Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/340 08.09.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 08.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Umbenennung Sparkasse Wittenberg Kleine Anfrage - KA 7/159 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wer ist der Träger der Sparkasse Wittenberg? Träger der Sparkasse Wittenberg ist der Landkreis Wittenberg (vgl. § 2 Abs. 1 der Satzung der Sparkasse Wittenberg). 2. Welchen Inhalt hat der jetzige Gesellschaftsvertrag? Die Sparkasse Wittenberg ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (vgl. § 1 Abs. 1 der Satzung der Sparkasse Wittenberg, vgl. Anlage). Die Rechte und Pflichten der beteiligten Organe und des Trägers ergeben sich aus der öffentlich bekanntgemachten Satzung der Sparkasse Wittenberg (vgl. Handelsregister Stendal zur Nummer HRA 11981). Ein Gesellschaftsvertrag wird für Anstalten des öffentlichen Rechts nicht abgeschlossen. 3. Aufgrund welcher Veranlassung erfolgte die Umbenennung von „Kreissparkasse Wittenberg“ in „Sparkasse Wittenberg“? Im Rahmen der Fusion der Kreissparkasse Jessen und der Kreissparkasse Wittenberg wurde durch Satzungsbeschluss vom 11. November 1993 der Name „Sparkasse Wittenberg“ festgelegt. Die Sparkasse Wittenberg führt ihren Namen seit dem 1. Januar 1994. 2 4. Welche Beschlüsse und welche Satzung bilden hierfür die Grundlage? Im Zusammenhang mit der Fusion der Sparkassen Wittenberg und Jessen fassten zum einen der Kreistag Wittenberg am 9. Juni 1993 (Nr.: 289/93) und zum anderen der Kreistag Jessen am 24. Mai 1993 (Nr.: 15/93) entsprechende Beschlüsse. Mit dem Abschluss des öffentlich rechtlichen Vertrages vom 30. Juni 1993 wurde zwischen den Landkreisen Jessen und Wittenberg die Übertragung der Trägerschaft vereinbart. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Auf welcher rechtlichen Grundlage sind die Herren Thomas Arndt und Ralf Fincke die anerkannten Vertretungsberechtigten der Sparkasse Wittenberg ? Die Herren Thomas Arndt und Ralf Fincke sind Vorstände der Sparkasse Wittenberg . Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 SpkG-LSA i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Sparkasse Wittenberg vertritt der Vorstand die Sparkasse.