Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3440 01.10.2018 (Ausgegeben am 02.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Beraterverträge, Studien und Gutachten im Bereich Gleichstellung und Gender- Mainstreaming Kleine Anfrage - KA 7/1967 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wann wechselte innerhalb der Landesregierung die politische Zuständigkeit für das Thema Gleichstellung/Gender Mainstreaming vom Sozialministerium an das Justizministerium? Die Zuständigkeitsbereiche Frauen- und Gleichstellungspolitik, Koordination innerhalb der Landesregierung , Frauenförderung, Frauenfördergesetz, Gender Mainstreaming, Gleichstellung/Gleichstellungsbeauftragte, wechselten nach der Landtagswahl im Jahr 2011 durch Beschluss der Landesregierung vom 03.05.2011 (MBl. LSA 2011, S. 217-223) vom Ministerium für Arbeit und Soziales zum Ministerium für Justiz und Gleichstellung. 2. Welche Personen, die im Sozialministerium das Thema Gleichstellung /Gender Mainstreaming bearbeitet haben, sind mit dem Wechsel der politischen Zuständigkeit von dort in das Justizministerium gewechselt? Im Zusammenhang mit dem Zuständigkeitswechsel im Jahr 2011 sind neun Personen aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales in das Ministerium für Justiz und Gleichstellung gewechselt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine Benennung der Personen. 2 3. Welche im Justizministerium beschäftigten Personen mit welcher Qualifikation wurden neben dem vom Sozialministerium übernommenen Personal wann zur Bearbeitung des Themas Gleichstellung/Gender-Mainstreaming eingesetzt? Zum Zeitpunkt des Aufgabenwechsels wurden neben dem vom Ministerium für Arbeit und Soziales übernommenen Personal zwei weitere Personen zur Bearbeitung des Themas Gleichstellung/Gender-Mainstreaming eingesetzt, eine Person mit einem Fachschulabschluss und eine Person mit der Qualifizierung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst. Aufgrund der Personalfluktuation z. B. durch Altersabgänge, Umsetzungen innerhalb des Ministeriums oder durch Wechsel von und zu anderen Ressorts kam es in diesem Aufgabenbereich bis heute zu weiteren personellen Veränderungen. Verteilt auf unterschiedliche Zeiträume wurden im Wechsel mit vorhandenem Personal zehn andere Personen zum Teil auch befristet oder anteilig zur Bearbeitung des Themas eingesetzt. Acht Personen davon verfügen über einen Hochschulabschluss und zwei Personen über einen Fachhochschulabschluss bzw. eine gleichwertige Qualifikation. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine Benennung der Personen. 4. Wie wurden die damals zusätzlich vom Justizministerium für das Thema eingesetzten Personen und die nun neu für dieses Thema zuständige Hausleitung auf das Thema vorbereitet? 5. Gab es vor bzw. nach Übernahme der Zuständigkeit Schulungen und/oder Coachings für die Hausleitung bzw. Mitarbeiter? Falls ja, von wem wurden diese wann, zu welchem konkreten Thema und zu welchen Konditionen durchgeführt? Frage 4 und Frage 5 werden zusammen beantwortet: Die vorhandene Fachexpertise wurde dazu genutzt, um die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen und in ihre neuen Aufgaben einzuführen. Der Hausleitung standen und stehen die Fachreferate mit ihrer Fachexpertise jederzeit zur Verfügung, um zu allen Themen aus dem Bereich Gleichstellung /Gender-Mainstreaming zu informieren. Darüber hinaus gab es Gender-Coachings für die Führungskräfte des Ministeriums , die durch das Gender-Institut Sachsen-Anhalt und ab 2016 durch WanzekConsult durchgeführt wurden. 6. Welche Dienstleistungs- und/oder Beraterverträge zum Thema Gleichstellung /Gender-Mainstreaming mit welcher Laufzeit existierten, als das Thema an das Justizministerium übertragen wurde? 3 7. Welche Dienstleistungs- und/oder Beraterverträge wurden durch das Justizministerium vom Sozialministerium übernommen und verantwortlich weitergeführt? Mit welchen Vertragspartnern (Firmen und Personen) wurden diese Verträge geschlossen? Frage 6 und Frage 7 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Es bestanden Verträge mit folgenden Vertragspartnern: - Gender-Institut Sachsen-Anhalt, Ebendorfer Straße 103, 39108 Magdeburg, Laufzeit vom 01.04.1999 bis zum 31.12.2014 - ]init[ AG für Digitale Kommunikation, Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin, Laufzeit vom 15.05.2009 bis zum 31.12.2014 Die rechtlichen Beziehungen zu den beiden Vertragspartnern haben durch den aufseiten des Landes eingetretenen Zuständigkeitswechsel keine Änderung erfahren . 8. Welche Institutionen waren als Unterauftragnehmer im Rahmen dieser Verträge tätig? War das isw als Vertragspartner und/oder als Unterauftragnehmer tätig? Wenn ja, bei welchen Aufträgen? Es waren keine Institutionen als Unterauftragnehmer im Rahmen dieser Verträge tätig. Das isw war weder als Vertragspartner noch als Unterauftragnehmer tätig. 9. Welches Finanzvolumen hatten die einzelnen Verträge? Der oben genannte Vertrag mit dem Gender-Institut Sachsen-Anhalt umfasste ein Auftragsvolumen in Höhe von 1.187.897,27 Euro, der Vertrag mit der Firma ]init[ AG Digitale Kommunikation hatte ein Auftragsvolumen in Höhe von 626.703,97 Euro. 10. In welcher Höhe wurden die geplanten Mittel ausgegeben? An das Gender-Institut Sachsen-Anhalt wurden Zahlungen in Höhe von 719.214,60 Euro geleistet. An die Firma ]init[ AG Digitale Kommunikation wurden Zahlungen in Höhe von 626.701,60 Euro geleistet. 11. Wie wurden die Ergebnisse der von den Vertragspartnern erbrachten Leistungen (u. a. Gutachten, Studien) durch das Justizministerium in die Arbeit der Landesregierung eingebracht? Die Ergebnisse der erbrachten Leistungen sind systematisch in verschiedenster Form und in Abhängigkeit der Art der Leistungen eingebracht worden. Dazu gehörten regelmäßige Fachtagungen, das jährliche Gender-Forum sowie Zuarbeiten für die IMAG Gender Mainstreaming, Broschüren und Arbeitshilfen und die Gender Mainstreaming Internet-Plattform. Außerdem sind die Ergebnisse bei Veröffentlichungen im Landesportal, in Coachings und Schulungen, in die 4 Begleitung von Fachvorhaben der Ressorts, in Zuarbeiten zur regelmäßigen Berichterstattung im Kabinett, die Erarbeitung und Umsetzung von Programmen zur Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie bei der Erarbeitung der Programme Sachsen-Anhalts zur EU-Fondsförderung eingeflossen. 12. Gab es durch die Vertragspartner Kritik an der Umsetzung von Gleichstellung /Gender-Mainstreaming sowie der Vertragsumsetzung durch das Justizministerium ? Wenn ja, in welchen Punkten und wie wurde durch das Justizministerium darauf reagiert? Bei der Umsetzung des Vertrags mit dem Gender-Institut Sachsen-Anhalt konnte das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in verschiedenen Fällen in Rechnung gestellte Leistungen nur teilweise oder gar nicht anerkennen. Es handelte sich dabei um die Abrechnung nicht beauftragter Leistungen, nicht fristgerecht erbrachter Leistungen und Leistungen ohne eine Klärung urheberrechtlicher Fragen. In diesen Fällen wurde von einer Zahlung abgesehen. 13. Parallel zu dem Vertrag mit Wanzek Consult wurde im Jahr 2015 ein Vertrag mit dem isw zum Thema „Unterstützung und Förderung von Frauen in MINT Berufen“ abgeschlossen. Wie und wann wurde dieser Auftrag ausgeschrieben? Wer hat sich auf die Ausschreibung beworben? Mit dem isw wurde kein Vertrag zum Thema „Unterstützung und Förderung von Frauen in MINT-Berufen“ geschlossen. Es handelt sich um ein Projekt, welches im Zuwendungsverfahren bewilligt wurde. Der Bewilligung war ein Ideenwettbewerb vorgeschaltet. 14. Welche Leistungen sollten im Rahmen des Auftrages zum Thema „Unterstützung und Förderung von Frauen in MINT Berufen“ vom isw erbracht werden (z. B. Beratung, Forschung, Studie)? Vor dem Hintergrund der Problematik der Unterrepräsentation von Frauen in Ausbildungs- und Studiengängen sowie Berufen im MINT-Bereich sollen im Projekt „Select MINT - Mädchen und junge Frauen erlernen und studieren MINT-Fächer“ Schülerinnen ab der 11. Klasse bei der Studien- und Berufsorientierung in den Bereichen Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) unterstützt werden. 15. Wurde die Verwendungsnachweisprüfung bereits durchgeführt? Falls ja, was hat sie ergeben? Eine Verwendungsnachweisprüfung wird nach Projektende durchgeführt. Das Projekt wurde bis zum 31.12.2018 bewilligt. 16. Laut KA 7/421, Drs. 7/946, waren 271.576,29 € für den Auftrag vorgesehen. Wie ist die Höhe der tatsächlich abgeflossenen Mittel? Mit dem zweiten Änderungsbescheid vom 05.12.2017 wurde der ursprüngliche Bewilligungszeitraum bis 30.09.2017 bis zum 31.12.2018 verlängert und die Zu- 5 wendung wurde auf 471.609,55 Euro erhöht. Davon sind bisher 431.799,83 Euro ausgezahlt. 17. Welche Studien, Gutachten sowie externe Dienst- und/oder Beratungsleistungen zum Thema „Unterstützung und Förderung von Frauen in MINT Berufen“ wurden durch die Landesregierung seit 2012 in welcher Höhe finanziert ? Studien, Gutachten sowie externe Dienst/- oder Beratungsleistungen wurden durch die Landesregierung seit 2012 zu diesem Thema nicht finanziert. 18. Welche neuen Erkenntnisse erbrachte die Studie des isw zum Thema „Unterstützung und Förderung von Frauen in MINT Berufen“? Eine Studie an das isw wurde nicht in Auftrag gegeben. 19. Welche Veränderungen bei der „Unterstützung und Förderung von Frauen in MINT Berufen“ wurden durch das Justizministerium im Ergebnis der Ausarbeitung des isw eingeleitet und umgesetzt? Das Projekt läuft noch bis zum 31.12.2018, Aussagen sind daher noch nicht möglich.