Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3392 21.09.2018 (Ausgegeben am 24.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abschiebungen nach Syrien Kleine Anfrage - KA 7/1925 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im sogenannten Sommerinterview mit der Mitteldeutschen Zeitung („Haseloff gibt Merkel Mitschuld am Konflikt“, Mitteldeutsche Zeitung, 30. Juli 2018) äußerte sich der Ministerpräsident wie folgt: „Wir müssen mehr Menschen zurückführen - auch nach Syrien, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die Kanzlerin hat ja gerade mit den Russen, die dort militärisch stark engagiert sind, darüber gesprochen, wie man das organisiert.“ Nach der öffentlichen Kritik an seinen Plänen, Menschen in ein Kriegsgebiet abzuschieben, ruderte der Ministerpräsident gegenüber derselben Zeitung zurück und sagte „Derzeit sind diese Voraussetzungen - für jeden nachvollziehbar - in Syrien noch nicht gegeben.“ („Haseloff nach Syrien-Forderung in der Kritik“, Mitteldeutsche Zeitung, 30. Juli 2018). Menschenrechtsorganisationen gehen übereinstimmend davon aus, dass Abschiebungen nach Syrien aufgrund des Krieges in dem Land nicht zu verantworten und rechtlich nicht möglich sind, ein Ende des Krieges ist nicht absehbar. Damit stellt sich die Frage, ob der Ministerpräsident mit einer populistischen Äußerung zulasten von Geflüchteten die Öffentlichkeit suchte, oder ob die Landesregierung ihre Politik ändern will. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Handelt es sich bei der Auffassung, es müssten nun auch nach Syrien Menschen abgeschoben werden, um die persönliche Auffassung des Ministerpräsidenten , oder jene der Landesregierung? 2 Derzeit liegen die Voraussetzungen für Abschiebungen nach Syrien nicht vor. Diese Auffassung vertritt auch der Ministerpräsident, wie die Anfragestellerin selbst in ihrer Vorbemerkung ausführt. 2. Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Landesregierung erfüllt sein, damit Abschiebungen nach Syrien rechtlich und tatsächlich möglich sind? Das Ende der Bürgerkriegssituation in Syrien ist hierfür eine Voraussetzung. 3. Der Krieg in Syrien dauert seit 2011 bis heute an, weiterhin sterben Menschen in Syrien, hunderttausende Menschen sind allein im Land auf der Flucht. Geht die Landesregierung von einem zeitnahen Ende des Kriegs in Syrien aus und auf welche Erkenntnisse stützt sie sich dabei? Bitte aufschlüsseln nach Titel der Publikation, Datum des Erscheinens, Medium; bei Behördenberichten bitte Titel, Datum des Erscheinens, Behörde sowie Abteilung angeben. Die Entwicklung der Lage in Syrien ist ungewiss. Ziel der internationalen Gemeinschaft muss es sein, den Krieg in Syrien schnellstmöglich zu beenden. Wann dieses Ziel erreicht wird, lässt sich momentan nicht einschätzen. 4. Derzeit greift noch bis zum Ende des Jahres der unter den Innenministern vereinbarte Abschiebestopp nach Syrien. Wird sich die Landesregierung für eine Verlängerung des Abschiebestopps einsetzen? Wenn nein: Inwieweit hat sich die Situation in Syrien seit 2017 so verändert, dass dies Auswirkungen auf die Frage nach Abschiebungen in das Land hat und auf welche Erkenntnisse stützt sich die Landesregierung dabei? Bitte aufschlüsseln wie zu Frage 3. Sachsen-Anhalt hat den derzeit bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Abschiebungsstopp befürwortet. Soweit die Lage sich nicht verändert, wird die Landesregierung einer erneuten Verlängerung des Abschiebungsstopps zustimmen . 5. Der Ministerpräsident weist gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung zutreffend darauf hin, dass die Integration von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien mit subsidiärem Schutz schwieriger ist, als für solche die politisches Asyl erhalten. Welche Schritte plant die Landesregierung auf Landes- und Bundesebene, um den Status von Geflüchteten aus Syrien zu verbessern und die Integration zu erleichtern? Die Landesregierung plant keine Maßnahmen zur Veränderung der Schutzstatus . Auch sind über die bestehenden Angebote hinaus keine zusätzlichen Integrationsmaßnahmen speziell für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge geplant. 3 6. Nach Angaben von Pro Asyl waren Geflüchtete aus Syrien im Jahr 2017 in 62 Prozent der Fälle mit Klagen gegen Bescheide des BAMF erfolgreich. Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass gut zwei Drittel der Bescheide für Geflüchtete aus Syrien rechtswidrig und/oder fehlerhaft ergehen ? Welche Schritte plant sie auf Bundes- und Landesebene, um bessere Verwaltungsverfahren sicherzustellen? Zuständig für die Bearbeitung von Asylanträgen und die Durchführung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Fehlerquote von Bescheiden des Bundesamtes vor. 7. Der Ministerpräsident verweist im oben genannten Interview auf Gespräche der Bundeskanzlerin mit „den Russen“. Die Russische Föderation ist in den Krieg in Syrien seit Jahren an der Seite des Machthabers Assad involviert und fordert Geflüchtete aus Syrien auf, zurückzukehren, trotz des Krieges. Inwieweit trägt nach Auffassung der Landesregierung die Unterstützung der brutalen Kriegshandlungen der Streitkräfte der Arabischen Republik Syriens durch die Russische Föderation dazu bei, die Lage im Land zu verbessern? Die Landesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zum Einsatz der Russischen Föderation und insbesondere der russischen Streitkräfte in Syrien.