Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3360 18.09.2018 (Ausgegeben am 18.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Abgeordnete Lydia Funke (AfD) LAGB vor Ort an Hammerbach und Köhlerei Eisenhammer Kleine Anfrage - KA 7/1954 Vorbemerkung der Fragestellenden: Gemäß uns vorliegender Informationen besuchte ein(e) sachverständige(r) Vertreter (in) des Landesamts für Geologie und Bergwesen (LAGB) Mitte Juli 2018 die Köhlerei Eisenhammer, um sich ein Lagebild - hinsichtlich einer durch das LAGB zu erarbeitenden Stellungnahme - zum bereits - durch die Inhaberin der Köhlerei Eisenhammer - in Auftrag gegebenen und vorliegenden Bodengutachtens zu verschaffen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: Das LAGB wurde im Januar 2018 erstmals von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wittenberg (Wasserbehörde) über die Problematik „Vernässung Köhlerei Eisenhammer“ informiert. Die Wasserbehörde teilte mit, dass inzwischen einige Biberdämme rückgebaut wurden und fragte an, ob eine Vernässung der Fundamente der Meiler durch die noch vorhandenen Biberdämme möglich sei. Für die Gewinnung eines Überblickes erfolgte im Januar eine erste Vorortbefahrung , die Grundlage einer im gleichen Monat an die Wasserbehörde abgegebenen Stellungnahme war. Mit der E-Mail vom 26. Juni 2018 gab das Umweltamt des Landkreises Wittenberg dem LAGB den Bericht des Ingenieurbüros Gert Felgentreu zu den „Untergrund- und Versickerungsverhältnissen auf dem Baugrundstück der Köhlerei Eisenhammer, 06772 Gräfenhainichen OT Tornau“ vom Mai 2018 zur Kenntnis. Dieser Bericht wur- 2 de zum Anlass genommen, die Situation im Bereich der Köhlerei Eisenhammer auf Grundlage der nun vorliegenden Informationen zusammenfassend neu zu bewerten. Dazu führten am 16. Juli 2018 zwei Kolleginnen des LAGB (Dezernat Angewandte Geologie) eine erneute Vorortbegehung durch. Daraus resultierte eine überarbeitete Stellungnahme, die an das Umweltamt des Landkreises Wittenberg gesendet wurde. Frage 1: Welches Lagebild ergab sich vor Ort für die/den entsprechende(n) Mitarbeiter (in)? Antwort zu Frage 1: Bei der Befahrung am 16. Juli 2018 war der Hammerbach unmittelbar vor dem Grundstück gut durchgängig. Der Biberbau war im Bachbereich zerstört und konnte nicht zu Vernässungen führen. Oberhalb des Hammerbaches waren bis ca. 300 m bis 400 m nach der Vereinigung von Hammerbach und Forstgraben keine Biberdämme zu sehen. Stauflächen und Flächenvernässungen waren nicht vorhanden. Während der westliche Hammerbach bereits nach ca. 300 m verschwunden bzw. trocken war (Quellgebiet), führte der östlich gelegene Forstgraben gut Wasser. Auch bis ca. 300 m bachabwärts war der Bach gut durchgängig. Die noch im Januar beobachteten großflächigen Vernässungen waren nicht mehr vorhanden. Von ihnen zeugten noch große Totholzareale. Reste ehemaliger Biberdämme waren noch vorhanden , führten aber nicht zu einem Aufstau. Die im Baugrundgutachten beschriebene Überflutung des Parkplatzes war zur ersten Befahrung im Januar 2018 nicht bekannt. Die vertiefende Begutachtung der Morphologie bei der Befahrung im Juli führte zu der Erkenntnis, dass eine Überflutung direkt über den angestauten Bach nicht ausgeschlossen werden kann. Frage 2: Wie positioniert sich das LAGB auf folgende Punkte: a. aktueller und vergangener Vernässungserscheinungen auch im Hinblick auf die aktuellen Witterungsverhältnisse (Temperaturen, Niederschlagsmenge ), b. des vorliegenden Bodengutachtens sowie c. der derzeitigen Bibervorkommen (inkl. vorgefundener Nahrungs- und Wohndämme)? Antwort zu Frage 2a: Vorhandene Luftbilder belegen, dass ein großräumiger Aufstau des Baches im Bereich der Köhlerei nach 2009 vorhanden war. Bei der Vorortbegehung am 16. Januar 2018 konnte aufgrund der Vegetation diese auf den Luftbildern dargestellte Fläche, die höhenmäßig ca. 1 m unterhalb des Parkplatzes lag, nachempfunden werden. Bei der Begehung am 16. Juli 2018 war der Bach vor dem Grundstück gut durchgängig. Vernässungen im Grundstücksbereich waren nicht vorhanden. Diese Verbesserung der Situation ist nach Auffassung des LAGB in erster Linie auf den erfolgten Rückbau der Biberdämme zurückzuführen und nicht allein der lang anhaltenden Trockenheit geschuldet. Bereits bei der Begehung im Januar 2018 waren die Vernässungen im Grundstücksbereich nicht mehr vorhanden. 3 Antwort zu Frage 2b: Die im Bodengutachten beschriebenen Bohrsondierungen (BS) belegen, dass im Bereich des Grundstückes unabhängig vom deutlich tiefer liegenden Grundwasserleiter ein oberflächennaher Schichtwasserhorizont vorhanden ist. Dieses Schichtwasser sammelt sich über einer Schicht aus Geschiebelehm und bewegt sich oberflächennah in Richtung Vorfluter (Hammerbach). 1987 wurde dieses Schichtwasser bei der Errichtung eines Brunnens auf dem Grundstück der Köhlerei Eisenhammer in 3 m unter Gelände (u. Gel.) und im Jahr 2018 in der daneben gelegenen Sondierungsbohrung BS 1 in 2,42 m u. Gel. angetroffen. Rückgerechnet auf das gleiche Höhenniveau (Gelände) entspräche das einem Sickerwasserstand im Brunnen von 2,63 m, d. h. ca. 37 cm höher als in 1987. Eine Bewertung, ob der gegenüber 1987 leicht höhere Sickerwasserstand eine Folge der Überflutung durch die Biber darstellt oder auf eine ggf. höhere Niederschlagstätigkeit zum Zeitpunkt der Bohrtätigkeit gegenüber 1987 zurückzuführen ist, ist spekulativ. Auch die im Baugrundgutachten erwähnten höheren Wassergehalte in der BS3 lassen sich nicht zweifelsfrei auf die Überflutung zurückführen. Die Ursache könnten auch behinderte Abflussmöglichkeiten von Niederschlägen über dem Geschiebelehm sein. Entsprechend der im Baugrundgutachten dargestellten Höhenverhältnisse hätte der Sickerwasserstand im Jahr 1987 in den BS 2 und 3 (Lage der Bohrpunkte in unmittelbarer Nähe der Fundamente) bei ca. 2,64 m bzw. 2,67 m unter Gelände liegen müssen. Bei einer Fundamenttiefe von 1,50 m entspräche das einem Abstand zum Sickerwasser von ca. 1,1 m. Erfahrungsgemäß sind Schwankungen im oberflächennahen Grundwasser von rund einem Meter nicht unnormal. Entscheidend für die Bewertung ist die Tatsache, dass die Sickerwasserstände relativ flurnah und damit fundamentnah ausgebildet sind. Jegliche Veränderungen im hydraulischen Regime können somit zu einer Belastung für die Fundamente führen. Das oberflächennahe Sickerwasser, welches sein Einzugsgebiet entsprechend der Morphologie nordwestlich des Grundstückes (hinter dem Grundstück) hat, entlastet in den südöstlich des Grundstückes (vor dem Grundstück) befindlichen Bach. Die Wasserführung bzw. der Wasserstand des Baches beeinflusst maßgeblich die Abflussmöglichkeit des Sickerwassers . Ein Aufstau im Bereich des Baches behindert den Abfluss des Sickerwassers und führt unmittelbar zu einer Erhöhung des Sickerwasserstandes im Bereich des Grundstückes. Antwort zu Frage 2c: Bei der Befahrung am 16. Juli 2018 konnte festgestellt werden, dass nach Beseitigung bzw. Schlitzung einer Reihe von Biberdämmen die Durchgängigkeit des Baches vor dem Grundstück sowie bachaufwärts und bachabwärts wieder hergestellt war. Bei Einhalten dieses Zustandes können der natürliche Abfluss des Schichtwassers gewährleistet und damit zukünftig Vernässungen des Grundstückes infolge des Wirkens von Bibern ausgeschlossen werden. Frage 3: Wie wurde der derzeitige Wasserhaushalt, insbesondere die Abflussmöglichkeiten des Hammerbachs unter Berücksichtigung der vorliegenden hydrogeologischen und witterungsbedingten Verhältnisse bewertet? Antwort zu Frage 3: Der Wasserhaushalt des Hammerbaches insgesamt ist nicht Gegenstand der Bewertung des LAGB. 4 Frage 4: Welche Schlussfolgerung wird daraus für eine niederschlagsreiche Jahreszeit gezogen? Antwort zu Frage 4: Der Durchfluss des Baches ist im Bereich des Grundstückes unbedingt zu gewährleisten . Eventuelle im weiteren Oberlauf bzw. Unterlauf des Baches vorhandene Wasserflächen haben keinen direkten Bezug zum Grundstück. Langanhaltende starke Niederschläge können unabhängig vom Durchfluss des Hammerbaches zu einem Anstieg des Schichtwassers im Grundstücksbereich führen . Bei natürlichen Schwankungsbreiten von Grundwasserständen (Schichtwasser) von ca. 1 m ist eine natürliche Durchfeuchtung der Ofenfundamente auch ohne den Aufstau durch Biber nicht auszuschließen. Die in den Bohrungen (BS 1 und BS 3) ausgebauten Pegel sind geeignet, die Entwicklung des Schichtwasserspiegels zu kontrollieren. Langanhaltende Niederschläge würden auch zu einer hohen Wasserführung im Bach führen. Die mehrere hundert Meter bachaufwärts gelegenen Biberdämme könnten ggf. Wasser zurückhalten. Die bachabwärts gelegenen Biberdämme dürfen auf keinen Fall zu einem Aufstau des Baches bis in den Bereich des Grundstückes führen. Der bisher erfolgte Rückbau der Dämme sollte den ungehinderten Abfluss im Bach gewährleisten.