Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3447 05.10.2018 (Ausgegeben am 08.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Ausschluss der AfD-Fraktion vom CSD-Podium am 23. August 2018 Kleine Anfrage - KA 7/1971 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 23. August 2018 veranstaltete der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD) in Magdeburg eine Podiumsveranstaltung zum Thema „Sexuelle Vielfalt verfassungsrechtlich schützen“. Die Veranstaltung wurde unter anderem vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Eingeladen waren alle Landtagsfraktionen mit Ausnahme der AfD-Fraktion. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie bewertet es die Landesregierung, dass der LSVD bei einer durch das Land geförderten Veranstaltung mit dem Ausschluss der Oppositionsführerin eine selektive Auswahl der im Landtag vertretenen parteipolitischen Strömungen getroffen hat? 2. Entspricht es der guten Praxis im Land, Vertreter bedeutender politischer Strömungen des Landtages von derlei öffentlichen, durch das Land geförderten Veranstaltungen fernzuhalten? 3. Sieht die Landesregierung durch die Ungleichbehandlung lediglich einer Landtagsfraktion den grundsätzlichen Gleichheitsanspruch tangiert? 4. Sieht die Landesregierung durch den Ausschluss lediglich einer Landtagsfraktion den grundsätzlichen Auftrag an die Parteien zur politischen Willensbildung beeinträchtigt? 2 5. Sind der Landesregierung Gründe für den Ausschluss der AfD-Fraktion bekannt? Die Fragen 1. bis 5. werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Auswahl der Teilnehmenden für das Streitgespräch auf dem Podium obliegt allein dem Veranstalter. Die Landesregierung nimmt auf diese Auswahl keinen Einfluss. 6. Welche Förderbedingungen liegen der Veranstaltungsförderung zugrunde Grundlage sind die Förderkriterien für die Zuschüsse zur Förderung von Einzelmaßnahmen im Bereich der Förderung von Beratungsangeboten für LSBTI vom 8. August 2016. 7. Sind dem Land Kosten für die Förderung der o. g. Veranstaltung entstanden ? Wenn ja in welcher Höhe und aus welchem Haushalt? 8. Fördert das Land den LSVD in Sachsen-Anhalt mit Landesmitteln? Wenn ja, in welcher Höhe, was wird im Speziellen gefördert, unter welchem Haushaltstitel sind diese Mittel eingestellt? Die Fragen 7. und 8. werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Mit Bescheid des Landesverwaltungsamts vom 16. Februar 2018 wurde dem LSVD für 2018 eine Förderung in Höhe von 16.565 Euro bewilligt. Die entsprechenden Mittel sind bei Kapitel 11 15 Titel 684 67 veranschlagt. Die Zuwendung wurde mit folgenden Maßgaben gewährt: „Die Zuwendung dient zur Umsetzung der Projekte: • „Regenbogencafé und Bibliothek“ • „Jugendprojekt Come IN“ • „Beratung“ Die Zuwendung ist zweckgebunden und darf nicht für andere Maßnahmen verwendet werden.“ Die Podiumsdiskussion im Rahmen des CSD Magdeburg am 23. August 2018 wurde mit Zustimmung des Landesverwaltungsamts im Rahmen des Projekts „Regenbogencafé und Bibliothek“ durchgeführt. Die Veranstaltungskosten belaufen sich auf rd. 250,00 Euro.