Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3419 26.09.2018 (Ausgegeben am 27.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jens Diederichs (CDU) Sanierungsstau AZV Wipper-Schlenze Kleine Anfrage - KA 7/1965 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Einzugsgebiet des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze (AZV) mit Sitz in der Sanderslebener Str. 40, 06333 Hettstedt, umfasst die Städte Hettstedt, Arnstein, Mansfeld (außer Ortsteile Annarode, Braunschwende, Friesdorf), Gerbstedt und Lutherstadt Eisleben (nur die Ortsteile Burgsdorf und Polleben) sowie die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (hier nur Gemeinde Klostermansfeld). Laut Eigenauskunft (Homepage) besteht die Hauptaufgabe des Abwasserzweckverbandes Wipper-Schlenze in der zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung für insgesamt etwa 44.000 Einwohner. In den zurückliegenden Jahren wurden durch den AZV bzw. die Vorgänger-AZV (Hettstedt und Umgebung und Schlenze) verschiedene Schmutzwasserleitungen gebaut . Trotzdem hat sich bis heute ein großer Sanierungsstau ergeben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Bei welchen Schmutzwasserleitungen im Bereich des AZV Wipper-Schlenze wird in den kommenden zehn Jahren eine Sanierung notwendig? Der AZV hat bisher im Wesentlichen neue Kanäle gebaut. Eine Sanierung dieser Schmutzwasserkanäle ist nicht erforderlich. Ein Sanierungsstau ist daher dort nicht vorhanden. 2 Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Kanälen beträgt nach den Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser - LAWA) 50 bis 80 Jahre. Die Kanäle in der Stadt Hettstedt sind teilweise 70 Jahre alt. Daher werden dort sukzessive vorhandene alte Kanäle saniert, wenn hier eine Sanierung kostengünstiger als ein Neubau ist. Die Entscheidung darüber trifft der AZV jeweils anhand des konkreten Zustands. Einen 10-Jahresplan gibt es dafür nicht. Der AZV baut in diesen Bereichen vorzugsweise mit anderen Aufgabenträgern, um hierbei Synergieeffekte zu erzielen. 2. Wie hoch sind die für die Sanierung zu erwartenden Kosten? Der AZV geht davon aus, dass für die Sanierung von Altkanälen rund 14 Millionen € erforderlich werden. 3. Wie hoch sind die Rücklagen des AZV? Aus welchem Zeitraum stammen diese Rücklagen? Für den Fall, dass sie älter als drei Jahre sind: Weshalb wurden sie nicht zur Entlastung der Bürger eingesetzt? Der AZV hat keine Rücklagen gebildet. 4. Stimmt es, dass bei der Sanierung einer Schmutzwasserleitung parallel zur maroden Leitung eine komplett neue gebaut werden muss, die während des Zeitraumes der Sanierung die Entsorgung der alten Leitung übernimmt? Nein. Es gibt verschiedene andere Möglichkeiten, so z. B. den sogenannten „rollenden Kanal“ (Abfuhrfahrzeug) oder eine flexible temporäre oberirdische Ableitung . 5. Wie hoch sind die Kosten einer Parallel-Leitung plus die Kosten einer Sanierung ? Siehe Antwort auf Frage 4. Die Kosten für eine Sanierung sind abhängig von den örtlichen Verhältnissen, dem Zustand des zu sanierenden Kanals, wie - Länge des Rohrleitungsnetzes, - Zugänglichkeit aller Leitungen, - Menge der Verzweigungen, - allgemeinem Zustand der Leitungen, - Länge der abzudichtenden Leitungen. Beispielsweise belaufen sich die Kosten für eine Kanalsanierung im Liner- Verfahren auf etwa 300 bis 400 Euro je Meter. Bei ungünstigen Verhältnissen können die Kosten für eine Sanierung die Kosten eines Neubaus übersteigen. 3 6. Wie hoch sind die Kosten eines Leitungsneubaus plus Entsorgung der maroden Leitung? Die Kosten eines Neubaus sind von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig, wie z. B. - dem Baugrund, - den Grundwasserverhältnissen, - der Länge und Dimension des neu zu errichtenden Kanals, - der Art der vorhandenen Bebauung, - der Lage und Anzahl von vorhandenen Leitungen, - der Menge der Abzweige, - von Baubehinderungen, - der Art der vorhandenen Oberflächenbefestigung. Sie liegen in der Regel für Ortskanäle zwischen 400 und 700 Euro pro Meter. 7. Wie hoch ist der zu erwartende Anteil staatlicher Förderung bei Reparatur einer alten Leitung und vorübergehender Schaffung einer Parallel-Leitung? Aufwendungen für die Reparatur oder Sanierung von bestehenden Schmutzwasserkanälen sind nicht förderfähig. 8. Wie hoch ist der zu erwartende Anteil staatlicher Förderung eines Neubaus und anschließender Entfernung der maroden Leitung? Der Ersatz von vorhandenen Anlagen und Anlagenteilen ist nicht förderfähig. 9. In welcher Höhe werden die Bürger an den jeweiligen Maßnahmen beteiligt? Die Kosten für die Sanierung von Altanlagen gehen in die Berechnung der Entgelte ein.