Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3416 26.09.2018 (Ausgegeben am 27.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Nachfrage zur Antwort in der Drs. 7/3121 (KA 7/1769), Landessportbund des Landes Sachsen-Anhalt - Teil 1 Kleine Anfrage - KA 7/1946 Vorbemerkung des Fragestellenden: Unter den Projekten der letzten sechs Jahre sind große Summen an „Toleranz“- Projekte ausgegeben worden. Deutlich mehr (58,56 %) sind für soziale Projekte ausgegeben worden als für die sportlichen Projekte (41,44 %). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Grundlage für die Förderung von Projekten im Bereich Sport ist § 7 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Sachsen-Anhalt (SportFG). Ziele der Projektförderung gem. § 7 Abs. 1 SportFG sind danach u. a.: - die kontinuierliche Verbesserung der Sportangebote für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten, - die Sicherung einer gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern an Sportangeboten gemäß ihrer unterschiedlichen Bedürfnisse sowie - die Mitgliedergewinnung für die Sportvereine. Der Schwerpunkt der Projektförderung liegt auf der Förderung des Breitensports. Kennzeichen des Breitensports ist die Freude an der Bewegung, Fitness- und Gesundheitsförderung und eine sozial-integrative Wirkung des gemeinsamen Sporttrei- 2 bens. Dem Breitensport ist somit eine starke soziale Komponente immanent. Auch durch die Förderung von Maßnahmen, die den Weg für eine Heranführung bestimmter Zielgruppen an sportliche Betätigung und Sportvereine fördern, erfolgt eine Stärkung des Breitensports. Insofern kann die vom Anfragesteller in seiner Vorbemerkung vorgenommene Differenzierung in „Toleranzprojekte“ bzw. „soziale Projekte“ und „sportliche Projekte“ seitens der Landesregierung nicht geteilt werden. 1. Wie wurden die Projekte im gestellten Antrag begründet? Es wird davon ausgegangen, dass der Anfragesteller sich auf die Projekte „Integration durch Sport“, „Menschlichkeit und Toleranz“ und „Flüchtlinge im Sport“ bezieht. Bei den beiden erstgenannten Projekten handelt es sich um Projekte in Verantwortung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Bereits seit dem Jahr 1991 beteiligt sich der LandesSportBund Sachsen-Anhalt (LSB) am Bundesprogramm „Integration durch Sport“; am Projekt „Menschlichkeit und Toleranz im Sport“ beteiligt er sich seit dem Jahr 2011. Der LSB hat die Projektanträge im Wesentlichen wie folgt begründet: Integration durch Sport Im Rahmen des Aktionsprogrammes Integration der Landesregierung bietet der Sport ideale Ansatzpunkte und Zugänge zur Zielgruppe Migrantinnen und Migranten . In den Jahren 2012 und 2013 sollten mit der Kofinanzierung der Aktionstage für Vielfalt und Toleranz Migrantinnen und Migranten mit Einheimischen in Kontakt treten und die gleichberechtigte Teilhabe aller am Sport in den Vordergrund stellen. Generell geht es um die kontinuierliche Verbesserung der Breitensportangebote für alle Zielgruppen und Geschlechter, insbesondere Migrantinnen und Migranten. Darauf aufbauend zielt das Programm ab 2014 darauf ab, die interkulturelle Öffnung der Vereine zu erhöhen, um damit die Willkommenskultur im Land zu stärken . Durch die Öffnung und Integration in die Vereine wird eine erhöhte Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht. Ziele sind die Gewinnung der Zielgruppe für den vereinsorganisierten Sport, die gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen am Sport und die Minderung der Zugangsbarrieren. Menschlichkeit und Toleranz im Sport Das hohe Potential des Sports im Bereich des Erlernens und Erlebens demokratischer Willensbildungsprozesse soll nutzbar gemacht werden, um extremistischen Tendenzen entgegenzuwirken. Dazu bedarf es einer hauptamtlichen Unterstützung . Mit dem höheren Bekanntheitsgrad des Projektes steigt auch der Bedarf nach lösungs- und ressourcenorientierter Beratung. Dieser kann trotz der Ausbildungsrunden nicht ausschließlich von ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern bearbeitet werden; es wird eine hauptamtliche Struktur benötigt. Großes Ziel ist es, zielgruppenspezifische Angebote im Bereich der Extremismus- und Gewaltprävention vorzuhalten. 3 Flüchtlinge im Sport Durch den Zuzug von Schutzsuchenden sind diese auch in höherer Anzahl in Sportvereinen vertreten. Es gilt die Sportvereine bei ihrer Arbeit zu unterstützen, sei es im Falle eines erhöhten Bedarfs von Sportmaterialien oder bei zusätzlich notwendigen Übungsleiterstunden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert die beiden erst genannten Projekte auf Basis der genannten Projektziele. Das Ministerium für Inneres und Sport teilt diese Projektziele. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich daher durch Kofinanzierung an den Programmen. Das Projekt Flüchtlinge im Sport wurde in den Jahren 2016 und 2017 durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert ; im Jahr 2018 erfolgte keine Förderung. 2. Welche Ziele in welchen Richtlinien führten zu einer Landesförderung? Für die angefragten Projekte sind die Ziele des § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des SportFG ausschlaggebend. Darauf aufbauend ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich für das Antragsverfahren von Bedeutung. Für das Projekt „Integration durch Sport“ ist die anteilige Förderung der Programme durch Landesmittel eine Bedingung des Bundes im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien des Bundes. 3. Wie viele Personen partizipierten an den Projekten „Integration durch Sport“, „Menschlichkeit und Toleranz“ und „Flüchtlinge im Sport“ in den Jahren 2012 bis 2018? Bitte einzeln pro Sportstätte und Jahr aufschlüsseln. Integration durch Sport Das Projekt verfügt über keine Sportstätten. - 2012 – 24.946 Teilnehmerinnen und Teilnehmer - 2013 – 27.758 Teilnehmerinnen und Teilnehmer - 2014 – 40.062 Teilnehmerinnen und Teilnehmer - 2015 – 31.800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer - 2016 – 37.291 Teilnehmerinnen und Teilnehmer - 2017 – 57.599 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Für das Jahr 2018 liegen noch keine Zahlen vor. Menschlichkeit und Toleranz im Sport Das Projektziel wird durch Beratungsleistungen und Vorträge umgesetzt; es liegen nur für den Bereich der Vorträge Teilnehmerzahlen vor. - 2012 – 421 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Vorträgen - 2013 – 439 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Vorträgen - 2014 – 820 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Vorträgen - 2015 – 592 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Vorträgen - 2016 – 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Vorträgen - 2017 – 547 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Vorträgen - 2018 – 338 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Vorträgen 4 Das Projekt verfügt über keine Sportstätten. Flüchtlinge im Sport Das Projekt verfügte über keine Sportstätten. Personenzahlen werden nicht statistisch erfasst. Hintergrund ist, dass im Rahmen der Projektmaßnahme zusätzliche Bedarfe bei einzelnen Sportvereinen an Sportmitteln und -geräten kurzfristig gedeckt werden konnten. Die Förderung richtete sich an durch den vermehrten Zuzug von Schutzsuchenden besonders belastete Regionen wie z. B. Halberstadt als Standort der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber. 4. Welche Sportstätten waren an diesen Projekten in den Jahren 2012 bis 2018 beteiligt? Integration durch Sport Das Projekt verfügt über keine Sportstätten. Menschlichkeit und Toleranz im Sport Das Projekt verfügt über keine Sportstätten. Flüchtlinge im Sport Das Projekt verfügt über keine Sportstätten. 5. Was war der Inhalt dieser Projekte, und wie genau wurde nachgewiesen, dass der Zuwendungszweck erreicht wurde? Integration durch Sport Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Die Evaluierung des Zuwendungszweckes erfolgt über den Verwendungsnachweis. Die Federführung über die Verwendungsnachweisführung obliegt dem Bund. Menschlichkeit und Toleranz im Sport Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Die Evaluierung des Zuwendungszweckes erfolgt über den Verwendungsnachweis. Die Federführung über die Verwendungsnachweisführung obliegt dem Bund. Flüchtlinge im Sport Es wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 3 verwiesen. Die Evaluierung des Zuwendungszweckes erfolgt über den Verwendungsnachweis.