Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3332 04.09.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 04.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Promotionen an Hochschulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1864 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: In den Antworten auf die Fragen 1 bis 4 sind aufgrund des hohen Detailgrades der Fragen in Verbindung mit den sehr kleinen Kohorten Informationen enthalten, die es Dritten ermöglichen, Rückschlüsse auf beteiligte Personen zu ziehen. Diese Datensätze dürfen gemäß § 11 Abs. 2 Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen (Hochschulstatistikgesetz - HStatG) nur an zuständige oberste Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung durch die statistischen Ämter übermittelt werden. Die beteiligten Personen haben darüber hinaus auch ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt, die Landesregierung hat jedoch auch eine Schutzpflicht gegenüber Dritten. Die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 bis 4 wird insoweit mit der Bitte um Anwendung der Geheimschutzordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (GSO LT) gesondert übermittelt. Hierbei wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Geheimnissen mit einbezogen werden können. Hierzu zählt auch die GSO LT. Die Anwendung der §§ 33 und 34 GSO LT ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das 2 Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung sowie betroffener Dritter zu befriedigen. Mit der GSO LT wurde ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend bewerteten oder eingestuften Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. Die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 dieser Kleinen Anfrage wird daher gesondert mit der Bitte um Anwendung der Geheimschutzordnung übergeben. Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung das Verhältnis zwischen den kooperativen Promotionsverfahren der Fachhochschulen in Sachsen-Anhalt mit den Universitäten im Lande und mit den Universitäten außerhalb Sachsen-Anhalts? Antwort zu Frage 5: Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat in ihren Statistiken 1/2017 die Umfrageergebnisse zu den Prüfungen 2012 - 2014 zu den Promotionen von Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen (FH) und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und den Promotionen in kooperativen Promotionsverfahren veröffentlicht . Danach belegt Sachsen-Anhalt im Ranking der Bundesländer mit insgesamt 69 Promotionen von Absolventinnen und Absolventen von FH/HAW den 7. Platz. Gemessen an der Gesamtzahl an Promotionen in Sachsen-Anhalt im Zeitraum (1.189) entspricht das einem Anteil von 5,8 % und ist damit gesamtdeutscher Spitzenwert (Quelle: Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes vom 5. Januar 2017 und eigene Berechnungen der HRK). Aus den statistischen Daten ist erkennbar, dass sich der Anteil der kooperativen Promotionsverfahren der Universitäten des Landes mit den FH/HAW des Landes zwar positiv entwickelt hat, im Vergleich zum Anteil der kooperativen Promotionen von Universitäten außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt mit den FH/HAW Sachsen-Anhalts allerdings geringer ausfällt. Die Ursachen liegen einerseits im Grundsatz der Wissenschafts-und Forschungsfreiheit an sich, andererseits haben die geforderten Umstrukturierungen der Universitäten und FH/HAW des Landes, ihre Schwerpunktbildungen und Profilierungen (z. B. Abschaffung von Doppelangeboten an Studiengängen im Land) zu einer zunehmend komplementären Fächerstruktur im Land geführt . Daher ist es folgerichtig, dass die FH/HAW adäquat spezialisierte Betreuungspartner für Promotionsthemen ihrer Absolventinnen und Absolventen oftmals an Universitäten anderer Bundesländer finden. Gesamtdeutsch stehen zudem mehr Möglichkeiten den FH/HAW zur Verfügung. Dennoch hält es die Landesregierung für sinnvoll, kooperative Promotionen möglichst im Land Sachsen-Anhalt weiter auszubauen und dadurch die Hochschullandschaft enger zu verzahnen. Die Universitäten des Landes setzen die in den Zielvereinbarungen 2015 bis 2019 formulierte Aufgabe (15) „Die Universitäten bauen bestehende Hürden beim Promotionszugang von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen vollständig ab, um den Anteil kooperativer Promotionen zu erhöhen.“ um. Ausdruck dafür sind auch die speziell geschaffenen Graduiertenschulen an den Universitäten (Martin- Luther-Universität Halle-Wittenberg - Agripoly, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - Abinep und Memorial).