Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3358 14.09.2018 (Ausgegeben am 17.08.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz Kleine Anfrage - KA 7/1928 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Antwort auf eine Kleine Anfrage teilte die Bundesregierung (Drucksache 19/2086) mit, dass seit dem Jahr 2004 bei insgesamt 51 Projektträgern deren Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und seiner Vorläufer gefördert wurden , Überprüfungen durch Sicherheitsbehörden des Bundes im Wege des sogenannten „Haber-Verfahrens“ stattgefunden haben. Ein im Auftrag des „Bundesverband Mobile Beratung e. V.“, „Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. (VBRG)“ und der „Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD)“ erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis , dass diese Praxis verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist (Gutachten: http://www.bundesverband-mobile-beratung.de/wp-content/uploads/2018/06/2018- 06-14-Gutachten-BMB-VBRG-BAGD.pdf). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass unter den 51 betroffenen Projektträgern auch solche aus Sachsen-Anhalt sind? Falls ja: Bitte aufschlüsseln nach Themenbereich (Rechtsextremismus, Linksextremismus /linke Militanz, Islamismus). Der Landesregierung liegen eigene Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung nicht vor. Der Landesregierung ist aber die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3563) auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/3351) von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag bekannt, aus der 2 hervorgeht, dass in Sachsen-Anhalt Träger von in den Themenbereichen Antisemitismus , Rassismus und Rechtsextremismus arbeitenden Modellprojekten überprüft wurden. 2. Wurde der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt um Unterstützung bei der Einschätzung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes gebeten und hat er diese mit Informationen oder Einschätzungen unterstützt ? Falls ja: Bitte aufschlüsseln nach Themenbereich (Rechtsextremismus , Linksextremismus/linke Militanz, Islamismus). 3. Soweit der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt die Sicherheitsbehörden des Bundes bei der Überprüfung von o. g. Demokratieprojekten unterstützt hat, auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt wurde nicht um Unterstützung bei der Einschätzung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes gebeten. Entsprechend hat der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt die Sicherheitsbehörden des Bundes auch nicht mit Informationen oder Einschätzungen zum Zweck der Überprüfung von Demokratieprojekten unterstützt. 4. Wurden Projekte beziehungsweise Projektträger, die über das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus - „Für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt“ und/oder über die Vorläuferprogramme gefördert werden durch den Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt überprüft? Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Themenbereich (Rechtsextremismus , Linksextremismus/linke Militanz, Islamismus) und Jahr. Wurden dazu Einschätzungen der Sicherheitsbehörden des Bundes angefordert ? Wenn ja, bitte ebenfalls wie genannt aufschlüsseln. a) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Überprüfungen durchgeführt ? b) Wurden die überprüften Projekte beziehungsweise Projektträger nach Abschluss der Überprüfung über die Maßnahme informiert? c) Durch wen und in welchem Verfahren wurden die Überprüfungen angefordert ? d) In wie vielen Fällen wurde aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung eine Förderung ganz oder teilweise gestrichen oder zurückverlangt? Bitte aufschlüsseln nach Themenbereich (Rechtsextremismus, Linksextremismus /linke Militanz, Islamismus), Jahr und jeweiligen Gründen für die Veränderung der Förderhöhe/Zurückforderung. Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt hat keine Projekte beziehungsweise Projektträger, die über das für Prävention von Extremismus, insbesondere Rechtsextremismus stehende Landesprogramm „Für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt“ (Bezeichnung seit der 6. Legislaturperiode ) und/oder über die Vorläuferprogramme gefördert wurden, überprüft.