Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/336 06.09.2016 (Ausgegeben am 07.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Digitalfunk für Wasserwehren Kleine Anfrage - KA 7/153 Vorbemerkung des Fragestellenden: Da im Rahmen des Koalitionsvertrages die Landesregierung Sachsen-Anhalt sich zur Beantragung des Digitalfunks für Wasserwehren beim Bund entschieden hat, frage ich Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welches Ministerium und/oder welcher Staatssekretär sind/ist für die Einführung des Digitalfunks bei den Wasserwehren verantwortlich? Für die Organisation und Ausrüstung der Wasserwehren ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (Herr Staatssekretär Rehda) grundsätzlich zuständig, nicht jedoch für die Belange des Digitalfunks. Die Beantragung einer Funknutzungserlaubnis für die Wasserwehren im Sinne der Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funkrichtlinie) beim Bundesministerium des Inneren erfolgt aufgrund seiner Zuständigkeit durch das Ministerium für Inneres und Sport (Frau Staatssekretärin Dr. Zieschang). 2 2. Wie weit ist die geplante Beantragung des Digitalfunks beim Bund fortgeschritten ? Der Antrag zur Zulassung der Wasserwehren als Berechtigte für die Teilnahme am Digitalfunk der BOS gemäß BOS-Funkrichtlinie beim Bundesministerium des Inneren ist zwischenzeitlich erfolgt und befindet sich dort in der Prüfung. 3. Gibt es einen Zeitplan zur Einführung des Digitalfunks bei den Wasserwehren ? Diese Frage kann erst nach einer Entscheidung des Bundesministeriums des Inneren zum Antrag auf Zulassung der Wasserwehren als Berechtigte für die Teilnahme am Digitalfunk beantwortet werden. 4. Wie viele Wasserwehren müssen mit Digitalfunk ausgestattet werden? 5. Mit welcher Ausrüstung sollen die Wasserwehren für den Digitalfunk versehen werden? 6. Wie und wann werden die Kameraden im Umgang mit den Geräten und den Vorschriften des Funks geschult? 7. Wer trägt die Kosten für diese Schulungen? 8. Wie hoch werden voraussichtlich die geplanten oder möglichen Kosten zur Einführung und zum Unterhalt des Digitalfunks der Wasserwehren sein? Zu den Fragen 4 bis 8 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Wer trägt die Kosten für die Anschaffung und Erhaltung der Digitalfunkgeräte? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.