Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3434 28.09.2018 (Ausgegeben am 28.09.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Nachbetrachtung des Fußballspiels des 1. FC Magdeburg gegen Dynamo Dresden am 16. April 2016 - Teil 2 Kleine Anfrage - KA 7/1936 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Ergebnisse gibt es hinsichtlich der Dienstaufsichtsbeschwerde des Fanprojekts Dresden e. V.? Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde in der Zentralen Beschwerdestelle bearbeitet . Am 20. Oktober 2017 erging ein abschließendes Schreiben an das Fanprojekt , nachdem zuvor bereits mehrere Telefonate geführt wurden. In dem Endbescheid wurde im Wesentlichen mitgeteilt, dass die rechtliche Überprüfung der Angelegenheit durch die zuständige Staatsanwaltschaft - insbesondere hinsichtlich betroffener Polizeibeamter und -beamtinnen - in den meisten Fällen noch nicht abgeschlossen sei. Aus rechtlichen Gründen war es nicht möglich, dem Fanprojekt Einzelheiten - gerade in Bezug auf konkrete Verfahrensausgänge - mitzuteilen. Zudem wurde in dem Schreiben vom 20. Oktober 2017 ausgeführt, dass - es zu dem polizeilichen Einsatz eine ausgiebige interne Nachbereitung gab, - die Nachbetrachtung des in Rede stehenden Fußballspiels Gegenstand einer Kleinen Anfrage (KA 7/1271) war und - die Angelegenheit auch im Rahmen einer Arbeitstagung der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze mit den entsprechenden Landesstellen am 9./10. Februar 2017 erörtert wurde. 2 Hinsichtlich erteilter Stadionverbote wurde auf die einschlägigen Richtlinien hingewiesen . Nach Auffassung der Zentralen Beschwerdestelle wurde damit den Forderungen des Fanprojekts nach rechtlicher und interner Aufarbeitung umfassend nachgekommen. 2. Welches Ergebnis hat der Bericht der Zentralen Beschwerdestelle des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zur Folge? Die Zentrale Beschwerdestelle hat hierzu keinen Bericht erstellt, zumal die Beschwerdestelle weder zu straf- noch zu dienstrechtlichen Ermittlungen befugt ist. Auch obliegt der Beschwerdestelle keine Dienstaufsicht über die Landespolizei . 3. Welche dienstrechtlichen Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung von polizeilichem Fehlverhalten wurden aus o. g. Bericht getroffen? Die einsatzführende Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord hat den Einsatz vom 16. April 2016 strukturiert nachbereitet. Die diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungen sind von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der damaligen Kleinen Anfrage 7/669 (Drs. 7/1271, Frage 5) sowie die Kleine Anfrage 7/1937 verwiesen. 4. Auf welche Weise hat die vorgegebene Einlasssituation am Gästebereich/- zugang der MDCC-Arena zur Eskalation beigetragen bzw. den Einsatzverlauf negativ beeinflusst? Die Einlasskontrollen liegen in der Zuständigkeit des Veranstalters. Die durch die Veranstalter beauftragten Ordner führen die Vorkontrollen am Einlass des Sportleistungszentrums durch. Die Einlasskontrollen im Kassenbereich sind Teil des Sicherheitskonzeptes des Veranstalters. Der Veranstalter richtet diese Kontrollstellen grundsätzlich bei sicherheitsrelevanten Spielbegegnungen ein. Die Kontrollbereiche werden durch diesen nach Beurteilung des zu erwartenden Besucherzustroms, auch unter Zuhilfenahme technischer Einrichtungen, so eingerichtet, dass eine zügige und sichere Abwicklung im Bereich der Vorkontrollen und im Kassenbereich grundsätzlich gewährleistet ist. Dieser Teil des Sicherheitskonzeptes des Veranstalters soll dazu beitragen, kritische Situationen im Kassenbereich zu entschärfen. 5. Welche Mängel an der Einlasssituation und der polizeilichen Vorgehensweise wurden festgestellt? Es wurde festgestellt, dass es im Einlassbereich durch Teile der Gästefanszene zu Sachbeschädigungen kam. Die getroffenen Absperrmaßnahmen waren an diesem Tag nicht geeignet, die gewaltsamen Aktivitäten der Fans zu verhindern . Das Vorgehen der Polizei erfolgte, nachdem Gästefans auf den Eingangsbereich eingewirkt und Flaschen und Steine in Richtung der Polizeikräfte geworfen hatten. Durch den Einsatz von Polizeikräften konnte im Veranstal- 3 tungsbereich die Eskalation der Ereignisse verhindert und der gewalttätige Verlauf beendet werden. Weitere Versuche, das Stadion unberechtigt zu betreten, wurden unterbunden. 6. Welche Konsequenzen wurden aus o. g. Situation gezogen und wie sollen diese bei dem anstehenden Ligaspiel beider Mannschaften vermieden werden? Die Einlasssituation für die Gästefans wurde inzwischen verändert und ist mit derjenigen vom 16. April 2016 nur noch bedingt vergleichbar. Aufgrund der erst am 6. September 2018 erfolgten Ansetzung des Fußballspiels 1. FC Magdeburg - SG Dynamo Dresden für den 6. Oktober 2018 sind die Vorbereitungen für den Einsatz, einschließlich der Abstimmungen zwischen der Polizei, dem Veranstalter und den Vereinen, gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.