Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3407 26.09.2018 (Ausgegeben am 26.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Dunkelfeldstudie zur Ermittlung der tatsächlichen Dunkelziffer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Kleine Anfrage - KA 7/1932 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Zuge der Berichterstattung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zum Landtagsbeschluss „Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt: Prävention ausbauen. Beratung stärken.“ (Drs. 7/2144) informierte die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt darüber, dass das Innenministerium ab dem Jahr 2020 eine Studie zur Ergründung der tatsächlichen Dunkelziffer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung plane. Die Mittel hierfür in Höhe von 150.000 Euro seien bereits beantragt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchen Gründen ist diese Studie nicht schon bereits für das Jahr 2019 geplant? Es ist weiterhin beabsichtigt, im Jahr 2019 unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport mit einer Dunkelfeldstudie zur Ermittlung der tatsächlichen Dunkelziffer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu beginnen . 2 2. Ist eine Studie solchen Umfangs in dem angegebenen Zeitrahmen überhaupt realisierbar (der nächste Landtag wird im Jahr 2021 gewählt)? Wenn ja, welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen? Bitte inklusive dem Zeitraum der Ausschreibung ausführen. Für die Dunkelfeldstudie ist ein Zeitrahmen von drei Jahren vorgesehen. Im Jahr 2019 soll der Auftrag zur Studie ausgeschrieben und vergeben werden. Im gleichen Jahr soll auch mit der Studie begonnen werden. Ein fertiges Gutachten wird im Jahr 2021 erwartet, aufgrund des Wahlzeitpunktes in Sachsen-Anhalt möglicherweise in der neuen Legislaturperiode. 3. Wenn die o. g. Studie im Doppelhaushalt 2020/2021 abgebildet werden soll, wird sie dann als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt des Jahres 2019 geführt? Wenn ja, in welchem Einzelplan? Wenn nicht, auf welche Weise wurden die Mittel in o. g. Höhe dann beantragt? Bei Kapitel 03 01 Titel 533 01 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 Euro mit Fälligkeit im Jahr 2020 neu ausgebracht worden.