Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3448 05.10.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) „Gedenkkundgebung“ für den in Chemnitz getöteten Daniel H. in Schönhausen Kleine Anfrage - KA 7/1974 Vorbemerkung des Fragestellenden: In den sozialen Medien wurde ein Video geteilt, die die oben genannte „Gedenkkundgebung “ vom 2. September 2018 zeigt. Zu hören ist dabei das Lied „Heil dir im Siegerkranz“, das in den 1790er Jahren entstand und mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 zur Kaiserhymne wurde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurde diese „Gedenkkundgebung“ angemeldet, durch wen und bei welcher Behörde? Inwiefern wird der Anmelder/Veranstalter der rechtsextremen /neonazistischen Szene zugeordnet? Handelte es sich um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes? Die Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes wurde von einer Privatperson aus Schönhausen bei der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land angemeldet . Die Anmeldung wurde von dort an den Landkreis Stendal als zuständige Versammlungsbehörde übermittelt. Der Anmelder ist der Landesregierung nicht als Rechtsextremist bekannt. 2 2. Welche Behörden hatten im Vorfeld Kenntnis von der Veranstaltung? Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, Landkreis Stendal, Polizeirevier Stendal, Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. 3. Wurden Auflagen erteilt und wie lauteten diese? Wie und durch wen erfolgte eine Kontrolle der Auflagen? Wurde gegen Auflagen verstoßen und welche Konsequenz hatte dies? Der Landkreis Stendal erteilte am 31. August 2018 Beschränkungen. Die Verfügung des Landkreises Stendal ist als Anlage beigefügt. Die Kontrolle des Einhaltens dieser Beschränkungen erfolgte vor Ort durch Vertreter der Polizei und der Versammlungsbehörde. Verstöße wurden nicht festgestellt . 4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der teilnehmenden Personengruppe(n) vor? Wie viele Personen nahmen teil? Woher stammten diese und welchen rechtsextremen/neonazistischen Organisationen waren/sind sie ggf. zuzuordnen? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung insoweit vor, als bekannt ist, dass an der Veranstaltung insgesamt elf Personen, von denen drei aus Tangerhütte stammen, teilnahmen. Ein Teilnehmer kann der NPD zugerechnet werden. 5. Wurden bei oder im Umfeld der Veranstaltung Straftaten festgestellt, wenn ja, wie viele und welche? Wurden Platzverweise erteilt, wenn ja, wie viele? Wurden Gegenstände beschlagnahmt, wenn ja, welche? Straftaten im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung wurden nicht festgestellt. Sicherstellungen bzw. Beschlagnahmen erfolgten nicht. Platzverweisungen wurden nicht angeordnet. 6. Welche sonstigen Kenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich rechtsextremer Aktivitäten unter Berufung auf das Gedenken an Daniel H. vor? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung insoweit vor, als bekannt ist, dass die Geschehnisse in Chemnitz von Rechtsextremisten in den sozialen Netzwerken umfangreich dargestellt und bewertet worden sind. Die Berichte enthielten beständig Aufrufe der rechtsextremistischen Szene, die zur Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen in Chemnitz aufforderten. Im Zeitraum bis einschließlich 1. September 2018 folgten neben anderen auch der Vorsitzende des Landesverbandes der NPD Sachsen-Anhalt, Mitglieder des Kreisverbandes Magdeburg / Jerichower Land der Partei „Die RECHTE“ sowie Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppierungen „Identitäre Bewegung Harz“, „Kontrakultur Halle“ und „MAGIDA 2.0“ den Mobilisierungsaufrufen und 3 nahmen in Chemnitz an verschiedenen Veranstaltungen teil. Darüber hinaus nahmen Rechtsextremisten, insbesondere aus dem südlichen Sachsen-Anhalt, vereinzelt aber auch aus anderen Landesteilen, am Demonstrationsgeschehen in Chemnitz teil. ( ~ llc-I 0 li n S'j 'In «0,)1 I!'),V'T~ ('f~ ?j t.~ ,·-="j;9~,.l.h 1'., .':-o.-c>,JI,~,!, "="~ ~'" [,~. )[}e:rr Lsurndhco1i!: OI~.AI.TMAF:U( GRaNE WIESE MIT ZUI(UNFT ':\ Landkreis StendaJ - Postfach 10 14 B6 - 39664 Hansestadt Siendal I Ihr Zeichen: Unser Z.eichen: Anmeldung v. 30.08.20'18 32.03/18-09-02-0'1 Dienstsit.z! VVendatraße 30 39676 Hanflestadt Stendat Zimmer:~: ' Tel.: + 49 3931 6~ Fa."l:: + 49 3931 60.1;._ E-Mail: ordnungsarnt@landltreis-stendai.de batum: 31.08.2018 IL~Wildkli'ei!!O Stendal - Vel"®ammI8Jfi191$b®li'Iöv-d!®; VollzaJlg des VSII'$amm!ung®ge®®tt4:s$ des l~U1des S~Ch$f;H"ihA.nhalt~ Oranungsvei1'ügung zur Vil'Ii'sammh.Iß2) am 02.09.20'18 in Schönhausen Sehrg Ihre Anmeldung gemäß § 12 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über VersammlLlngen und Aufzüge (Landesversammlungsgesetz - VersammlG LSA) vom 03.12.2009 (GVBI. LSA S.558) ist €Im 30.08.2018 in der zuständigen Versammlungsbehörde des Landkreises Sfendal eingegangen. Im Ergebnis der Anmeldung ergeht zur Durchführung der Versammlung am 02.09.2018 in Schönhausen auf Grund des § 13 Abs. ·1 VersammlG LSA) diese I. Versammlungstag VersammlLlngszeit Versammlungsort Versammlungsart () r rd D1 U n 9 s ver f ÜJ 9 Lß lfI g: Sonntag, 02.09.2018 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr Schönhausen (Eibe) - Fontanestraße, Am Denkmal Kundgebung am "festen Ort - Fontanestraße, Am Denkmal Motto der Versammlung: "Gedenken der Opfer in Karl-Marx-Stadt" Versammlungsleiter Stellvertreter Spreohzeiten: DI. \1. Do. 09:00 - 12:00 14:00- 17:00 Straßenverkehraamt lIUsäl~\Ioh: . Mo. 09:00- 12:00 Fr. 08:00 - 11 :00 kA Telefon: +493931 606 Poatansohrift: Hospitalstraße 1-2 1'"",: +493931 21 3060 39676 Hanuestadt Slendal Internet: ' www.landkreis·slendal.de Bnnkv'erbindung: Krefssparkasse Slendal E-Mail: kreisvelWaltung@l!ll1dk ... is-stendal.de mAN: DE63 8106 0666 3010 00119 38 De-M~lI: pogtRtelle@lksdl.de.mall.de~· BIG: NOJJIDE21S0L EGVP vorhanden" 1, Hinweise für den Zugang für sohriftfOntlelllelzende elektronls<:he Dokumente \lI\ter http://www.landkreis.stendal.de/de/kontakl.hlml ~ 1 - Kundgebungsrnittel Aufstellen von Kerzen, Niedel'le{;JlIn~j von Blumen, Akustil