Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/343 12.09.2016 (Ausgegeben am 13.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Verkehrsbelastung der Landesstraße L 189 in der Ortsdurchfahrt Borau (Stadt Weißenfels, Burgenlandkreis) Kleine Anfrage - KA 7/160 Vorbemerkung des Fragestellenden: Anwohner der Ortsdurchfahrt Borau im Zuge der L 189 beklagen seit Jahren die Belastung durch Verkehrslärm, insbesondere durch LKW. Zum besseren Schutz wird seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW auf 30 km/h erwogen. Voraussetzung sei jedoch „belastbares Zahlenmaterial “, welches bislang nicht vorliege. Die Landesstraßenbaubehörde habe zwar 2015 eine Verkehrszählung durchgeführt, die Zahlen jedoch bislang nicht vorgelegt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. In welchen Jahren seit 2010 wurden in der Ortsdurchfahrt Borau amtliche Verkehrszählungen durchgeführt? Flächendeckende Straßenverkehrszählungen werden alle 5 Jahre im Auftrag des Bundes und des Landes durchgeführt. Die aktuellsten vorliegenden Belastungswerte dieser Zählungen sind aus dem Jahr 2010. Im Jahr 2015 erfolgte eine weitere bundesweite Zählung. Der Regionalbereich Süd der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) hat darüber hinaus zur Ermittlung der aktuellen Verkehrsbelastung auf der Landesstraße 189 in der Ortsdurchfahrt Borau im Zeitraum vom 17. Juni 2016 bis zum 23. Juni 2016 eine Verkehrszählung mittels Plattentechnik durchgeführt. 2 2. Welche durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung wurde durch die jeweiligen Verkehrszählungen festgestellt? Wie hoch war der jeweilige Anteil der LKW an der durchschnittlichen täglichen Verkehrsbelastung? Die unter Punkt 1 genannten Zählungen ergaben folgende Verkehrsbelastungen : 2010 (Zählstelle relevant für den Bereich zwischen L 190 bis Weißenfels) Durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke (DTV): 3.983 Kfz Anteil Schwerverkehr (SV): 229 Kfz 2015 Die Vorlage der Ergebnisse wird nicht vor Oktober 2016 erwartet. 2016 (bezogen auf 7 Tage): DTV gesamt: 6.184 Kfz/24 h Anteil SV: 1.126 Kfz/24 h Anmerkung: Die 2016 an dem in Rede stehenden Abschnitt der L 189 durchgeführten Messungen der Verkehrsbelastungen mittels Plattenzähltechnik erfolgten nur an 7 aufeinanderfolgenden Tagen. Daher sind diese Werte nicht für bestehende durchschnittliche Verkehrsmengen eines längeren Zeitraumes repräsentativ. Infolgedessen haben die auf dieser Basis erfolgten Berechnungen nur eingeschränkte Aussagekraft. Gleichwohl legen diese Berechnungen der Lärmwerte nahe, dass eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für LKW ab 3,5 t auf 30 km/h in Betracht kommen könnte, um die Grenzwerte der Lärmschutz-Richtlinien- Straßenverkehr (StV) nicht mehr zu überschreiten. Eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung durch die Straßenverkehrsbehörde des Burgenlandkreises ist jedoch erst mit dem Vorliegen der belastbaren Ergebnisse der im Jahr 2015 erfolgten bundesweiten Zählung gegeben .