Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3334 04.09.2018 (Ausgegeben am 05.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Pflegebedürftige junge Menschen Kleine Anfrage - KA 7/1901 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der diesjährigen Sommertour wurde ich bei einem Besuch in einem Pflegeheim auf die Situation junger Pflegebedürftiger aufmerksam gemacht. Der Betreuungsauftrag dieser Menschen unterscheidet sich von dem in einer Altenpflegeeinrichtung . Junge Menschen, die pflegebedürftig sind, brauchen eine differenzierte Betreuung . Die Ursachen der Pflegebedürftigkeit junger Erwachsener sind vielfältig: Schwerbehinderung nach der Geburt, Unfall, schwere Krankheit. Diese Menschen leben entweder in einem klassischen Pflegeheim oder bei Verwandten und werden von einem ambulanten Pflegedienst oder den Angehörigen versorgt. Die Unterbringung junger Pflegebedürftiger in Altenpflegeheimen nennen Experten „Fehlplatzierung“. Ohne speziell ausgebildetes Personal bekommen die jungen Bewohner keine angemessene Pflege. Sie benötigen mehr Behandlungspflege wie Ergo - und Physiotherapie, andere Freizeitangebote, eine andere räumliche Umgebung und anderes Essen. In einigen Bundesländern wurden Konzepte für die „junge Pflege “ entwickelt und umgesetzt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele pflegebedürftige Menschen unter 60 Jahren leben in Sachsen- Anhalt? Es leben 11.771 pflegebedürftige Personen unter 60 Jahren (von insgesamt 99.119 pflegebedürftigen Personen) in Sachsen-Anhalt (Quelle Statistisches 2 Landesamt Sachsen-Anhalt, Bericht Sozialleistungen - Gesetzliche Pflegeversicherung Jahr 2015, Stichtag 31.12.2015, erschienen im April 2017, veröffentlicht alle 2 Jahre). 2. Wie viele pflegebedürftige Menschen unter 60 Jahren leben in einer stationären Einrichtung? Wie sind diese untergebracht? Bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln. Pflegebedürftige Personen unter 60 Jahren in Pflegeeinrichtungen Sachsen-Anhalts nach Alterskohorten: Alter von .. bis unter .. Jahren Vollstationäre Pflege Teilstationäre Pflege unter 5 1 1 5 - 10 1 - 10 - 15 2 2 15 - 20 4 - 20 - 25 5 - 25 - 30 10 1 30 - 35 16 - 35 - 40 19 1 40 - 45 46 4 45 - 50 136 10 50 - 55 344 21 55 - 60 544 40 gesamt 1.128 80 Quelle: siehe Antwort zu Frage Nr. 1. 3. Gibt es in Sachsen-Anhalt vollstationäre Einrichtungen, die auf „junge Pflege“ spezialisiert sind bzw. diese neben der Seniorenbetreuung anbieten? Bitte mit Anzahl der Plätze und Belegungszahlen auflisten. Alle Pflegeeinrichtungen im Land nehmen pflegebedürftige Erwachsene unter 60 Jahren auf. Der Landesregierung ist in Bezug auf die Pflege von pflegebedürftigen Erwachsenen unter 60 Jahren lediglich das „Mehrgenerationen-Pflegezentrum Sudenburg “ in Magdeburg bekannt. Diese Einrichtung verfügt über vier Wohnbereiche mit 96 Plätzen. Ein Wohnbereich mit 16 Plätzen ist für „junge Pflege“ reserviert, von den 16 Bewohnern/innen sind derzeit 13 unter 60 Jahre alt. 4. Ist die Pflege junger pflegebedürftiger Menschen in Sachsen-Anhalt flächendeckend adäquat gesichert? Existieren Konzepte für „junge Pflege “? Die Pflege von pflegebedürftigen Erwachsenen unter 60 Jahren ist für Sachsen- Anhalt flächendeckend gesichert. Beschwerden oder Probleme sind insoweit nicht bekannt. Auf die bei Antwort zu Frage Nr. 3 angeführte Einrichtung mit der gesonderten Konzeption „Junge Pflege“ wird verwiesen. 3 5. Gibt es ausreichend - speziell auf die Bedürfnisse dieser Menschen - ausgebildetes Personal? Ja, es gibt ausreichend speziell für Pflege ausgebildetes Personal. Abgesehen von Kindern und Jugendlichen sind in Bezug auf die Pflege keine speziellen medizinisch-pflegerischen Bedürfnisse allein aufgrund des Alters der pflegebedürftigen Personen bekannt. Unabhängig davon sind altersbedingt lebenspraktische und kulturelle Unterschiede vorhanden, die bei den Umgangsformen zu berücksichtigen sind. Auch im Lehrplan zur Altenpflege werden spezielle Bedürfnisse aufgrund des Alters der pflegebedürftigen Personen nicht explizit ausgewiesen. Im Rahmen der Ausbildung wird allerdings auf die Ansprüche an die Pflege und deren Bedingungen , beispielsweise im Rahmen von Lernsituationen in Pflegeeinrichtungen , eingegangen. Im Übrigen ist auf die Wohnberatungsstelle bei der Gesellschaft für Prävention im Alter e. V. (Institut an der Hochschule Magdeburg-Stendal) zu verweisen, welche insbesondere Wohnberatungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen anbietet und dabei auf spezielle Bedürfnisse für pflegebedürftige Personen unter 60 Jahren eingehen kann. Die Gesellschaft für Prävention im Alter e. V. wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, den Landesverbänden der Pflegekassen und die private Krankenversicherung gefördert.