Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3421 27.09.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 27.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Dokumentenfälschung zur Vortäuschung der Zugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat Kleine Anfrage - KA 7/1941 Vorbemerkung des Fragestellenden: Um sich widerrechtlich in den Genuss der Freizügigkeit für EU-Bürger nach, dem Freizügigkeitsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland und auch Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu verschaffen, werden vermehrt aufenthaltsrechtliche Verstöße unter Verwendung gefälschter und verfälschter Dokumente, insbesondere Pässe, Personalausweise, aber auch Führerscheine zur Vortäuschung einer Zugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedstaat festgestellt. Diese gefälschten oder verfälschten Dokumente werden oft von Personen verwendet, um eine Tätigkeit unter Umgehung des vorgeschriebenen Mindestlohnes auszuüben. Zudem reisen vermeintliche Flüchtlinge mit gefälschten Pässen ein. Mit falschen Identitäten werden sodann Behörden überlistet, Sozialleistung bezogen oder illegale Geschäfte durchgeführt. Für Straftaten aller Art können Kriminelle, unabhängig von der Nationalität, falsche Papiere nutzen, um etwa Verträge abzuschließen. Wer im Meldeamt nicht auffliegt, wird erfahrungsgemäß nicht hinterfragt. Ein sicherer Nachweis, um eine Fälschung oder Verfälschung zu erkennen, könnte bereits durch den Abgleich der in den maschinenlesbaren Zeilen der meisten EU- Ausweise befindlichen Prüfziffern vorgenommen werden. Dazu muss das zuständige Einwohnermeldeamt zunächst über ein Dokumentenprüfgerät der Bundesdruckerei verfügen. Nachträglich kann eine Überprüfung der Dokumente nur vorgenommen werden, soweit eine Kopie der Ausweisdokumente bei den Meldebehörden bzw. Ausländerbehörden vorliegen würde. Laut Medienberichten sollen einige Meldebe- 2 hörden die Anfertigung solcher Kopien mit dem Hinweis auf eine EuGH-Entscheidung verweigern, wonach die Anfertigung von Kopien von EU-Personaldokumenten nicht statthaft sei. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die zur Beantwortung der Fragen 7 bis 9 herangezogenen Fallzahlen stammen aus einer Recherche im Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem (IVOPOL) der Landespolizei Sachsen-Anhalt. Die Daten aus dem Vorgangsbearbeitungssystem bilden jedoch keine valide Datengrundlage im Sinne einer polizeilichen Kriminalstatistik. Es handelt sich hierbei um eine Eingangsstatistik. Jedoch sind sie die einzige Datenquelle , um Auskünfte im Sinne der Kleinen Anfrage zu erhalten. Für die Beantwortung der Fragen wurden alle Fälle recherchiert, die in Zusammenhang mit Dokumentenfälschungen im Sinne der Kleinen Anfrage stehen. Die recherchierten Vorgänge wurden manuell ausgewertet und auf ihre Relevanz geprüft. Die zur Beantwortung der Fragen 10 bis 11 herangezogenen Fallzahlen beruhen auf einer Meldung des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. 1. Wie zuverlässig lassen sich mit einem Dokumentenprüfgerät Dokumentenfälschungen erkennen? Nach Aussage der Bundesdruckerei verarbeitet das dortige Dokumentenprüfsystem VISOTEC Expert 800, bestehend aus einem Lesegerät und einer Prüfsoftware, eine große Anzahl von internationalen Reise- und ID-Dokumenten sowie Kartenführerscheine, erkennt dabei Totalfälschungen sowie Verfälschungen und extrahiert und überprüft alle relevanten Dokumentendaten mittels Aufnahmen in verschiedenen optischen Beleuchtungen, wie bspw. Infrarot-, Weißlicht - und UV-Beleuchtung. Fälschungen sind auf diese Weise zuverlässig und schnell aufzudecken - ganz gleich, ob es sich bei dem kontrollierten Dokument um einen internationalen Reisepass, ein Visum, eine ID-Karte oder eine Fahrerlaubnis handelt. Durch eine permanente Aktualisierung der Referenzdatenbank wird eine steigende Qualität der Dokumentenprüfung gewährleistet. So ist die Fälschungserkennung mit dem neuesten Dokumentenwissen über die sich im Umlauf befindlichen Dokumente ausgestattet und reagiert damit auf die gegenwärtigen Trends bei Dokumentenfälschungen. 2. Wie viele Einwohnermeldeämter gibt es in Sachsen-Anhalt? Welche dieser Ämter verfügen seit wann über ein Dokumentenprüfgerät der Bundesdruckerei ? Welche Ämter verfügen über kein Dokumentenprüfgerät? Bitte entsprechend auflisten. In Sachsen-Anhalt gibt es 122 Meldebehörden. Über ein Dokumentenprüfsystem der Bundesdruckerei GmbH zur Prüfung ausländischer Reise- und ID-Dokumente verfügen folgende Meldebehörden: 3 - Hansestadt Salzwedel, - Gemeinde Muldestausee, - Stadt Sandersdorf-Brehna, - Stadt Haldensleben, - Stadt Oebisfelde-Weferlingen, - Stadt Harzgerode, - Stadt Ilsenburg (Harz) sowie die - Landeshauptstadt Magdeburg in den Bürgerbüros Mitte, Nord und Süd. Die übrigen 114 Meldebehörden, die der Übersicht in der Anlage 1 zu entnehmen sind, verfügen über kein entsprechendes Dokumentenprüfsystem der Bundesdruckerei GmbH. 3. Werden die Anschaffung oder der Betrieb der Dokumentenprüfgeräte vom Land oder dem Bund finanziell gefördert? Nein. 4. Überprüfen die Einwohnermeldeämter, die im Besitz von Dokumentenprüfgeräten sind, zumindest bei erstmaliger Vorlage jedes Personaldokument eines EU-Mitgliedstaates auf Echtheit bzw. Fälschung? Wie ist die Verfahrensweise der einzelnen Einwohnermeldeämter? Neben der Sichtprüfung prüfen die in der Antwort auf Frage 2 aufgeführten Meldebehörden die Personaldokumente eines EU-Mitgliedstaates überwiegend stichprobenhaft oder bei Vorliegen eines Fälschungsverdachtes mithilfe des Dokumentenprüfsystems der Bundesdruckerei GmbH auf Echtheit. 5. Wie hoch waren die Anschaffungskosten bzw. sind die laufenden jährlichen Kosten für die Miete der Dokumentenprüfgeräte für die betreffenden Einwohnermeldeämter? Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für den Betrieb bzw. die Nutzung der Geräte? Wegen unterschiedlicher Vertragsbedingungen (Anzahl der erworbenen bzw. gemieteten Systeme, Vertragslaufzeiten etc.) sind die von den Meldebehörden angegebenen Kosten, soweit diese überhaupt konkret benannt wurden, nur bedingt aussagekräftig. Auf Basis einer Preisinformation der Bundesdruckerei belaufen sich die Kosten für den Kauf eines Dokumentenprüfsystems gegenwärtig auf rd. 1.500 € und für die Softwareupdates auf rd. 250 € / Jahr. Die jährlichen Kosten für die Anmietung eines Dokumentenprüfsystems bewegen sich auf Basis einer Preisinformation der Bundesdruckerei je nach Vertragslaufzeit zwischen 700 und 800 € (alle Angaben zzgl. MwSt.). 6. Wie wird seitens der Einwohnermeldeämter die Echtheit eines Personaldokumentes eines EU-Mitgliedstaates überprüft, wenn kein Dokumentenprüfgerät vorhanden ist? Wird jedes dieser Personaldokumente zumindest bei der erstmaligen Vorlage auf Echtheit überprüft? Werden von den betreffenden Einwohnermeldeämtern Kopien von diesen Dokumenten angefertigt und aufbewahrt, um eine nachträgliche Überprüfung auf Echtheit bzw. Fälschung zu ermöglichen? Wenn nein, aus welchem Grund werden 4 keine Kopien angefertigt? Wie ist die Verfahrensweise der einzelnen Einwohnermeldeämter ? Teilt die Landeregierung die Auffassung von Meldeämtern , dass keine Kopien von Ausweispapieren von EU-Bürgern angefertigt werden dürfen? In der überwiegenden Zahl der Meldebehörden, die kein Dokumentenprüfsystem der Bundesdruckerei nutzen, wird die Echtheit ausländischer Dokumente bei deren Vorlage visuell durch Inaugenscheinnahme geprüft. Überwiegend aber nicht flächendeckend werden von den Meldebehörden auch Kopien der vorgelegten Dokumente angefertigt. Meldebehörden, die keine Kopien anfertigen , verweisen u. a. auf die mangelnde Qualität der Fotokopien, die keine nachträgliche Echtheitsprüfung zulassen würden. Die Anfertigung von Kopien ist mit Zustimmung der Dokumenteninhaber jedoch regelmäßig möglich. 7. Wie viele Fälle von Urkundenfälschung sind jeweils in den Jahren 2016 und 2017 sowie im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018 in Sachsen- Anhalt registriert worden? Im Jahr 2016 wurden 3.072 und im Jahr 2017 3.054 Ermittlungsverfahren zum Straftatbestand Urkundenfälschung erfasst. Für das Jahr 2018 waren mit Stand 30. Juni 1.405 Straftaten im Sinne der Fragestellung im Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem der Landespolizei Sachsen-Anhalt registriert. 8. In wie vielen der in Frage 7 genannten Fälle handelte es sich um ge- oder verfälschte Personaldokumente aus EU-Mitgliedsstaaten? Bitte die Anzahl dieser Dokumente nach EU-Mitgliedsstaaten aufschlüsseln. Die erfragten Angaben zur Anzahl der Fälle mit ge- oder verfälschten Personaldokumenten nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in der Übersicht der Anlage 2 aufgeführt. 8.1 Wie viele Tatverdächtige bzw. Beschuldigte welcher Nationalität werden diesen Fällen zugeordnet? Die Zuordnung der Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten nach Nationalität ist der Übersicht in der Anlage 3 zu entnehmen. 8.2 Wie viele dieser Fälle haben die Einwohnermeldeämter im Land den zuständigen Ermittlungsbehörden gemeldet? Bitte nach Einwohnermeldeamt und Anzahl der Mitteilungen aufschlüsseln. 8.3 In wie vielen Fällen wurden ge- oder verfälschte Personaldokumente aus EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen von polizeilichen Kontrollmaßnahmen festgestellt? Wie viele dieser Kontrollmaßnahmen betrafen jeweils das Baugewerbe bzw. das Baunebengewerbe und das Gaststättengewerbe? Inwieweit war in diesem Zusammenhang die Feststellung der Identität einer Person erschwert oder unmöglich, weil keine Kopie des betreffenden EU-Personaldokumentes bei den Einwohnermeldeämtern hinterlegt war? 8.4 In wie vielen Fällen wurden ge- oder verfälschte Personaldokumente aus EU-Mitgliedsstaaten von Dritten, z. B. Unternehmen, Bank- und Kreditin- 5 stitute, Wohnungsgesellschaften oder Privatpersonen angezeigt? Bitte die Fälle entsprechend aufschlüsseln. Die Fragen 8.2, 8.3 und 8.4 werden zusammenhängend beantwortet. Eine statistische Erfassung im Sinne der in der Fragestellung formulierten Aufschlüsselung erfolgt in der Landespolizei Sachsen-Anhalt nicht. Eine Beantwortung der Frage ist daher nicht möglich. Bitte die Antworten zum Fragenkomplex 8 nach Jahren bzw. dem Zeitraum 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018 aufschlüsseln. 9. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den Dokumentenfälschern vor? Handelt es sich hierbei um „Organisierte Kriminalität? In welchem Land werden diese Dokumente hergestellt, angeboten und verkauft ? Wie hoch ist in etwa der Verkaufswert eines solchen Falsifikats? Ermittlungen der Gemeinsamen Auswerte- und Ermittlungsgruppe Schleusungskriminalität des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt und der Bundespolizei (GAES) zu Delikten der Urkundenfälschung und den damit im phänomenologischen Zusammenhang stehenden Folgetaten führten zwischen den Jahren 2013 bis 2017 zur Feststellung von ca. 70 ge- oder verfälschten, vornehmlich griechischen, italienischen, belgischen sowie bulgarischen Dokumenten. Die Dokumente wurden von Drittstaatsangehörigen den Behörden gegenüber zum Nachweis einer vermeintlichen EU-Freizügigkeit genutzt, um einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland nehmen bzw. eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. Diese Falschidentitäten wurden darüber hinaus auch zur Begehung weiterer Straftaten, wie Betrug und Unterschlagung, verwendet. Infolge internationaler Ermittlungen konnte eine Fälscherwerkstatt in Mazedonien lokalisiert und konnten die dortigen Täter identifiziert werden. Darüber hinaus wurden in verschiedenen Einzelverfahren im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität falsche Identity Cards (ID-Cards) - Totalfälschungen von serbischen, kroatischen, griechischen und italienischen Ausweisen - festgestellt , die von albanischen Beschuldigten genutzt wurden. Im Zusammenhang mit der Überprüfung einer Postsendung aus Albanien, in welcher sich entsprechende falsche Ausweisdokumente befanden, liegt der Verdacht der Herstellung und des Vertriebs der Falsifikate in Albanien nahe. Weiterführende Ermittlungen wurden in der Zuständigkeit der Bundespolizei geführt. Ausweislich vorliegender Ermittlungserkenntnisse hat sich in Mitteldeutschland der Flughafen Leipzig/Halle als DHL-Frachtdrehkreuz zu einem zentralen Umschlagplatz für echte, gefälschte und verfälschte Identitätspapiere und Urkunden entwickelt. Belegbare Auskünfte zur Herstellung, zum Herstellungsort oder zum Verkaufswert der Falsifikate liegen hier nicht vor. 10. In wie vielen der hier betreffenden Fälle wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben? Wie war der jeweilige Ausgang des Verfahrens? 6 Eine Anklageerhebung oder der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ist in insgesamt 25 Fällen erfolgt. Diese verteilen sich wie folgt: Ausgang des Verfahrens (sofern bereits abgeschlossen) Anzahl Freiheitsstrafe 5 Freiheitsstrafe mit Bewährung 2 Geldstrafe 6 11. In wie vielen der hier betreffenden Fälle wurden die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft aus welchem Grund eingestellt? Die Ermittlungen wurden in insgesamt 38 Fällen eingestellt: Grund Anzahl § 153 StPO Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit 2 § 153a StPO Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen 7 § 154 StPO Teileinstellung bei mehreren Taten 4 § 154b StPO Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung 1 § 154f StPO Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen 4 § 170 StPO Entscheidung über eine Anklageerhebung 20 12. Mit welchen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen hat ein Nicht-EU- Bürger zu rechnen, sofern er seinen Aufenthalt in Deutschland nachweislich mit ge- oder verfälschten EU-Personaldokumenten erschlichen hat? Wie viele der in den hier betreffenden Fällen bekannten ausländischen Beschuldigten bzw. Tatverdächtigen halten sich nach Kenntnis der Landesregierung derzeit innerhalb von Deutschland auf oder sind hier gemeldet ? Über welchen Aufenthaltsstatus verfügen diese Personen derzeit? Ausländer, die sich fälschlicherweise als EU-Bürger ausgeben, sind nach § 50 AufenthG zur Ausreise verpflichtet, wenn sie den für Drittstaatsangehörige erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzen und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht . Sie haben das Bundesgebiet unverzüglich oder - wenn ihnen eine Ausreisefrist gesetzt ist - bis zum Ablauf der Frist zu verlassen. Sollten sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten. Bezüglich der Teilfrage 2 liegen der Landesregierung keine validen Daten vor, sodass eine Beantwortung der Teilfragen 2 und 3 nicht möglich ist. Anlage 1 L T-Drs. KA 7 /1941 - Dokumentenfälschung zur Vortäuschung der Zugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat Landkreis / Anzahl der Meldebehörden Meldebehörde ohne Dokumentenprüfsystem der Bundesdruckerei Altmarkreis Salzwedel (5) Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Stadt Arendsee (Altmark) Hansestadt Gardelegen Stadt Kalbe (Milde) Stadt Klötze Anhalt-Bitterfeld (8) Stadt Aken (Elbe) Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Köthen (Anhalt) Osternienburger Land Stadt Raguhn-Jeßnitz Stadt Südliches Anhalt Stadt Zerbst/Anhalt Stadt Zörbig Börde (11) Barleben VG Elbe-Heide VG Flechtingen Hohe Börde Niedere Börde VG Obere Aller Stadt Oschersleben (Bode) Sülzetal Stadt Wanzleben-Börde VG Westliche Börde Stadt Wolmirstedt 1 Anlage 1 L T-Drs. KA 7 /1941 - Dokumentenfälschung zur Vortäuschung der Zugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat Burgenlandkreis (11) VG An der Finne VG Droyßiger-Zeitzer Forst Elsteraue Stadt Hohenmölsen Stadt Lützen Stadt Naumburg (Saale) Stadt Teuchern VG Unstruttal Stadt Weißenfels VG Wethautal Stadt Zeitz Harz (12) Stadt Ballenstedt Stadt Blankenburg (Harz) Stadt Falkenstein/Harz Stadt Halberstadt Huy Nordharz Stadt Oberharz am Brocken Stadt Osterwieck Stadt Quedlinburg Stadt Thale VG Vorharz Stadt Wernigerode Jerichower Land (8) Biederitz Stadt Burg Elbe-Parey 2 Anlage 1 L T-Drs. KA 7/1941 - Dokumentenfälschung zur Vortäuschung der Zugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat Stadt Genthin Stadt Gommern Stadt Jerichow Stadt Möckern Möser Mansfeld-Südharz (11) Stadt Allstedt Stadt Arnstein Lutherstadt Eisleben Stadt Gerbstedt VG Goldene Aue VG Hettstedt Stadt Mansfeld Mansfelder Grund-Helbra Stadt Sangerhausen Seegebiet Mansfelder Land Südharz Saalekreis (15) Stadt Bad Dürrenberg Stadt Bad Lauchstädt Stadt Braunsbedra Kabelsketal Stadt Landsberg Stadt Leuna Stadt Merseburg Stadt Mücheln (Geiseltal) Petersberg Stadt Querfurt Salzatal Schkopau 3 Anlage 1 L T-Drs. KA 7 /1941 - Dokumentenfälschung zur Vortäuschung der Zugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat Teutschenthal Weida-Land Stadt Wettin-Löbejün Salzlandkreis (13) Stadt Aschersleben Stadt Barby Stadt Bernburg (Saale) Börde land Stadt Calbe (Saale) Egelner Mulde Stadt Hecklingen Stadt Könnern Stadt Nienburg (Saale) VG Saale-Wipper Stadt Schönebeck (Elbe) Stadt Seeland Stadt Staßfurt Stendal (9) VG Arneburg-Goldbeck Stadt Bismark (Altmark) VG Elbe-Havel-Land Hansestadt Havelberg Hansestadt Osterburg (Altmark) Hansestadt Stendal Stadt Tangerhütte Stadt Tangermünde Seehausen (Altmark) Wittenberg (9) Stadt Annaburg Stadt Bad Schmiedeberg 4 Anlage 1 L T-Drs. KA 7 /1941 - Dokumentenfälschung zur Vortäuschung der Zugehörigkeit zu einem E U-M itgl iedsstaat Stadt Coswig (Anhalt) Stadt Gräfenhainichen Stadt Jessen (Elster) Stadt Kemberg Stadt Oranienbaum-Wörlitz Lutherstadt Wittenberg Stadt Zahna-Elster Stadt Dessau-Roßlau Stadt Halle (Saale) 5 Anlage 2 L T-Drs. KA 7 /1941 - Dokumentenfälschung zur Vortäuschung der Zugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat Aufschlüsselung ge- bzw. verfälschter EU-Personaldokumente nach Nationalität 2016 2017 2018* Gesamt Belgien 5 1 1 7 Bulgarien 3 5 2 10 Frankreich 1 0 1 2 Griechenland 7 1 3 11 Italien 5 5 0 10 Kroatien 0 3 3 6 Lettland 1 0 0 1 Litauen 11 1 1 13 Niederlande 4 3 0 7 Österreich 1 0 0 1 Polen 1 3 2 6 Portugal 1 1 0 2 Rumänien 3 3 4 10 Slowakei 0 1 0 1 Slowenien 7 0 2 9 Spanien 1 0 1 2 Tschechische Republik 2 0 9 11 Ungarn 3 0 0 3 Gesamt 56 27 29 112 * Stand 30. Juni 2018 Anlage 3 L T-Drs. KA 7 /1941 - Dokumentenfälschung zur Vortäuschung der Zugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität der Tatverdächtigen/Beschuldigten 2016 2017 2018* Gesamt Ägypten 2 0 0 2 Albanien 2 3 2 7 Belgien 1 0 1 2 Benin 4 1 0 5 Bulgarien 7 3 0 10 Deutschland 8 5 1 14 Griechenland 1 0 1 2 Guinea-Bissau 2 0 0 2 Indien 0 6 1 7 Italien 1 1 0 2 Kosovo 5 1 0 6 Kroatien 0 1 0 1 Lettland 1 0 0 1 Litauen 0 0 1 1 Mazedonien 1 0 0 1 Moldau, Republik 1 1 1 3 Niederlande 1 1 0 2 Polen 0 2 3 5 Rumänien 0 0 3 3 Serbien 1 1 0 2 Slowenien 1 0 0 1 Syrien 3 0 0 3 Tschechische Republik 1 0 0 1 Ukraine 2 0 1 3 Ungarn 1 0 0 1 Ungeklärt 1 1 0 2 Vietnam 1 0 0 1 Weißrussland (Belarus) 0 0 2 2 keine Angaben 1 0 1 2 Gesamtergebnis 49 27 18 94 * Stand 30. Juni 2018