Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3403 25.09.2018 (Ausgegeben am 25.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Doppel- und Mehrfachbesetzung an den Schulen des Landes (II) Kleine Anfrage - KA 7/1949 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Drs. 7/3227 führt die Landesregierung aus, keine statistischen Angaben zur sog. Doppel- und Mehrfachbesetzung machen zu können, da die Schulen des Landes „eigenverantwortlich auf der Grundlage der Erlasse zur Unterrichtsorganisation“ über die Klassenbildung und Unterrichtsorganisation entscheiden. Dem Fragesteller erschließt sich nicht, inwiefern dieser Umstand einer zahlenmäßigen Zusammenstellung der regelmäßig an das Landesschulamt zu übermittelnden Daten entgegenstehen sollte. Wie bereits im Rahmen seiner vorangegangenen Anfrage zur Doppel- und Mehrfachbesetzung an den Schulen des Landes bittet der Fragesteller um Überschlagsbzw . Näherungswerte, sofern die Landesregierung nicht imstande ist, die folgenden Fragen zahlengenau zu beantworten. Sollten tatsächlich keine validen Erhebungen vorliegen, wird die Landesregierung gebeten, die betreffenden Zahlen von den einzelnen Schulen anzufordern. Der Fragesteller stimmt hierfür gegebenenfalls einer verlängerten Beantwortungsfrist zu. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Bereits in der Antwort auf die KA 7/1869 wurde darauf verwiesen, das gegebenenfalls praktizierte Doppel- und Mehrfachbesetzungen von Lehrkräften im Unterricht 2 neben anderen Organisationselementen schulische Möglichkeiten sind, im Rahmen der schülerzahlbezogenen Zuweisung von Lehrerwochenstunden dem Bildungsauftrag nachzukommen. Das Prinzip der schülerzahlbezogenen Zuweisung führt zu einem Arbeitsvermögen der Lehrkräfte, über dessen Einsatz die Schule eigenverantwortlich entscheidet. Dieses Arbeitsvermögen bleibt über das gesamte Schuljahr i.d.R. gleich. Die Variable „Doppelbesetzung“ hat daher auch keinen Einfluss auf die Unterrichtsversorgung, da lediglich eine Organisationsform des Unterrichts unterhalb der gegebenen Werte, Gesamtbedarf der Schule und Arbeitsvermögen der Lehrkräfte an den Schulen nach pädagogischen Erwägungen, variiert wird. Doppelbesetzungen werden jedoch nicht gesondert erfasst. Erhoben werden die geleistete Wochenstundenzahl der Lehrkräfte und die Wochenstundenzahl der Klassen jeweils unabhängig von der konkreten Organisationsform des Unterrichts. Das ist auch nicht erforderlich. Insofern würde auch eine Erhebung bei den Schulen nicht zum gewünschten Ziel führen. Frage 1: Wie viele Lehrkräfte bzw. Vollzeitäquivalente waren in den letzten zwei Schuljahren durch die sog. Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung gebunden? Bitte getrennt nach den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 sowie nach einzelnen Schulformen aufschlüsseln. Antwort: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die gewünschten Informationen nicht vorliegen, vgl. Vorbemerkung. Frage 2: Wie viele Unterrichtsstunden wurden in den letzten zwei Schuljahren in Doppel - oder Mehrfachbesetzung durchgeführt? Bitte getrennt nach den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 sowie in Relation zu den in Einfachbesetzung durchgeführten Unterrichtsstunden aufschlüsseln. Antwort: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die gewünschten Informationen nicht vorliegen, vgl. Vorbemerkung. Frage 3: Wie viele aufgrund des Lehrermangels ausgefallene Unterrichtsstunden hätten in den vergangenen zwei Schuljahren hypothetisch stattfinden können, wenn keine zusätzlichen Lehrkräfte durch die sog. Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung gebunden gewesen wären? Bitte getrennt nach den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 sowie nach einzelnen Schulformen aufschlüsseln. Antwort: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die gewünschten Informationen nicht vorliegen, vgl. Vorbemerkung. 3 Frage 4: Wie würde sich ein sofortiger Wegfall der sog. Doppel- bzw. Mehrfachbesetzung auf die Unterrichtsversorgung des kommenden Schuljahres 2018/2019 auswirken? Antwort: Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die gewünschten Informationen nicht vorliegen, vgl. Vorbemerkung.