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kleineAnfragen
Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache
7/3419
26.09.2018
(Ausgegeben am 27.09.2018)
Antwort der Landesregierung auf
eine Kleine Anfrage zur schrift-
lichen Beantwortung
Abgeordneter Jens Diederichs (CDU)
Sanierungsstau AZV Wipper-Schlenze
Kleine Anfrage -
KA 7/1965
Vorbemerkung des Fragestellenden:
Das Einzugsgebiet des Abwasserzweckver
bandes Wipper-Schlenze (AZV) mit Sitz in
der Sanderslebener Str. 40, 06333 Hettstedt,
umfasst die Städte Hettstedt, Arnstein,
Mansfeld (außer Ortsteile Annarode, Bra
unschwende, Friesdorf), Gerbstedt und
Lutherstadt Eisleben (nur di
e Ortsteile Burgsdorf und Polleben) sowie die Verbands-
gemeinde Mansfelder Grund-Helbra (hie
r nur Gemeinde Klostermansfeld).
Laut Eigenauskunft (Homepage) besteht
die Hauptaufgabe des Abwasserzweckver-
bandes Wipper-Schlenze in der zentralen
und dezentralen Abwasserbeseitigung für
insgesamt etwa 44.000 Einwohner.
In den zurückliegenden Jahren wurden du
rch den AZV bzw. die Vorgänger-AZV
(Hettstedt und Umgebung und
Schlenze) verschiedene Schmutzwasserleitungen ge-
baut. Trotzdem hat sich bis heute
ein großer Sanierungsstau ergeben.
Antwort der Landesregierung
erstellt vom Ministerium für Um
welt, Landwirtschaft und Energie
1. Bei welchen Schmutzwasserleitungen im
Bereich des AZV Wipper-Schlenze
wird in den kommenden zehn Jahren eine Sanierung notwendig?
Der AZV hat bisher im Wesentlichen neue
Kanäle gebaut. Eine Sanierung dieser
Schmutzwasserkanäle ist nicht erforder
lich. Ein Sanierungsstau ist daher dort
nicht vorhanden.
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Die durchschnittliche Nutzungsdauer von K
anälen beträgt nach
den Leitlinien zur
Durchführung dynamischer Kostenvergl
eichsrechnungen (KVR-Leitlinien der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasse
r - LAWA) 50 bis 80 Jahre.
Die Kanäle in der Stadt He
ttstedt sind teilweise 70 Ja
hre alt. Daher werden dort
sukzessive vorhandene alte Kanäle sani
ert, wenn hier eine Sanierung kosten-
günstiger als ein Neubau ist. Die Entschei
dung darüber trifft der AZV jeweils an-
hand des konkreten Zustands. Einen 10-Jahres
plan gibt es dafür nicht. Der AZV
baut in diesen Bereichen vorzugsweise
mit anderen Aufgabenträger
n, um hierbei
Synergieeffekte zu erzielen.
2. Wie hoch sind die für die Sa
nierung zu erwartenden Kosten?
Der AZV geht davon aus, dass für die
Sanierung von Altkanälen rund 14 Millio-
nen € erforderlich werden.
3. Wie hoch sind die Rückl
agen des AZV? Aus welchem Zeitraum stammen
diese Rücklagen? Für den Fall, dass sie äl
ter als drei Jahre sind: Weshalb
wurden sie nicht zur Entlastung der Bürger eingesetzt?
Der AZV hat keine Rücklagen gebildet.
4. Stimmt es, dass bei der Sanierung
einer Schmutzwasserleitung parallel zur
maroden Leitung eine komplett neue ge
baut werden muss, die während des
Zeitraumes der Sanierung die Entsor
gung der alten Leitung übernimmt?
Nein. Es gibt verschiedene andere Möglic
hkeiten, so z. B. den sogenannten „rol-
lenden Kanal“ (Abfuhrfahrzeug)
oder eine flexible tem
poräre oberirdische Ablei-
tung.
5. Wie hoch sind die Kosten
einer Parallel-Leitung plus
die Kosten einer Sa-
nierung?
Siehe Antwort auf Frage 4.
Die Kosten für eine Sanierung sind abhängig von den
örtlichen Verhältnissen, dem Zustand
des zu sanierenden Kanals, wie
- Länge des Rohrleitungsnetzes,
- Zugänglichkeit aller Leitungen,
- Menge der Verzweigungen,
- allgemeinem Zust
and der Leitungen,
- Länge der abzudichtenden Leitungen.
Beispielsweise belaufen sich die Ko
sten für eine Kana
lsanierung im Liner-
Verfahren auf etwa 300 bis 400 Euro je Meter.
Bei ungünstigen Verhältnissen können die
Kosten für eine Sanierung die Kosten
eines Neubaus übersteigen.
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6. Wie hoch sind die Kosten eines Le
itungsneubaus plus Entsorgung der ma-
roden Leitung?
Die Kosten eines Neubaus sind von ve
rschiedenen Einflussf
aktoren abhängig,
wie z. B.
- dem Baugrund,
- den Grundwasserverhältnissen,
- der Länge und Dimension des neu zu errichtenden Kanals,
- der Art der vorhandenen Bebauung,
- der Lage und Anzahl von vorhandenen Leitungen,
- der Menge der Abzweige,
- von Baubehinderungen,
- der Art der vorhanden
en Oberflächenbefestigung.
Sie liegen in der Regel für Ortskanäle
zwischen 400 und 700 Euro pro Meter.
7. Wie hoch ist der zu erwartende An
teil staatlicher Förderung bei Reparatur
einer alten Leitung und vorübergehende
r Schaffung einer Parallel-Leitung?
Aufwendungen für die Reparatur oder
Sanierung von bestehenden Schmutzwas-
serkanälen sind nicht förderfähig.
8. Wie hoch ist der zu erwartende An
teil staatlicher Förderung eines Neubaus
und anschließender Entfernung der maroden Leitung?
Der Ersatz von vorhandenen Anlagen und An
lagenteilen ist nicht förderfähig.
9. In welcher Höhe werden die Bürger
an den jeweiligen Ma
ßnahmen beteiligt?
Die Kosten für die Sani
erung von Altanlagen gehen in die Berechnung der Ent-
gelte ein.