Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3420 27.09.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Spiel des 1. FC Magdeburg gegen den SV Darmstadt 98 am 17. August 2018 Kleine Anfrage - KA 7/1933 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 17. August 2018 kam es in Magdeburg zu der Begegnung zwischen dem heimischen 1. FC Magdeburg und dem SV Darmstadt 98 im Rahmen des DFB-Pokals. Auch dieses Mal wurde der Gästebus über Nebenstraßen zum Stadion geleitet. Dadurch kam es zu massiven Verzögerungen. Gästefans, die sich sammelten, um gemeinsam zum Stadion zu laufen, berichten, dass sie ohne erkennbaren Grund körperlich bedrängt, geschubst und beleidigt wurden. Als die Fans (ca. 200 Personen ) - begleitet durch die Polizei - von der Straße auf einen zum Gästeblock führenden Schotterweg abbogen, stürmten zirka 20 Beamte der Beweis- und Festnahmeeinheit in die Fangruppe. Dabei wurde auch ein etwa zehnjähriges Mädchen von Polizisten umgerannt. Personen, die durch ihr Verhalten eindeutig ihre Passivität gegenüber den Beamten signalisierten, erhielten Schläge ins Gesicht und Tritte gegen Beine und Oberkörper. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die von der Anfragestellerin erbetenen Angaben zur Bundespolizei liegen der Landesregierung nicht vor. 2 1. Auf welcher Route erfolgte die begleitete Anreise der Gästefans ab Landesgrenze bis zum Stadion? Drei Reisebusse wurden vom Rasthof Börde in Richtung Stadion über folgende Route polizeilich begleitet: Bundesautobahn 2 (ab Rasthof Börde) - Bundesautobahn 14 bis zur Anschlussstelle Schönebeck - Bundesstraße 246a über Gommern bis zur Ortslage Heyrothsberge - Bundesstraße 1 - Straße „An der Ölmühle“ - MDCC-Arena. Diese Route wurde aufgrund eines unfallbedingten Rückstaus von mehreren Kilometern auf der Bundesautobahn 2 gewählt. Ein weiterer Reisebus, welcher teilweise mit Fans der Darmstädter Ultraszene besetzt war, nahm das Angebot der polizeilich begleiteten Anreise nicht an. Dieser Bus fuhr eigenständig zum Gästeparkplatz des Stadions. Zu der Route können keine Angaben gemacht werden. 2. Auf welcher Route erfolgte die Abreise der Gästefans vom Stadion bis zur Landesgrenze? Bei dem Fußballspiel waren 450 Gästefans. Die Landespolizei überwacht nicht alle Abreisebewegungen von Gästefans. Ein Teil der Gästefans wurde von der Polizei auf der Bundesstraße 1 bis zur Auffahrt auf die Bundesautobahn 2 begleitet . Die Route in Sachsen-Anhalt nach der Auffahrt auf die Bundesautobahn ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Warum wurden die Gästebusse nicht auf dem direkten Weg zum Stadion geleitet? Was war der Grund für diese Route? Die Verkehrssituation im Bereich des Stadions ist an Spieltagen des 1. FC Magdeburg sehr angespannt, da tausende Besucher zum Stadion strömen. Die Route für die Gästefans wird unter Berücksichtigung der Reisebewegungen der anderen Fans getroffen. Je nach Verkehrslage und Einsatzlage wird entschieden , ob ein direkter Weg zum Stadion gewählt werden kann. Es soll zudem vermieden werden, dass sich Reisewege von Gästefans und Heimfans überschneiden . 4. Wie will die Landesregierung zukünftig verhindern, dass es durch die Routenführung zu einer verspäteten Anreise der Gästefans kommt? Bei dem Fußballspiel am 17. August 2018 in Magdeburg handelte es sich um eine kommerzielle Veranstaltung. Den Besuchern von derartigen Veranstaltungen wird geraten rechtzeitig anzureisen, um flexibel auf Verkehrsstörungen und Verzögerungen beim Einlass reagieren zu können. Am 17. August 2018 kam es insbesondere durch einen Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 2 zu Verzögerungen. Derartige Ereignisse sind durch alle Verkehrsteilnehmer einzukalkulieren. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord hat für dieses Fußballspiel zudem in einem sogenannten Fanbrief an den Gast- 3 verein Reiseempfehlungen gegeben. Diese Informationen wurden auch auf der Webseite des Gastvereins veröffentlicht. 5. Gab es am Gästeparkplatz Vorkontrollen? Durch wen wurden die Vorkontrollen durch Ordner am Gästeparkplatz beauftragt? Waren die Vorkontrollen durch Ordner am Gästeparkplatz Auflage der Polizei bzw. Teil der Sicherheitsabsprachen? Durch den Veranstalter wurden Vorkontrollen am Gästeparkplatz veranlasst. Die eingesetzten Ordner wurden durch den Veranstalter beauftragt. Durch die Polizei wurden keine entsprechenden Auflagen für Kontrollen gemacht. Die Vorkontrollen waren Bestandteil der Sicherheitsabsprachen. 6. Warum wurde dieses stark kritisierte Sicherheitskonzept im Gästebereich angewendet? Gab es Alternativen? Die Erstellung des Sicherkonzepts und dessen Umsetzung liegt in der Verantwortung des Veranstalters. 7. Wie vielen Fans des SV Darmstadt 98 wurde der Zugang für welchen Zeitraum zum Stadion verwehrt? Was war der Grund und die rechtliche Grundlage? Infolge gewalttätiger Aktionen vor Beginn des Fußballspiels im Bereich Gübser Weg wurde ein Gästefan kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Dieser Gästefan fuhr im weiteren Verlauf mit einem Taxi erneut zum Stadion, woraufhin ihm für das gesamte Spiel ein Hausverbot durch den Veranstalter ausgesprochen wurde . Eine zweite Person befand sich während der gesamten Spielphase im polizeilichen Gewahrsam und wurde ärztlich behandelt. Die ärztliche Behandlung dauerte bis zum Spielende an. Er konnte folglich der Partie ebenfalls nicht beiwohnen . Die beiden Personen wurden gem. § 37 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in Gewahrsam genommen. 8. Was war der Grund für den Einsatz gegen die Gästefans vor Beginn des Spiels? Welche Polizeieinheiten waren für diesen Einsatz verantwortlich? Woher kam der Befehl für diesen Einsatz? Durch mehrere Gästefans wurde die Straße „Gübser Weg“ in der unmittelbaren Nähe des Stadions blockiert. Die weiteren anreisenden Fans konnten den blockierten Bereich nicht mehr gefahrlos passieren oder mussten warten. Der Auslöser für das Handeln der vor Ort eingesetzten Polizeikräfte war der gezielte Flaschenwurf in Richtung der Polizeikräfte, als diese die Darmstädter Fangruppe aufforderten, den Straßenkörper des Gübser Wegs nicht weiter für den Fahrzeugverkehr zu blockieren und sich in Richtung Stadioneingang zu begeben. Dieser polizeilichen Weisung kam die Fangruppe nicht nach, obwohl 4 für jede Person dieser Gruppe die tatsächliche Möglichkeit bestand, sich ohne polizeiliche Einschränkungen frei zum Gästeeingang des Stadions zu begeben. Die Entscheidung für die Notwendigkeit des polizeilichen Handelns traf der vor Ort eingesetzte Einheitsführer der Thüringer Polizeikräfte. 9. Warum wurden Verletzungen von unbeteiligten Personen, unter ihnen Kinder, ältere Personen und Menschen mit Behinderung, durch die Polizeikräfte in Kauf genommen? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass es im Rahmen der polizeilichen Zugriffsmaßnahme zu Gefährdungen oder gar Schädigungen eines in der Frage benannten Personenkreises gekommen ist. 10. Warum wurden Personen daran gehindert, die Situation ihrerseits zu filmen oder Fotos vom Geschehen zu machen? Warum wurde diesen Personen mit körperlicher Gewalt, Anzeigen sowie Beschlagnahmung der Kameras /Handys gedroht? Was ist hierfür die rechtliche Grundlage? Der Landeregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die vor Ort eingesetzten Polizeivollzugsbeamten die in der Fragestellung beschriebenen Eingriffsmaßnahmen durchführten oder derartige Verhaltensweisen aufzeigten. 11. Warum wurde der Fanbeauftragte des SV Darmstadt 98, der eindeutig erkennbar war, bei seinen Schlichtungsversuchen gehindert? Erkenntnisse, dass ein eindeutig erkennbarer Fanbeauftragter des SV Darmstadt 98 an Schlichtungsversuchen gehindert wurde, liegen der einsatzführenden Polizeidienststelle nicht vor. 12. Warum wurde ein Fan, der nach der Beruhigung der Situation auf einen Polizisten zum Erfragen seiner Dienstnummer zuging, um Anzeige zu erstatten , unvermittelt von mehreren Beamten abgeführt, ergebnislos durchsucht und seinerseits von den Beamten wegen angeblichen Widerstands gegen die Polizei angezeigt? Im Anschluss an die in der Antwort auf Frage 8 geschilderten Geschehnisse bewegte sich eine Person auf die eingesetzten Polizeibeamten zu, beschimpfte diese und schrie lautstark, dass sie Dienstnummern von den Beamten einfordere . Diese Person näherte sich hierbei bis auf wenige Zentimeter den vor Ort eingesetzten Beamten und hantierte mit einer Bierglasflasche in der Hand vor den Beamten. Ihre lautstarken Unmutsäußerungen animierten weitere Personen , sich zu sammeln und ebenfalls auf die eingesetzten Beamten verbal einzuwirken . Zum Zwecke der Deeskalation wurde die Person gebeten, die Glasflasche abzustellen und die Sachlage in Ruhe zu klären. Daraufhin wurde die Glasflasche abgestellt. Im Rahmen der Klärung des Sachverhalts wurde der Person der Name des verantwortlichen Einheitsführers mitgeteilt und sie zum Zwecke der Eigensicherung durchsucht. Die Durchsuchung selbst verlief ergebnislos. Im Gespräch mit der Person hat einer der vor Ort eingesetzten Beamten die Person als Tatverdächtige einer Widerstandshandlung 5 wiedererkannt. Aus diesem Grund wurde ihr der Tatvorwurf einer Straftat nach § 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eröffnet und sie wurde über die Rechte im Strafverfahren belehrt. Im Anschluss an die Identitätsfeststellung wurde die Person aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. 13. Ist das nach dem Spiel beobachtete Verhalten der Thüringer Beamten Normalität und warum wurde dieses Verhalten nicht verhindert? Nach Kenntnis der Landesregierung erfolgte der Einsatz der Thüringer Beamten rechtskonform. 14. Wie viele Bedienstete der Landespolizei Sachsen-Anhalts, der Polizei anderer Bundesländer und der Bundespolizei wurden bei diesem Spiel (inklusive Anreisewege) eingesetzt? Bitte aufschlüsseln nach Einsatzort, eingesetzten Beamten und Tarifbeschäftigten, Einsatzstunden und Dienststellen . Die angefragten Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der Einsatzort der Polizeibediensteten waren die Stadt Magdeburg und das unmittelbare Umland. Dienststelle Anzahl eingesetzter Beamten Tarifbeschäftigte Einsatzstunden Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord 97 1 450,5 Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt 234 - 1734 Polizeipräsidium Darmstadt-Dieburg 2 - 15 Bereitschaftspolizei Thüringen 71 1 506 15. Wie viele Beamte waren aus welchen Bundesländern in Zivil im Einsatz? Wie viele waren davon szenekundige Beamte? Aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt wurden insgesamt 40 Polizeivollzugsbeamte in Zivilbekleidung eingesetzt. Von diesen waren zwölf als szenekundige Beamte tätig. Aus dem Bundesland Hessen wurden insgesamt zwei szenekundige Beamte in Zivilbekleidung eingesetzt. 6 16. Welche technischen Großgeräte (Helikopter, Räumpanzer, Wasserwerfer etc.) unterstützten welche Einsatzkräfte mit welcher Dauer rund um dieses Spiel? Bei dem Einsatz der Polizei standen als technische Großgeräte vier Wasserwerfer zur Verfügung. Die Wasserwerfer wurden dem Einsatzabschnitt Raumschutz zugewiesen. Von diesen Wasserwerfern wurden zwei Wasserwerfer 7,5 Stunden und zwei Wasserwerfer 6 Stunden und 35 Minuten im Einsatzabschnitt Raumschutz bereitgehalten . 17. Welche Zwangsmittel wurden wann, wo und warum eingesetzt? Vor dem Spiel wurde die Straße „Gübser Weg“ von einer Gruppe Gästefans blockiert. Nach der mündlichen Aufforderung, die Straße zu räumen, wurde unmittelbarer Zwang in Form von körperlicher Gewalt eingesetzt. Auf der Straße „Gübser Weg“ versuchte eine Person eine Identitätsfeststellung unter Anwendung von körperlicher Gewalt gegen die handelnden Polizeivollzugsbeamten zu verhindern. Gegen die Person wurde unmittelbarer Zwang in Form von körperlicher Gewalt eingesetzt. 18. Wie viele Personen wurden in Gewahrsam genommen? Es wurden zwei Personen in Gewahrsam genommen. 19. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Personen welcher Fangruppierungen im Zusammenhang mit diesem Fußballspiel durch die Landespolizei sowie durch die Bundespolizei eingeleitet? Bitte getrennt nach Art der Straftat angeben. Im Zusammenhang mit dem Fußballspiel wurden neun Ermittlungsverfahren im Rahmen des Einsatzes der Landespolizei eingeleitet. Die weiteren Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Straftatbestand Vereinszuordnung des bzw. der Tatverdächtigen 4 x § 113 StGB SV Darmstadt 98 1 x § 185 StGB SV Darmstadt 98 1 x § 224 StGB SV Darmstadt 98 1 x §§ 253 i. V. m. 255 StGB 1. FC Magdeburg 1 x § 253 StGB 1. FC Magdeburg 1 x § 86 a StGB 1. FC Magdeburg 7 20. Wie viele Fußballfans wurden verletzt? Bitte aufschlüsseln nach Fanzugehörigkeit und Ursache. Nach Kenntnis der Landesregierung wurden zwei Gästefans im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen verletzt. 21. Wie viele Polizeibeamte wurden verletzt? Bitte aufschlüsseln nach Ursache . Es wurden zwei Polizeivollzugsbeamte durch Gästefans verletzt. Die Verletzungen resultierten aus einer Widerstandshandlung und einem Faustschlag in das Gesicht eines Polizeibeamten. 22. Wie viele Datensätze wurden in Vorbereitung des Spiels mit a) der Polizei anderer Bundesländer, b) der Polizei des Bundes, c) sonstigen Behörden und d) nichtstaatlichen Stellen ausgetauscht? In Vorbereitung des Fußballspiels am 17. August 2018 wurden keine Datensätze mit personenbezogenen Daten ausgetauscht. 23. Wie hoch waren die Kosten für den Polizeieinsatz im Zusammenhang mit dem Fußballspiel? Wie hoch sind die Kosten für den Einsatz von Beamtinnen und Beamte anderer Bundesländer und der Bundespolizei? Die Ermittlung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Einsatzmannstunden und der Sach- und Technikkosten. Die Landesregierung geht bei diesem Fußballspiel derzeit von Kosten in Höhe von 118.203,59 Euro aus. Die Kostenlegungen der den Einsatz unterstützenden anderen Bundesländer liegen gegenwärtig noch nicht vor. 24. In welchem Umfang und mit welchen Erkenntnissen haben welche Polizeidienststellen an der Erstellung der Gefahrenprognose mitgewirkt? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Bundesland. Zur Vorbereitung des Einsatzes hat die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord zahlreiche Informationen anderer Polizeien erhalten. Die einsatzführende Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord hat auch eigene Erkenntnisse zur Vorbereitung des Einsatzes genutzt. 8 Dienststelle Erkenntnisse Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Es wurden Erkenntnisse zur erwarteten Anzahl der Heimfans berücksichtigt. Darüber hinaus wurden auch die Anzahl der gewaltbereiten und gewaltsuchenden Heimfans und deren Verhalten prognostiziert . Neben diesen Erkenntnissen sind auch die Inhalte der Gespräche mit dem Veranstalter berücksichtigt worden. Landespolizei Hessen Es wurden Erkenntnisse zur Anzahl der Gästefans mitgeteilt. Darüber hinaus wurden auch die Anzahl der gewaltbereiten und gewaltsuchenden Gästefans, deren zu erwartendes Verhalten und deren Nutzung von Verkehrsmitteln prognostiziert. Neben diesen Erkenntnissen sind auch die Inhalte der Gespräche mit dem Gastverein in die Erkenntnismitteilung eingeflossen. Bundespolizei Es wurden Erkenntnisse zur Anzahl der Gästefans mitgeteilt. Darüber hinaus wurden auch die Anzahl der gewaltbereiten und gewaltsuchenden Gästefans, deren zu erwartendes Verhalten und die Nutzung des Verkehrsmittels Bahn prognostiziert. 25. Wie viele Anzeigen mit welchem Tatvorwurf wurden gegen Polizeibeamte erstattet? Es wurden bisher keine Ermittlungsverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte eingeleitet . 26. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die auf Heimfans gerichteten Wasserwerfer zu einer Deeskalation führen? Bei Wasserwerfen handelt es sich gemäß § 58 Absatz 3 SOG LSA um Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Nach Auffassung der Landesregierung kann das Vorhalten von Wasserwerfern im Einsatzraum auch eine deeskalierende Wirkung entfalten. 9 Die Wasserwerfer wurden nicht auf Heimfans gerichtet. Die Wasserwerfer wurden in der Nähe der Heimfans vorgehalten, damit deren Einsatz im Bedarfsfall zeitgerecht möglich wäre. 27. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass ein enger Polizeikordon für die Gästefans zu einer Deeskalation beiträgt? Die Begleitung von Gästefans zu einem Spiel ist eine Maßnahme, um die Sicherheit und den Schutz aller beteiligten Personen zu verbessern. Die Begleitung durch die Polizei soll auch verhindern, dass Störungshandlungen durch die Fans begangen werden. Die Begleitung durch Einsatzkräfte der Polizei ist zudem angebracht, damit auch flexibel auf andere Ereignisse im Einsatzraum reagiert werden kann und Fangruppen entsprechend gesteuert werden können. 28. Wie bewertet die Landesregierung den Polizeieinsatz, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der eingesetzten Kräfte? Nach Erkenntnis der Landesregierung besuchten 20.165 Zuschauer das Fußballspiel des 1. FC Magdeburg gegen den SV Darmstadt 98. Es befanden sich gemäß der Berichterstattung der einsatzführenden Polizeibehörde unter den Zuschauern ca. 430 gewaltbereite und ca. 60 gewaltsuchende Personen. Ein Ziel des Einsatzes der Polizei war, das direkte und unkontrollierte Aufeinandertreffen von Heimfans und Gästefans zu verhindern, da Konfrontationen und Straftaten nicht ausgeschlossen werden konnten. Die Landesregierung bewertet diesen Einsatz als erfolgreich, da durch den Einsatz der Polizei in fast allen Einsatzphasen die Trennung der Fangruppen gewährleistet werden konnte. Die Anzahl der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten war in Anbetracht der anwesenden gewaltbereiten und gewaltsuchenden Fans angemessen. Durch das gemeinsame Agieren von Sicherheitsbehörden und Veranstalter kam es bei diesem Spiel nur zu wenigen Straftaten, sodass für viele Besucher die Sicherheit gewährleistet werden konnte. 29. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Polizeieinsatz? Durch die Landesregierung werden keine unmittelbaren Konsequenzen aus dem Polizeieinsatz gezogen. Vielmehr erfolgte auch bei diesem Polizeieinsatz eine strukturierte Einsatznachbereitung.