Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/338 08.09.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten . Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 08.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Eingruppierungen von Fachkräften in der Jugendarbeit Kleine Anfrage - KA 7/127 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Koalitionsvertrag ist ein Leitbild guter Arbeit „auch zukünftig die sozialversicherungspflichtige , unbefristete und nach einem Tarifvertrag entlohnte Beschäftigung“ (S. 61). Nach dem Willen der Koalitionspartner sind „Grundlage für die Förderung und Finanzierung von Verbänden, Vereinen oder anderen Trägern (...) gültige tarifliche Vereinbarungen“ (S. 48). Außerdem wird „die tarifgerechte Bezahlung der Mitarbeiter institutionell geförderter Einrichtungen kurzfristig angestrebt“ (S. 81). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: 1. Bei den erfragten Daten handelt es sich teilweise um personenbezogene Daten i. S. d. § 2 Abs. 1 Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG LSA). Mit der Zuordnung der Daten zu den Trägern wären Rückschlüsse auf die Eingruppierung und damit das Entgelt von einzelnen Beschäftigten möglich. Um nicht gegen die Vorschriften der §§ 10, 11 DSG LSA zu verstoßen, wurde von der in § 1 Abs. 2 DSG LSA vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Spalte 2 (Angaben zu den Trägern) der in der Anlage enthaltenen tabellarischen Übersicht anonymisiert . Um gleichwohl dem parlamentarischen Informationsanspruch zu genügen, 2 müssen diese Angaben (Spalte 2 der Tabelle) der Antwort der Landesregierung insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hier wird der 2. Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Urteil des Landesverfassungsgerichtes Sachsen-Anhalt vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Dazu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). 3. Darüber hinaus wäre die Erhebung sämtlicher erbetener Daten von 2011 bis 2016 nur durch eine händische und deshalb auch innerhalb der gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 GO.LT maximal zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht zu leistende Einzelauswertung aller Vorgänge zu realisieren. Insofern wird in den nachstehenden Antworten ausschließlich auf das Jahr 2016 abgestellt. Die entsprechenden Angaben sind - soweit verfügbar - der beigefügten Anlage zu entnehmen . Für eine vollständige Beantwortung bedürfte es in den 59 angegeben Vorgängen: für das Jahr 2016 der Ergänzung der Grundangaben, die aus den aktuellen Förderakten nicht hervorgehen (Einrichtung der Stelle, Summe Eigenanteil sowie teilweise Voll-/Teilzeit, Angaben zu Tätigkeitsdarstellungen und -bewertungen ) und der vollumfänglichen Erhebung der Daten aus den Jahren 2011 bis 2015. Da die geförderten Personalausgaben ein Teil der geförderten Gesamtausgaben sind, müssen diese einzeln errechnet werden. Anders verhält es sich mit der Jugendbildungsreferentenförderung; hier ist ein Festbetrag die Fördergrundlage in 2016. Für die Jahre 2011-2015 wäre diese Berechnung daher für alle geförderten Stellen vorzunehmen. Folgende Arbeitsschritte wären im Detail vorzunehmen: a. Datenerhebung anhand der aktuellen Förder- und Trägerakten Für die Fragen Nr. 1, 6, 8 und 10 sind zu den Angaben: - Datum der Einrichtung der Stelle, - Vorliegen von Tätigkeitsdarstellungen (teilweise), - Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit) (teilweise), - Bewertung bzw. Einordnung der Stelle - Datum, bewertende Stelle (teilweise ) die entsprechenden Förder- und Trägerakten zu sichten. Ergeben sich diese Angaben nicht aus den in Bearbeitung befindlichen Vorgängen, sind die archivierten Förderakten aus den Vorjahren hinzuzuziehen. 3 Die Höhe der erfragten Eigenanteile der Träger (Frage 1) ist anhand der Akten im Einzelnen zu errechnen. Dabei sind anteilig für die geltend gemachten Personalausgaben: - die Förderung des Landes, - ggf. weitere Förderungen, z. B. örtlicher Träger, - Einnahmen, u. a. Teilnehmerbeiträge, Erstattungen, zu ermitteln. b. Datenerhebung für die Vorjahre anhand archivierter Akten Da die Einrichtung der Stellen in den meisten Fällen in den Vorjahren erfolgt ist, in einigen Fällen sogar in den 1990er Jahren, bedarf es hier der Hinzuziehung der vorhandenen Archivakten aus den Vorjahren. Für den Zeitraum 2011 bis 2015 sind die Angaben durchgängig anhand der jeweiligen Förderakten des Jahres, meistens aus Archivakten, zu ermitteln. Hierbei sind auch Stellen- und Personaländerungen zu berücksichtigen. c. Abforderung und Rückgabe der Archivakten Hier ergeben sich folgende Arbeitsschritte: - Ermittlung der jeweiligen Archivnummer und Anforderung der Akten aus dem Archiv, - Aktensuche im Archiv, - Erstellung von Fehlkarten und Ausleihzetteln, - Übersendung der Archivakten, - Rückgabe der Akten nach Durchsicht an das Archiv, - Einordnung der Akten im Archiv und Rücktragung. Folgender Zeitaufwand pro Fall wurde demnach ermittelt: Arbeitsschritte Minuten Stunden Durchsicht der aktuellen Förderakte 20 Durchsicht der Trägerakte 20 Ermittlung der Archivnummern 5 Abforderung der Archivakten 5 Archivrecherche 5 Archivaktenübersendung 5 Durchsicht der Archivakten (i. d. R. 2011-2015 - 40 min je Jahr) 200 Aktenrückgabe und Einordnung im Archiv 5 Gesamt je Akte 265 4,42 Insgesamt bei 59 Vorgängen (66 Personalstellen) 15.635 260,78 4 Bezogen auf die genannten 59 Vorgänge ergibt sich ein Zeitbedarf von rd. 261 Stunden reiner Arbeitszeit. D. h. eine Vollzeitkraft wäre mehr als 6 Wochen ausschließlich mit der Datenerfassung beschäftigt. Hinzu kommt der Zeitaufwand für die Aufbereitung und Zusammenfassung der Angaben sowohl vom Landesverwaltungsamt/Landesjugendamt (LVwA/LJA) als auch vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS) von insgesamt ca. 25 Stunden. Der Gesamtzeitaufwand, der noch zu erbringen wäre, umfasst damit 286 Stunden. Vor diesem Hintergrund, ist darauf hinzuweisen, dass bei einer vollständigen Beantwortung der Kleinen Anfrage die fünf Sachbearbeiter/innen (zwei davon teilzeitbeschäftigt ) im LVwA/LJA die unaufschiebbaren Förderaufgaben, insbesondere Antragsbearbeitung , Bewilligung, Auszahlung, Überarbeitung der Antragsformulare, Prüfung rückständiger Verwendungsnachweise, nicht fristgerecht erledigen könnten. 1. Wie sind die durch das Land geförderten Fachkräfte (Verwaltungsmitarbeiter , Referenten, Geschäftsführer und weitere Beschäftigte) im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes eingruppiert? Bitte nach Träger, geförderter Stelle, Datum der Stelleneinrichtung, geförderter Entgeltgruppe und Stufe, jeweiliger Fördersumme durch das Land und Summe Eigenanteil der Träger je Stelle aufgeschlüsselt für die Jahre 2011 bis 2016 angeben. - siehe Anlage Spalten 3, 4, 9, 12, 13 Bezüglich der Eigenanteile wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Zur Veranschaulichung der Finanzierungssituation im Bereich der durch das Land geförderten Fachkräfte wurden die zuwendungsfähigen Personalausgaben und die Förderung in 2016 gegenübergestellt (Spalten 7 und 10). 2. Welche Träger zahlen nach TV-L, TVöD, nach Haustarifverträgen oder sonstigen Tarifverträgen, welche zahlen nicht nach Tarif? Bitte aufgeschlüsselt für die Jahre 2011 bis 2016 angeben. 3. Gibt es Träger, die nicht nach Tarif bezahlen? Wenn ja, welche Gründe sind bekannt, warum Träger nicht nach Tarif zahlen? - siehe nachstehende Tabelle: Träger TV-L TVöD Haustarifvertrag ohne Tarif Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt e. V. in Anlehnung BDKJ-Landesstelle Sachsen- Anhalt X Bildungsnetzwerk Magdeburg gGmbH in Anlehnung BUNDjugend LV Sachsen-Anhalt e. V. in Anlehnung Der Paritätische Sachsen-Anhalt X DGB-Jugend Sachsen-Anhalt in Anlehnung 5 Träger TV-L TVöD Haustarifvertrag ohne Tarif djo-Deutsche Jugend in Europa LV Sachsen-Anhalt e. V. in Anlehnung DPWV PARITÄTISCHES Jugendwerk X DRK LV Sachsen-Anhalt e. V. X EC-Verband für Kinder- und Jugendarbeit Sachsen-Anhalt e.V. X Evangelische Jugend Mitteldeutschland X fjp>media in Anlehnung Friedenskreis Halle e. V. X Gemeinnützige PARITÄTISCHE INTEGRAL GmbH X ijgd LV Sachsen-Anhalt X Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt in Anlehnung Jugendwerkstatt "Frohe Zukunft" Halle-Saalekreis e. V. X Kinder- und Jugendring Sachsen- Anhalt e. V. in Anlehnung Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e. V. in Anlehnung Landesjugendwerk der AWO Sachsen-Anhalt e.V. X .lkj) Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen -Anhalt e.V. in Anlehnung LV Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen-Anhalt e. V. in Anlehnung Naturschutzjugend im NABU Sachsen-Anhalt in Anlehnung SJD-Die Falken LV Sachsen- Anhalt in Anlehnung Sportjugend im LSB Sachsen- Anhalt e. V. X St. Johannis GmbH Bernburg X Gründe für eine Bezahlung abweichend vom Tarifvertrag sind der Landesregierung nicht bekannt. 4. Ist eine tarifliche Bezahlung von Mitarbeitern Voraussetzung einer Förderung ? Wenn ja, in welchen Bereichen? Wenn nein, warum nicht? Für den Ausschluss einer Förderung im Jugendbereich aufgrund nicht tariflicher Vergütung gibt es keine rechtliche Grundlage. 5. Nach welcher Finanzierungsart werden die Stellen gefördert? Bitte unterscheiden nach institutioneller Förderung und Projektförderung, Vollfinanzierung und Teilfinanzierung (hier Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung , Fehlbedarfsfinanzierung). Bitte nach Träger und Stelle aufschlüsseln . 6 - siehe Anlage Spalten 5, 6 6. Liegen für die geförderten Fachkräfte aktuelle und vollständige Tätigkeitsdarstellungen vor? Wenn ja, bitte nach Träger, Stelle und Datum der Tätigkeitsdarstellung aufschlüsseln. - siehe Anlage Spalte 11 7. Wie verläuft der Entscheidungsprozess bei einer Feststellung der Eingruppierung ? Welche Bereiche der Landesverwaltung bewerten die Stellen ? Bitte Ressort und Organisationseinheit angeben. Die Eingruppierung von auf Landesebene im Jugendbereich geförderten Personals wird grundsätzlich vom LVwA/LJA als zuständiger Bewilligungsbehörde geprüft. In einem Einzelfall ist die Prüfung durch einen von MS beauftragten externen Dienstleister erfolgt. 8. Wie lange dauert in der Regel die Bewertung einer Stelle durch das Land Sachsen-Anhalt? Die Vorgangsbearbeitung erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Die Dauer einer solchen Prüfung wird nicht erfasst. Daher sind valide Aussagen zur Frage nicht möglich. 9. Inwiefern ist eine trägerübergreifende Vergleichbarkeit der Eingruppierung der Fachkräfte gegeben? Eine Eingruppierung richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des jeweils angewandten Tarifwerkes. Angesichts der Heterogenität der im Jugendbereich auf Landesebene geförderten Einrichtungen bzw. Projekte sowie der Unterschiedlichkeit der angewandten Tarifwerke ist eine trägerübergreifende Vergleichbarkeit der Eingruppierung nicht gegeben. 10. Wie viele Fachkräfte arbeiten in Vollzeit, wie viele in Teilzeit? Bitte nach Trägern, Stellen und Stunden für die Jahre 2011 bis 2016 aufschlüsseln. - siehe Anlage Spalte 15 Anlage zu KA 7/127 12 Entgeltgruppe 13 Stufe 14 Datum Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 41.915,73 € --- 39.000,00 € 2.915,73 € *1 Vollzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 45.263,49 € --- 39.000,00 € 6.263,49 € *1 Aufteilung auf 2 Pers. 0,75/0,25 VbE Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 43.062,57 € --- 37.532,26 € 5.530,31 € *1 Vollzeit Kürzung Zuwendung, da Stelle erst ab 15.01.2016 besetzt Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 37.665,83 € --- 37.665,83 € 0,00 € *1 Vollzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 50.692,57 € --- 39.000,00 € 11.692,57 € *1 Vollzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 43.524,38 € --- 39.000,00 € 4.524,38 € *1 Vollzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 46.928,51 € --- 39.000,00 € 7.928,51 € *1 Vollzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 31.687,31 € --- 29.250,00 € 2.437,31 € *1 Teilzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 52.979,74 € --- 52.979,74 € 0,00 € *1 Vollzeit Zuwendung geringer, da die geförderten Stellen nur teilweise besetzt Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 33.966,82 € --- 33.966,82 € 0,00 € *1 Aufteilung auf 2 Pers. 0,8/0,2 VbE Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent 01.01.2015 Projektförderung Festbetragsfinanz. 21.863,50 € --- 19.500,00 € 2.363,50 € *1 Aufteilung auf 2 Pers. 0,25/0,25 VbE Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 49.135,47 € --- 39.000,00 € 10.135,47 € *1 Vollzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 50.291,28 € --- 39.781,50 € 10.509,78 € *1 Aufteilung auf 2 Pers. Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 68.615,67 € --- 58.500,00 € 10.115,67 € *1 Aufteilung auf 2 Pers. 0,75/0,75 VbE Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent 01.01.2015 Projektförderung Festbetragsfinanz. 20.437,57 € --- 19.500,00 € 937,57 € *1 Vollzeit, Förderung 0,5 VbE Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 32.211,39 € --- 29.250,00 € 2.961,39 € *1 Teilzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 50.020,25 € --- 39.000,00 € 11.020,25 € *1 Vollzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 48.578,49 € --- 39.000,00 € 9.578,49 € *1 Aufteilung auf 2 Pers. 0,5/0,5 VbE Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 200.837,73 € --- 160.948,03 € 39.889,70 € *1 Vollzeit Jugendbildungsreferenten (Nr. 2.2 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. 214.440,59 € --- 175.756,00 € 38.684,59 € *1 Vollzeit Jugendbildungsstätten (Nr. 2.5 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. --- 50.000,00 € 19.10.2010 E 9 Vollzeit noch nicht bewilligt Jugendbildungsstätten (Nr. 2.5 FörderRili Jugend) k. A. Leiter der JBS Projektförderung Festbetragsfinanz. --- 08.02.2016 Neubewertung erforderlich Jugendbildungsstätten (Nr. 2.5 FörderRili Jugend) k. A. pädagogischer Mitarbeiter Projektförderung Festbetragsfinanz. --- 08.02.2016 Neubewertung erforderlich Jugendbildungsstätten (Nr. 2.5 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. --- 50.000,00 € 20.11.2013 E 10 22.05.2014 Vollzeit noch nicht bewilligt Jugendbildungsstätten (Nr. 2.5 FörderRili Jugend) k. A. Jugendbildungsreferent Projektförderung Festbetragsfinanz. --- 50.000,00 € 30.06.2016 Neubewertung erforderlich Vollzeit noch nicht bewilligt Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Projektmitarbeiter Projektförderung Anteilfinanzierung 46.406,20 € 25,00 11.601,55 € 34.804,65 x E 10 3 16.05.2011 Vollzeit noch nicht bewilligt Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Projektmitarbeiter Projektförderung Anteilfinanzierung 46.406,20 € 25,00 11.601,55 € 34.804,65 x E 10 3 16.05.2011 Vollzeit noch nicht bewilligt Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Projektreferent 01.04.2016 Projektförderung Anteilfinanzierung 25.512,02 € 90,00 22.960,82 € 2.551,20 € 07.06.2016 E 9 2 21.09.2015 Teilzeit Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Projektleiter Projektförderung Anteilfinanzierung 21.166,00 € 90,40 19.133,22 € 2.032,78 € 25.06.2012 E 9 2 17.09.2013 Teilzeit noch nicht bewilligt Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Projektleiter Projektförderung Vollfinanzierung 37.909,13 € 100 37.909,13 € 0,00 € 05.03.2015 E 10 Stufe 1/ 2 05.05.2015 Teilzeit 11 Tätigkeitsdarstellung *3 15 Voll- / Teilzeit *3 2 Träger *4 3 geförderte Tätigkeit/Stelle *5 1 Förderbereich 8 Fördersatz in % 9 Förderung 2016 *2 4 Einrichtung der Stelle ab *3 5 Zuwendungsart 6 Finanzierungsart Bewertung/Einordnung durch Bewilligungsbehörde Bemerkungen 10 Differenz zuw.fähige Ausgaben - Förderung 2016 50.000,00 € noch nicht bewilligt 7 Zuwendungsfähige Personalausgaben E 8/3 E 9/3-4; E 9/3 E 10/1-2 E 9/1-2 E 10/4 E 9/2-3 E 10/1-2 E 9/2 E 9/1; E 9/1 E 9/2 E 10/3 bis 4; E9/1 E 8/6 E 10/3 E 9/2; E 9/4 E 9/5; E10/5; E 9/3; E 9/5 E 10/3 E 9/3 E 10/2 E 9/3; E 9/4 E 10/5; E 10/3; E 10/1-2; E10/1 Geförderte Fachkräfte im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach Träger, geförderter Stelle, Datum der Stelleneinrichtung, geförderter Entgeltgruppe und Stufe, jeweiliger Fördersumme durch das Land und Summe Eigenanteil der Träger je Stelle zu Fragen Nr. 1; 2; 3; 5; 6; 10 im Jahr 2016 Seite 1 von 3 Anlage zu KA 7/127 12 Entgeltgruppe 13 Stufe 14 Datum 11 Tätigkeitsdarstellung *3 15 Voll- / Teilzeit *3 2 Träger *4 3 geförderte Tätigkeit/Stelle *5 1 Förderbereich 8 Fördersatz in % 9 Förderung 2016 *2 4 Einrichtung der Stelle ab *3 5 Zuwendungsart 6 Finanzierungsart Bewertung/Einordnung durch Bewilligungsbehörde Bemerkungen 10 Differenz zuw.fähige Ausgaben - Förderung 2016 7 Zuwendungsfähige Personalausgaben Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Referent Projektförderung Vollfinanzierung 49.394,41 € 100 49.394,41 € 0,00 € 22.01.2015 E 10 2 26.02.2015 Vollzeit Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Referent Projektförderung Vollfinanzierung 8.850,32 € 100 8.850,32 € 0,00 € 31.05.2013 E 10 3 01.08.2016-31.12.2016; Stelleninhaberin ist mit 0,2 VbE in der instiutionellen Förderung und mit 0,4 VbE in der Projektförderung eingesetzt Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Referent Projektförderung Vollfinanzierung 8.860,59 € 100 8.860,59 € 0,00 € 25.01.2016 E 10 1 25.01.2016-31.07.2016; Stelleninhaberin ist mit 0,2 VbE in der instiutionellen Förderung und mit 0,4 VbE in der Projektförderung eingesetzt Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Verwaltungskraft Projektförderung Vollfinanzierung 4.027,29 € 100 4.027,29 € 0,00 € 18.12.2012 E 6 3 2013 Stelleninhaberin ist mit 0,9 VbE in der instiutionellen Förderung und mit 0,1 VbE in der Projektförderung eingesetzt Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Bildungsreferent 01.02.2015 Projektförderung Anteilfinanzierung 21.05.2015 E 9 07.2016 noch nicht bewilligt Sonstige Maßnahmen mit besonderem Landesinteresse (Nr. 2.7 FörderRili Jugend) k. A. Verwaltungskraft 01.02.2015 Projektförderung Anteilfinanzierung 28.02.2001 E 6 6 17.05.2001 Teilzeit noch nicht bewilligt Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Projektleiter Projektförderung Anteilfinanzierung 31.238,61 € 27,43 8.568,75 € 22.669,86 € x E 11 4 12.11.2014 Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Trainer Projektförderung Anteilfinanzierung 35.984,22 € 27,43 9.870,47 € 26.113,75 € x E 8 3 02.12.1997 Vollzeit Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Sozialarbeiter Projektförderung Anteilfinanzierung 32.595,81 € 27,43 8.941,03 € 23.654,78 € für 2016 nicht vorliegend E 9 3; ab 01.03.2016 Stufe 4 Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Sozialpädagoge Projektförderung Anteilfinanzierung 16.297,91 € 27,43 4.470,52 € 11.827,39 € für 2016 nicht vorliegend E 9 3 Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Sozialarbeiter Projektförderung Anteilfinanzierung 30.862,89 € 27,43 8.465,69 € 22.397,20 € für 2016 nicht vorliegend E 8 2 Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Projektleiter Projektförderung Anteilfinanzierung 15.619,31 € 90,00 14.057,38 € 1.561,93 € für 2016 nicht vorliegend E 11 4 Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Sozialpädagoge Projektförderung Anteilfinanzierung 6.277,69 € 90,00 5.649,92 € 627,77 € für 2016 nicht vorliegend E 9 5 Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Sozialpädagoge Projektförderung Anteilfinanzierung 10.701,36 € 90,00 9.631,22 € 1.070,14 € für 2016 nicht vorliegend E 9 3 Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Projektleiter Projektförderung Anteilfinanzierung 39.968,45 € ca. 58 23.181,70 € 16.786,75 € x E 9 2 07.03.2005 Vollzeit noch nicht bewilligt Jugendsozialarbeit (Nr. 2.8 FörderRili Jugend) k. A. Lehrer Projektförderung Anteilfinanzierung 33.967,53 € ca. 58 19.701,17 € 14.266,36 € x E 9 3 08.03.2005 noch nicht bewilligt Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Nr. 2.9 FörderRili Jugend) k. A. Referent 01.04.2015 Projektförderung Anteilfinanzierung 51.655,49 € 95,00 49.072,72 € 2.582,77 € x E 11 2 12.02.2015 Vollzeit noch nicht bewilligt Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Nr. 2.9 FörderRili Jugend) k. A. Referent 01.04.2015 Projektförderung Anteilfinanzierung 41.367,20 € 95,00 39.298,84 € 2.068,36 € angefordert E 10 2 noch nicht bewilligt, Vollzeit ab 08/2016 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Nr. 2.9 FörderRili Jugend) k. A. Referent 01.01.2015 Projektförderung Anteilfinanzierung 45.003,76 € 95,00 42.753,57 € 2.250,19 € x E 10 1 23.01.2015 Vollzeit noch nicht bewilligt Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (Nr. 2.9 FörderRili Jugend) k. A. Referent 01.01.2015 Projektförderung Anteilfinanzierung 57.548,25 € 95,00 54.670,84 € 2.877,41 € x E 10 4 22.01.2015 Vollzeit noch nicht bewilligt Institutionelle Förderung k. A. Geschäftsführer 01.01.2015 Institutionelle Förderung Festbetragsfinanz. 75.354,98 € (91,56) 68.995,02 € 6.359,96 € x E 13 5 23.09.2015 Vollzeit Institutionelle Förderung k. A. Verwaltungskraft 01.01.2015 Institutionelle Förderung Festbetragsfinanz. 29.940,81 € (91,56) 27.413,81 € 2.527,00 € angefordert E 6 2 Institutionelle Förderung k. A. Geschäftsführer Institutionelle Förderung Festbetragsfinanz. 63.740,16 € (93,41) 59.539,68 € 4.200,48 € 2009 E 12 4 02.06.2009 Vollzeit Institutionelle Förderung k. A. Referent Institutionelle Förderung Festbetragsfinanz. 43.819,74 € (93,41) 40.932,02 € 2.887,72 € 01.02.2008 E 10 4 06.02.2004 Teilzeit Institutionelle Förderung k. A. Referent Institutionelle Förderung Festbetragsfinanz. 10.218,94 € (93,41) 9.545,51 € 673,43 € 31.05.2013 E 10 3 06.02.2004 Teilzeit Stelleninhaberin ist mit 0,2 VbE in der instiutionellen Förderung und mit 0,4 VbE in der Projektförderung eingesetzt Seite 2 von 3 Anlage zu KA 7/127 12 Entgeltgruppe 13 Stufe 14 Datum 11 Tätigkeitsdarstellung *3 15 Voll- / Teilzeit *3 2 Träger *4 3 geförderte Tätigkeit/Stelle *5 1 Förderbereich 8 Fördersatz in % 9 Förderung 2016 *2 4 Einrichtung der Stelle ab *3 5 Zuwendungsart 6 Finanzierungsart Bewertung/Einordnung durch Bewilligungsbehörde Bemerkungen 10 Differenz zuw.fähige Ausgaben - Förderung 2016 7 Zuwendungsfähige Personalausgaben Institutionelle Förderung k. A. Sachbearbeiter Institutionelle Förderung Festbetragsfinanz. 34.383,07 € (93,41) 32.117,23 € 2.265,84 € 18.12.2012 E 6 3 06.02.2004 Vollzeit Stelleninhaberin ist mit 0,9 VbE in der instiutionellen Förderung und mit 0,1 VbE in der Projektförderung eingesetzt Institutionelle Förderung k. A. Geschäftsführer 01.05.2001 Institutionelle Förderung Festbetragsfinanz. 66.776,02 € (98,37) 65.687,57 € 1.088,45 € 28.02.2001 E 11 5 17.05.2001 Vollzeit Institutionelle Förderung k. A. Bildungsreferent 01.05.2001 Institutionelle Förderung Festbetragsfinanz. 51.852,58 € (98,37) 51.007,38 € 845,20 € 28.02.2001 E 9 5 17.05.2001 Vollzeit Institutionelle Förderung k. A. Verwaltungskraft 01.05.2001 Institutionelle Förderung Festbetragsfinanz. 33.365,11 € (98,37) 32.821,26 € 543,85 € 28.02.2001 E 6 6 17.05.2001 Teilzeit *1 nach Nr. 5.4.2 der FörderRili Jugend erfolgt im Förderbereich der Jugendbilungsreferenten seit 2015 eine Festbetragsfinanzierung. Die Vorlage von Tätigkeitsdarstellungen ist bei dieser Finanzierungsart nicht mehr erforderlich, da lediglich die Qualifikationen der Stelleninhaber zu prüfen sind. Im Rahmen der Umstellung der Fördersystematik in 2015 wurden für alle Jugendbildungsreferenten aktuelle Aufgabenbeschreibungen angefordert. "5.4.2 Förderbereich der Jugendbildungsreferenten bei landesweit tätigen Trägern der freien Jugendhilfe nach Nr. 2.2 Für hauptamtlich in Vollzeit tätige Jugendbildungsreferenten kann ein Zuschuss zu den Personalausgaben in Form eines Festbetrages von 39.000 € pro Jahr gewährt werden. Eine Teilzeitbeschäftigung ist zulässig. Der Förderhöchstbetrag verringert sich in diesem Fall entsprechend der Arbeitszeit anteilig. Übersteigt die Zuwendung die Personalausgaben, so ermäßigt sich die Zuwendung in Höhe des übersteigenden Betrages. Zur Vermeidung von Nachteilen können Zuwendungsempfänger, die bis zum 31.12.2014 eine Förderung für hauptamtlich tätige Jugendbildungsreferenten erhalten haben, die den Festbetrag nach Absatz 1 übersteigt, eine von Absatz 1 abweichende Förderung erhalten. In diesen Fällen werden die bisherigen Förderkonditionen beibehalten. Dieser sogenannte Nachteilsausgleich entfällt bei einer *2 Höhe der tatsächlich ausgezahlten Zuwendung; Verringerung z. B. auf Grund der Berücksichtigung von Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall durch die Krankenkassen in 2016 möglich *3 Im Bereich der nicht ausgefüllten Zellen können angesichts des begrenzten Recherchezeitraums keine Angaben gemacht werden. Abkürzung "FörderRili Jugend": Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und *4 Zum Schutz personenbezogener Daten erfolgt hier gemäß Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt (DSG) keine Angabe bzw. wurden die Angaben anonymisiert. * 5 Zum Schutz personenbezogener Daten wurde für die Stellenbezeichnungen durchgängig die männliche Form gewählt. Rückschlüsse auf das Geschlecht des Stelleninhabers oder der Stelleninhaberin können nicht gezogen werden. Seite 3 von 3