Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3391 21.09.2018 (Ausgegeben am 24.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wulf Gallert (DIE LINKE) Ministerpräsident in der Hansestadt Werben (Elbe) - Bürgermeister der Verbandsgemeinde von Termin ausgeschlossen Kleine Anfrage - KA 7/1918 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ende Juni nahm der Ministerpräsident in Begleitung der Sommertour des Landtagsabgeordneten Chris Schulenburg (CDU) mehrere Termine im Landkreis Stendal wahr, u. a. stand ein Besuch in der Hansestadt Werben (Elbe) auf dem Besuchsprogramm . Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff war Gast beim Arbeitskreis „Albrecht der Bär“ und dem Altmärkischen Heimatbund und übernahm die Schirmherrschaft zur Wiedererrichtung eines Denkmals „Albrecht der Bär“ in der Hansestadt. Die Wiedererrichtung vorgenannten Denkmals soll unter Einbeziehung öffentlicher Gelder erfolgen . Dem Termin wohnten neben Vertreter*innen der o. g. Zusammenschlüsse u. a. der Landrat des Landkreises und der Bürgermeister der Hansestadt Werben (Elbe) bei. Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck, Herrn Rene Schernikau, wurde seitens eines örtlichen CDU-Vertreters der Zugang zur Veranstaltung versagt. Der Ausschluss des gewählten Wahlbeamten sorgte in der Region für Irritation in einem Teil der Bürgerschaft und öffentlichen Widerspruch. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Frage 1 Wie erklärt die Landesregierung den Ausschluss eines gewählten Wahlbeamten von einem Termin des Ministerpräsidenten, bei dem es inhaltlich und sachlich auch um die Belange seines Zuständigkeitsbereiches geht? Antwort zu Frage 1: Bei dem angefragten Termin war der Ministerpräsident, wie der Fragesteller selbst darstellt, Gast einer Gesprächsrunde. Der eingeladene Personenkreis wie auch die 2 Durchführung der Veranstaltung fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Veranstalters . Ob und weshalb jemand von der Veranstaltung ausgeschlossen wurde, kann somit nicht beantwortet werden. Frage 2 Wie will die Landesregierung absichern, dass sich für künftige, offizielle Termine des Ministerpräsidenten und den Mitgliedern der Landesregierung ein vergleichbares Vorgehen nicht wiederholt? Antwort zu Frage 2: Handelt es sich um eine Veranstaltung der Landesregierung wird wie bisher auf eine parteiunabhängige Einladung von Amts- und Funktionsträgern der entsprechenden Gebietsgliederung (Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene) geachtet. Bei Veranstaltungen außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches obliegt es stets dem Veranstalter über den Teilnehmerkreis und die Organisation zu entscheiden. Sofern der Veranstalter diesbezüglich Beratungsbedarf anmeldet, wird auf die geübte Praxis bei Veranstaltungen der Landesregierung verwiesen. Im Falle einer Beschränkung des Teilnehmerkreises könnte ein Vertreter der Landesregierung allenfalls dann tätig werden, wenn ihm dies und die näheren Umstände bekannt gemacht würden.