Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/335 05.09.2016 (Ausgegeben am 05.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Fördermittelvergabe für die verkehrstechnische Erschließung von Bitterfeld- Süd Kleine Anfrage - KA 7/152 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Bitterfeld-Wolfen fand eine Baumaßnahme unter dem Namen „Verkehrstechnische Erschließung Bitterfeld-Süd“ statt. Die Baumaßnahme wurde unter der Leitung der Stadt Bitterfeld-Wolfen umgesetzt. Die Gesamtkosten sollten 4.950.400 Euro betragen . Von diesen Gesamtkosten sollten 4.362.400 Euro vom Land Sachsen-Anhalt, der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union gefördert werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Wann wurden die Baumaßnahmen abgeschlossen? Die Bauleistungen waren am 11. Dezember 2013 und die Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen am 4. März 2014 (jeweils Abnahmezeitpunkte) abgeschlossen. Die letzte Ingenieurleistung wurde am 26. Mai 2014 erbracht. Frage 2: Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten für das gesamte Projekt? Bezogen auf das geförderte Vorhaben wurde eine Gesamtinvestition in Höhe von 5.150.147,02 Euro abgerechnet. 2 Frage 3: Inwieweit wurde die ursprünglich eingereichte Planung des Bauprojekts der Stadt Bitterfeld-Wolfen durch Änderungsanträge verändert und welche Konsequenzen hatte dies für die Fördermittelvergabe? Im Rahmen der Projektumsetzung sind verschiedene Änderungen im Umfang und in der Art der Ausführung der geplanten Baumaßnahmen vorgenommen worden. Neben Änderungen des Straßenverlaufes (siehe weitergehende Ausführungen in der Antwort zu Frage 4) und damit verbundenen Folgemaßnahmen wurden insbesondere die Lage und Anzahl von Parkplätzen abgeändert sowie die Abwasserableitung an die Umgebungsbedingungen angepasst. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Begründungen wurden die Änderungen in der Ausführung des Förderprojektes anerkannt . Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens ergab sich eine Erhöhung der Gesamtausgaben von ursprünglich geplanten 4.950.400,00 Euro auf o. g. 5.150.147,02 Euro lt. Endabrechnung. Vor diesem Hintergrund wurde einer Erhöhung der Zuwendung von zunächst 4.362.400,00 Euro auf letztlich 4.528.644,35 Euro nach Verwendungsnachweisprüfung zugestimmt. Frage 4: Wurde insbesondere die Streckenführung der Straßen verändert? Wenn ja, wann wurde der Änderungsantrag gestellt und mit welcher Begründung? Die baulichen Änderungen (siehe Antwort zu Frage 3) hatten auch Änderungen an der Streckenführung der Straßen zum Gegenstand. Der Antrag vom 5. Juli 2012 wurde mit verschiedenen weiteren Schreiben ergänzt bzw. präzisiert, inhaltlich insbesondere auch mit Schreiben vom 27. Juni 2013. Die Veränderungen in der Streckenführung der Straßen in den Teilobjekten 1 (Wiesenstraße -Parkstraße), 3 (Verlängerung der Parkstraße) und 6 (südliche Verbindung zwischen Park- und Niemegker Straße) wurden mit der Untergrundbeschaffenheit (Lageveränderung der Brücke über den Strengbach), mit der Optimierung des Streckenverlaufes im Hinblick auf die Durchgängigkeit (Kreuzungsbereich Parkstraße) sowie der Möglichkeit zur Straßenweiterführung/-verlängerung (Südverbindung) begründet . Dem Verzicht auf den Bau einzelner Straßenabschnitte/Wege lagen ein letztlich fehlender Bedarf bzw. Einsparungserfordernisse zum Ausgleich anderweitiger Kostensteigerungen zugrunde. Frage 5: Gab es verspätete Auszahlungen von Fördermitteln bzw. sind Fördermittel einbehalten worden? Wenn ja, für welche Teilprojekte, in welcher Höhe und warum ? Die Auszahlung von Fördermitteln ist grundsätzlich an die Erfüllung von Förder-/Auszahlungsvoraussetzungen gebunden bzw. vom Abschluss den Auszahlungen vorausgehender Prüfungshandlungen abhängig. Wegen andauernder Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Auftragsvergabe, wegen der mangels öffentlicher Widmung im Teilobjekt 5 (Wassersportzentrum) nicht belegbaren zweckentsprechenden Nutzung nach Investitionsabschluss und somit der Förderfähigkeit der Maßnahmen sowie aufgrund von Differenzen bezüglich des Investitionszeitraumes wurde eine Auszah- 3 lung von Fördermitteln für die betroffenen Ausgaben vorübergehend zurückgestellt. Im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung ist nach abschließender Klärung der bis dahin offenen Sachverhalte eine Restauszahlung über insgesamt 886.099,72 Euro angewiesen worden. Frage 6: Wie viele Fördermittel wurden tatsächlich ausgereicht und welche konkrete Baumaßnahme war damit verbunden? Bitte aufschlüsseln nach Land, Bund und EU. Die Zuwendung beläuft sich nach Verwendungsnachweisprüfung auf insgesamt 4.528.644,35 Euro. Davon entfallen 3.354.719,10 Euro auf den Anteil der Europäischen Union, 586.962,62 Euro auf den Bund und 586.962,63 Euro auf das Land Sachsen-Anhalt. Gegenstand der geförderten Baumaßnahme waren die in der Drs. 6/1432 vom 13. September 2012 in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen 6 Teilobjekte unter Berücksichtigung der angegebenen Änderungen (siehe Antwort zu Frage 3 und 4). Frage 7: Laut der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Christoph Erdmenger (Drs. 6/1432) vom 13. September 2012 unterteilt sich das Bauvorhaben in sechs Objekte. Eines davon ist die Erschließung eines Wassersportzentrums. Was genau wurde nun erschlossen? Das Teilobjekt 5 des Vorhabens (Gebiet zwischen Niemegker Straße und dem Seeufer ) ist für eine touristische Nutzung, d. h. eine Ansiedlung von Firmen mit Angeboten im Bereich Sport, Freizeit und Erholung, vorgesehen. Nach Aktenlage befinden sich dort eine Indoor-Minigolf-Anlage, das Goitzsche-Camp und eine Bootsvermietung . Frage 8: War die Erschließung des Wassersportzentrums von der Niemegker Straße in östliche Richtung bis zum Uferbereich der Goitzsche (laut der in Frage 3 genannten Drucksache) im ursprünglichen Förderantrag enthalten? Die Maßnahmen waren Bestandteil des mit Zuwendungsbescheid vom 22. Dezember 2009 ursprünglich bewilligten Investitionsplanes. Frage 9: Laut Amtsblatt der Stadt Bitterfeld-Wolfen ist die Straße, die durch das Goitzsche -Camp führt, am 6. Februar 2013 öffentlich gewidmet worden. Im Amtsblatt vom 1. November 2013 wurde die „Anordnung der sofortigen Vollziehung der Widmungsverfügung der Straße Seeblick“ veröffentlicht. Die augenscheinlich seit 2012 fertig gestellten Bauprojekte sind bis heute nicht vollständig für die Öffentlichkeit zugänglich. Was ist der Grund dafür und sollte dies nach einer öffentlichen Widmung nicht eigentlich der Fall sein? Fördervoraussetzung ist u. a. die öffentliche Widmung der geförderten Infrastrukturen . Die Rechtskraft der öffentlichen Widmung der Erschließungsstraße im Teilobjekt 5 wurde von der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Dezember 2015 bestätigt. Mit der öf- 4 fentlichen Widmung ist der öffentliche Zugang rechtlich gegeben. Hinsichtlich faktischer Einschränkungen der Nutzbarkeit liegen der Bewilligungsbehörde keine Informationen vor. Frage 10: Fördervoraussetzung war die Verfügungsberechtigung der Stadt Bitterfeld- Wolfen über alle betroffenen Grundstücke. Inwieweit hat die Stadt Bitterfeld- Wolfen tatsächlich für alle betroffenen Grundstücke die Verfügungsberechtigung ? Fördervoraussetzungen werden im Rahmen der Antragstellung vor der Bewilligung geprüft. Hier hatte die Stadt die Verfügungsberechtigung über die betroffenen Grundstücke im Schreiben vom 9. Februar 2009 erklärt. Dies war Grundlage für die Bewilligung und Umsetzung der Maßnahme. Ende 2012 erhielt die IB Informationen, dass die Verfügungsberechtigung nicht für alle Grundstücke vorliegen könnte. Die Stadt teilte dazu im Februar 2013 mit, dass es Probleme hinsichtlich des Verkaufs einer kleinen benötigten Teilfläche gebe, die Verfügbarkeit der bereits hergestellten Straßenfläche durch die öffentliche Widmung allerdings nicht gefährdet sei. Die Erklärung aus 2009 sei insofern weiter gültig. Dem wurde zugestimmt, da die Einhaltung des Zuwendungszweckes (öffentliche Erschließung) durch die Widmung rechtlich gewährleistet ist. Frage 11: Teile der Straße, die im Rahmen des Bauprojektes gebaut wurden, mussten bereits saniert werden. Als Begründung wurde das Hochwasser 2013 angegeben. Welchen Einfluss hatte das Hochwasser konkret auf die Straße? Wie hoch waren die Kosten der Sanierungsmaßnahmen und wer hat diese Kosten übernommen ? Hochwasserförderung: Vorgangsnummer Objekt Schäden/Maßnahmen Baukosten (Euro) Zuschuss (Euro) ZS/2014/05/53810 Parkplatz Bitterfelder Bogen Schäden durch Nutzung des Parkplatzes als Sandsackfüllplatz während des Hochwassers 14.943,63 14.943,63 ZS/2014/05/53811 Leopoldstraße Beschädigungen an den Banketten, Gräben - und Entwässerungsmulden , den Grünflächen und Böschungen beim Bau des Sandsack- und Palettenwalls während des Hochwassers und dem anschließenden Abbau 27.455,39 27.455,39 5 ZS/2015/03/59525 Leopoldstraße Ungleichmäßige Setzungen und Unebenheiten in der Straßendecke durch Hochwasserüberstau und daraus resultierenden Grundwasseranstieg, Stabilisierung des Straßenunterbaus mit schweren Rüttelwalzen sowie durch hydraulische Verfestigungen mit Bindemittel (ca. 325 m) 987.279,62 987.279,62 Die zu den Förderungen vorliegenden Verwendungsnachweise sind noch nicht geprüft und die Ausgaben sowie die Zuwendungen in der Höhe noch nicht endgültig festgestellt. Die Mittel kommen aus dem Aufbauhilfe-Fonds des Bundes.