Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3400 25.09.2018 (Ausgegeben am 25.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Durchsuchung im soziokulturellen Zentrum „Hasi“ in Halle Kleine Anfrage - KA 7/1924 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 20. Juli 2018 wurde das soziokulturelle Zentrum „Hasi“ in der Hafenstraße 7 in Halle durchsucht, nachdem laut Angaben der Polizei ein Fährtenhund eine Spur von einem Einbruch bis zu dem Objekt verfolgt hatte. Dabei waren auch Beamte des Polizeilichen Staatsschutzes beteiligt, „allerdings zufällig weil diese gerade Kapazitäten gehabt hätten, die Durchsuchung zu unterstützen.“, so Polizeisprecher Karlstedt gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung („Polizeieinsatz beendet - Hausbesetzer sprechen von Schikane, mz-web.de, 20. Juli 2018). Nach Angaben der Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort wurden vor dem Objekt in der Hafenstraße sowie in der Mansfelder Straße Personenkontrollen durchgeführt. Weiterhin wurden auch Bauwagen auf dem Gelände durchsucht beziehungsweise durch die Fenster in Augenschein genommen, welche nicht im Eigentum des Capuze e. V. stehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Behörden waren an der Durchsuchung der „Hasi“ beteiligt? Bitte aufschlüsseln nach Behörde und Abteilung/Sachgebiet An der Durchsuchung waren ausschließlich Bedienstete der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd beteiligt. Zum Einsatz kamen Diensthundführer des Zentralen Einsatzdienstes sowie Bedienstete der Sachgebiete Eigentum und Polizeilicher Staatsschutz des Revierkriminaldienstes des Polizeirevieres Halle (Saale). 2 2. Weshalb waren Beamte des Staatsschutzes an der Durchsuchung beteiligt ? Durch wen wurde die Beteiligung der Beamten des Staatsschutzes angeordnet, oder haben diese selbst entschieden, sich an dem Einsatz zu beteiligen? Jedes Sachgebiet plant in einer Stärke von bis zu zwei Beamten einen Spätdienst (bis 20.00 Uhr) vor. Am Standort Fliederwegkaserne betrifft dies drei Sachgebiete. Beamte eines Sachgebietes waren bereits in einem anderen Einsatz gebunden, sodass die Unterstützung des zuständigen Sachgebietes Eigentum durch die Bediensteten des Spätdienstes des Sachgebietes Staatsschutz erfolgte. Die Anordnung ist durch den Sachgebietsleiter Eigentum nach Rücksprache mit dem Leiter des Reviereinsatzdienstes getroffen worden. 3. Wie viele offene Ermittlungsverfahren wurden Stand 20. Juli 2018 im SG 5/Staatsschutz des Polizeireviers Halle geführt? Wenn Angabe zum genannten Datum nicht möglich, bitte Angabe zum letzten möglichen Datum . Mit Stand 16. Juli 2018 befanden sich 148 Verfahren im Sachgebiet Staatsschutz in der Bearbeitung. 4. Was bedeutet „freie Kapazitäten“ im SG 5/Staatsschutz des Polizeireviers Halle? Ist eine Beteiligung von Beamten des SG 5/Staatsschutz des Polizeireviers Halle an Ermittlungsverfahren und polizeilichen Maßnahmen, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen, gängige Praxis? In wie vielen Fällen kam dies im Jahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018 vor? Soweit von „freien Kapazitäten“ die Rede ist, wird damit die schnelle Verfügbarkeit von Bediensteten beschrieben. Die Unterstützung eines Sachgebietes durch Bedienstete anderer Sachgebiete des Revierkriminaldienstes erfolgt immer dann, wenn ein Sachgebiet gebunden ist und weiterer Kräftebedarf besteht . Wie häufig dies zurückliegend vorkam, ist nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und bei fortlaufender Aufgabenerledigung nicht innerhalb der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit recherchierbar. 5. In wie vielen Fällen waren im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 bisher Beamte des SG 5/Staatsschutzes des Polizeireviers Halle an Durchsuchungen wegen Fahrraddiebstählen beteiligt? Unter Verweis auf die Antwort auf Frage 4 kann dazu keine Aussage getroffen werden. 6. Auf welcher Rechtsgrundlage fanden in der Hafenstraße sowie in der Mansfelder Straße Personenkontrollen statt? Die Identitätsfeststellungen fanden auf Grundlage von § 163 b Strafprozessordnung statt. 3 7. Umfasste der Durchsuchungsbeschluss auch die Durchsuchung von auf dem Gelände stehenden Bauwagen Dritter? Wenn nein: Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Bauwagen durchsucht? Ja. 8. Auf welcher Rechtsgrundlage sollten nach Ende der Durchsuchung Aufnahmen vom Gelände angefertigt werden? Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet § 163 Strafprozessordnung.