Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3418 26.09.2018 (Ausgegeben am 27.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (CDU) Neubau Schmutzwasserkanal Mansfeld Kleine Anfrage - KA 7/1964 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze (AZV) mit Sitz in der Sanderslebener Str. 40, 06333 Hettstedt, hat in Mansfeld, Ortsteil Rödgen, im Jahr 2017 einen Schmutzwasserkanal gebaut. Trotz lautstarker Kritik baute der AZV ohne schriftliche Fördermittelzusage. Die ursprünglich geschätzten 750.000 Euro Baukosten konnten dem Vernehmen nach nicht eingehalten werden. Es wird von mehr als 800.000 Euro Baukosten gesprochen. Das entspricht bei 20 Haushalten Kosten von rund 40.000 Euro pro Anschluss. Hier wurden offenkundig die Relationen verschoben, zumal sich deutlich kostengünstigere Varianten angeboten hätten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie hoch sind die tatsächlichen Baukosten des Schmutzwasserkanals von Rödgen nach Hettstedt? Nach Angabe des AZV belaufen sich die Gesamtbaukosten auf 543.201,24 Euro. 2. Gab es eine staatliche Förderung des Projektes und wenn ja, wie hoch war sie und welcher Anteil daran muss mit welcher Verzinsung vom AZV zurückgezahlt werden? Mit Bescheid vom 12.9.2016 hat das Landesverwaltungsamt den vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt. Bei einer späteren Förderung kann eine Zuwendung in Höhe von 65 % der im Zuwendungsantrag genannten zuwendungsfähigen Kosten, also rund 289.000 Euro gewährt werden. 2 3. Wie hoch ist die finanzielle Belastung der einzelnen Haushalte in Rödgen? Der AZV hat in Rödgen auf der Grundlage seiner Satzung über die Erhebung von Schmutzwasserbeiträgen für Neuanschlussnehmer im Verbandsgebiet des AZV Wipper-Schlenze Beiträge nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) erhoben. Die Höhe des Beitrags hängt von der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit des Grundstückes ab. 4. Wie hoch ist die Differenz zwischen dem, was die Haushalte zu zahlen haben , und den tatsächlichen Baukosten und wer wird für diese Fehlsumme zur Kasse gebeten? Der AZV hat für die öffentliche Einrichtung eine Globalberechnung durchgeführt. Hierbei wurde der beitragsfähige Aufwand für die Herstellung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung im geplanten Endausbauzustand zugrunde gelegt. Dieser Aufwand umfasst alle bereits getätigten Aufwendungen und die zukünftigen Aufwendungen bis zur planmäßigen Fertigstellung der gesamten öffentlichen Einrichtung. Der umlagefähige Aufwand wird auf die durch die öffentliche Anlage bevorteilten Grundstücke verteilt. Eine direkte Beziehung zwischen den Kosten der Erschließung einer Ortschaft und den dort erhobenen Beiträgen gibt es daher nicht. 5. Welche kostengünstigen und umweltfreundlichen Alternativen zur nun gebauten Schmutzwasserentsorgung hat es gegeben? Keine. Oberflächengewässer für die Einleitung des gereinigten Abwassers sind in Rödgen nicht vorhanden. Eine Versickerung des gereinigten Abwassers in den Untergrund ist wegen der Untergrundverhältnisse nicht möglich. Die Entsorgung über abflusslose Sammelgruben wäre langfristig erheblich teurer. 6. Bei wie vielen Haushalten in Rödgen erfolgte aufgrund der Forderungen des AZV im Zusammenhang mit dem Bau des Schmutzwasserkanals eine Eintragung in den Grundbüchern der jeweiligen Anschlussnehmer? Dazu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor.