beachtet werden. Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Die Anzahl der Anträge wurde durch die OVGU nicht erhoben. Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle An der Hochschule wurde in den Jahren 2011 bis 2017 kein Antrag auf Teilzeitstudium gestellt und somit auch keiner abgelehnt. Hochschule Anhalt Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt. Hochschule Magdeburg-Stendal An der Hochschule mussten bisher keine Anträge abgelehnt werden. Die Studierenden informieren sich vorab bereits ausreichend bzw. wissen auch durch die Beratung , welche Unterlagen sie einreichen müssen bzw. in welchen Fällen kein individuelles Teilzeitstudium gewährt werden kann. Bei Anträgen, die nicht vollständig sind, werden die Unterlagen nachgefordert. Hochschule Merseburg Entsprechende Daten werden durch die Hochschule nicht erfasst. Für die Studiengänge , welche als Teilzeitstudium angeboten werden, kann festgehalten werden, dass, insofern es sich um Studiengänge ohne örtlichen NC handelt und die Eignung 7 vorlag, keine Anträge abgelehnt wurden und alle Bewerber zugelassen werden konnten . Für Teilzeitstudiengänge mit örtlichem NC greifen darüber hinaus die Regelungen des Verteilungs- und Kapazitätsrechts. Frage 6: Wie wurden die Ablehnungen der Aufnahme eines Teilzeitstudiums im Einzelnen begründet? Bitte auf die einzelnen Hochschulen aufschlüsseln. Antwort zu Frage 6: Die einzelnen Hochschulen begründen die Ablehnungen der Aufnahme eines Teilzeitstudiums wie folgt: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Ablehnungen sind Bescheide individueller Natur. Eine Auflistung von Ablehnungsgründen wird aufgrund dieses Einzelfallcharakters der Entscheidungen und des Datenschutzes durch die OVGU nicht erhoben. Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Siehe Antwort zur Frage 5. Hochschule Anhalt Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt. Hochschule Magdeburg-Stendal Siehe Antwort zur Frage 5. Hochschule Merseburg Da für die Teilzeitstudiengänge ohne örtlichen NC bisher alle Bewerber zugelassen werden konnten, entfällt der Punkt. Davon ausgenommen sind jene Bewerber, welche , wie bereits unter Frage 5 herausgestellt, nicht die Eignung für die Aufnahme des Studiums nachweisen konnten. Für Teilzeitstudiengänge mit örtlichem NC kommen als Grund neben der Eignung auch kapazitätsrechtliche Gründe zum Tragen. Für Bewerber respektive Studierende, welche im Rahmen des „Nachteilsausgleichsparagrafen “ ein Teilzeitstudium an der Hochschule Merseburg realisieren wollten und abgelehnt wurden, liegt keine statistische Erfassung vor.