Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3408 26.09.2018 (Ausgegeben am 26.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Der Hochseekatamaran Kleine Anfrage - KA 7/1948 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 6. Juni 2018 schrieb die MZ in einem Artikel: „Ein wenig Karibik: Wie der erste Hochseekatamaran auf der Goitzsche heißt“. Dort wird beschrieben, dass der Eigner des Hochseekatamarans den ehemaligen Chef der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Herrn Maas extra zur Taufe einlud. Herr Maas wird in der MZ zitiert: „…ist diese Taufe ein wichtiges Glied in der Kette erfolgreicher Investitionen, die von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gefördert wurden.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Was wurde aufgrund welcher konkreten Förderrichtlinien bei der Förderung des Hochseekatamarans auf der Goitzsche gefördert? Antwort zu Frage 1: Die rechtliche Grundlage bilden der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - GRW - (Bundesanzeiger AT vom 5. Oktober 2017) sowie die Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt (Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MW) vom 11. Februar 2017, Seite 258 ff., Link zum Erlass: http://lsaurl.de/mpjn). Danach können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, durch welche die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. 2 Gemäß Landesrichtlinie gelten darüber hinaus für den Bereich des Tourismus weitere Förderbedingungen (siehe Runderlass MW Ziffer 2.2.4). Im Rahmen der GRW-Tourismusförderung wurde somit die Erweiterung des Angebots der Erlebnisgastronomie „Seensucht“ am Goitzsche-See gefördert. Diese Erweiterung beinhaltete die Anschaffung eines Katamarans, der vorrangig als exklusives und spezielles Übernachtungsangebot für bis zu acht Personen sowie für Veranstaltungen genutzt werden soll. Der Katamaran dient folglich primär nicht als Transportmittel , sondern überwiegend zu Beherbergungs- und Veranstaltungszwecken. Frage 2: Wie hoch war die Förderung insgesamt und wie verhalten sich die Fördermöglichkeiten prozentual zueinander, falls mehr als ein Förderzweck anerkannt wurde? Antwort zu Frage 2: Bei der GRW-Förderung handelt es sich um eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung . Das zugrunde liegende Investitionsvorhaben dient dem Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (allgemeine Bezeichnung gemäß Koordinierungsrahmen ). Dem Zuwendungsempfänger wurde die maximal mögliche Zuwendung in Höhe von 35 % des förderfähigen Investitionsvolumens bewilligt. Die förderfähige Investitionssumme beträgt in diesem Fall 372.000 Euro, woraus sich eine Zuwendung zur anteiligen Finanzierung des Vorhabens in Höhe von 130.200 Euro ergibt. Frage 3: Wer hat seitens des Projektes „Hochseekatamaran“ mit dem Wirtschaftsministerium die Verhandlungen zur Bereitstellung der Fördermittel - fernmündlich, schriftlich geführt, - an den Gesprächen im Ministerium, oder anderswo, bei der Investitionsbank oder an anderen Orten teilgenommen? Antwort zu Frage 3: Die Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit der Unterlagen, auf Einhaltung formaler Anforderungen und auf Plausibilität (Zulässigkeit gemäß der Richtlinie und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel) sowie auf grundsätzliche Förderwürdigkeit erfolgte durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) an ihrem Dienstsitz. Für Vorhaben im Bereich des Tourismus ist insbesondere das Vorliegen eines besonderen Landesinteresses durch den Antragsteller zu begründen. Die Bewertung dieser Begründung eines besonderen Landesinteresses erfolgt üblicherweise auf der Basis einer Stellungnahme des MW. Die Bewilligungsentscheidung durch die IB wurde auf Grundlage der formellen und materiellen Prüfung des Antrags und der erforderlichen fachlichen Stellungnahme des MW getroffen. 3 Frage 4: Worin liegt das besondere Landesinteresse bei dieser Förderung? Antwort zu Frage 4: Eine Förderung touristischer Betriebsstätten aus dem Rahmen der GRW setzt voraus , dass eine inhaltliche und räumliche Verbindung zu mindestens einer touristischen Präferenz des Landes Sachsen-Anhalt besteht. Die Förderpräferenz ist hier durch die Einordnung des Goitzsche-Sees in das touristische Thema „Blaues Band“ sowie über die überregionalen Radwanderwege (Muldental-Radwanderweg) gegeben . Darüber hinaus sollte das Vorhaben zur Erhöhung der Gästezahlen und zur Gewinnung neuer Gästegruppen beitragen. Dies kann durch eine Erweiterung des Angebots und der Dienstleistungen, signifikante Qualitätssteigerungen sowie durch Maßnahmen zur Verbesserung der ganzjährigen Auslastung erfolgen.