Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3457 15.10.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Referendarausbildung 2018 Kleine Anfrage - KA 7/1980 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Referendarinnen und Referendare wurden zum Einstellungstermin 1. September 2018 eingestellt? Bitte getrennt nach Lehrämtern aufführen. Antwort: Zum 1. September 2018 wurden 179 Lehrkräfte in den Vorbereitungsdienst eingestellt . Die Verteilung nach Lehrämtern stellt sich wie folgt dar: Lehramt an Anzahl der Einstellungen zum 1.9.2018 Grundschulen 41 Sekundarschulen 33 Förderschulen 13 Gymnasien 73 Berufsbildenden Schulen 19 Gesamt 179 2 Frage 2: Wie viele Referendarinnen und Referendare gab es am 1. September 2018 insgesamt ? Antwort: Am 1. September 2018 absolvierten 624 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) ihre Ausbildung. Frage 3: Wie viele Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst gab es für die Einstellungstermine 1. April 2018 und 1. September 2018? Welche Qualifikationen wiesen die Bewerberinnen und Bewerber auf? Bitte Anzahl der Bewerber nach Lehrämtern aufführen. Antwort: Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Lehramt an Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber zum Einstellungstermin 1.4.2018 Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber zum Einstellungstermin 1.9.2018 Grundschulen 84 62 Sekundarschulen 40 58 Förderschulen 28 36 Gymnasien 250 309 berufsbildenden Schulen 23 24 Gesamt 425 489 Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 2017, regelt die Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wie folgt: § 3 Abs. 2 bis 4 „(2) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer: 1. die Erste Staatsprüfung oder einen Abschluss „Master of Education“ für das jeweilige Lehramt in Sachsen-Anhalt oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung mit einer zulässigen Fächerverbindung bestanden hat und 2. über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügt, die im Fall der Herkunft aus einem anderen als dem deutschsprachigen Raum nachzuweisen und durch ein Zertifikat zu belegen sind, das dem Niveau C 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 3 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen - GER) entspricht. Über die Gleichwertigkeit der Prüfung nach Satz 1 Nr. 1 entscheidet das für Lehrerausbildung zuständige Ministerium oder eine von ihm beauftragte Schulbehörde. (3) Ein in einem anderen Land bestandener lehramtsbezogener Hochschulabschluss berechtigt in Sachsen-Anhalt den Zugang zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt sofern 1. er in diesem Land den unmittelbaren Zugang zum Vorbereitungsdienst ermöglicht , 2. eine Ausbildung nachgewiesen wird, die nach Inhalt und Umfang den Vorgaben der Kultusministerkonferenz für das jeweilige Lehramt entspricht und 3. die Ausbildung in den Fächern und Lehrämtern im Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt vorgesehen ist. (4) Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist darüber hinaus eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene einjährige fachpraktische Tätigkeit nachzuweisen.“ Die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber wiesen diese Qualifikationen auf. Frage 4: Welche Kapazitäten, d. h. Plätze, gibt es an Staatlichen Seminaren zum 1. September 2018? Bitte getrennt nach den einzelnen Standorten ausweisen. Gibt es nicht besetzte Plätze und/oder gibt es Wartelisten? Antwort: Standortbezogene Kapazitäten werden nicht definiert. Die Zuordnung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zum jeweiligen Standort Halle bzw. Magdeburg erfolgt durch das Landesschulamt. Zum Einstellungstermin 1. September 2018 wurden 79 LiV dem Seminar in Magdeburg und 100 LiV dem Seminar in Halle zugeordnet. Am 1. September 2018 blieben insgesamt 156 der 780 Plätze frei. Hier erfolgt zum 1. November 2018 eine weitere Besetzungsrunde. Da die Kapazitäten in keinem Lehramt ausgeschöpft wurden, gibt es keine Wartelisten . Frage 5: Gibt es und wenn ja, wie viele Referendarplätze an Schulen in freier Trägerschaft ? Antwort: Schulen in freier Trägerschaft können als Ausbildungsschulen fungieren, jedoch sind die dort schulpraktisch auszubildenden LiV als Beamte auf Widerruf im Landesdienst beschäftigt. Die Anzahl der Ausbildungsplätze an diesen Schulen ist nicht limitiert. Zum Einstellungstermin 1. September 2018 wurden Schulen in freier Trägerschaft einvernehmlich 24 LiV zugewiesen. 4 Frage 6: Wie viele im Land ausgebildete Referendarinnen und Referendare wurden seit dem 1. September 2016 in den Schuldienst des Landes übernommen? Bitte getrennt nach Schuljahren und Schulformen aufführen. Antwort: Die Einstellungszahlen von im Land Sachsen-Anhalt ausgebildeten Lehrkräften sind mit Stand vom 12. September 2018 nachfolgender Übersicht zu entnehmen: Anzahl der Einstellungen je Schulform Gesamt Grundschule Förderder - schule Sekundarschu - le/Gemein schaftsschule Gymnasium (einschl. Gesamtschule und Schule des 2. Bildungs weges) Berufsbildende Schulen je Schuljahr Schuljahr 2016/2017 (1.9.2016- 31.07.2017) 34 20 41 47 21 163 Schuljahr 2017/2018 (1.8.2017- 31.07.2018) 88 43 71 75 26 303 Schuljahr 2018/2019 (seit 1.8.2018 bis 12.09.2018) 55 25 43 53 18 194 Gesamt 177 88 155 175 65 660 Im laufenden Schuljahr 2018/2019 werden im Zuge der Ausschreibung vom September 2018 und der Ausschreibung zum 2. Schulhalbjahr weitere Einstellungen von Referendarinnen und Referendaren, die ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgen. Die Erfahrungen aus den bisherigen Ausschreibungsrunden zeigen allerdings, dass aus unterschiedlichsten, u. a. persönlichen Gründen, nicht jede vollständig ausgebildete Lehrkraft eine Einstellung im Land Sachsen-Anhalt anstrebt. Frage 7: Laut Landtagsbeschluss Drs. 7/1082 vom 1. März 2017 sollen „künftige Absolventinnen und Absolventen der Seminare für Lehrämter in Halle (Saale) und Magdeburg bereits während der Ausbildung vorvertragliche Vereinbarungen für den zukünftigen Einsatz für das Land Sachsen-Anhalt erhalten.“ Wie vielen Referendarinnen und Referendaren wurden Vorverträge angeboten und wie vielen wurden Angebote für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt unterbreitet? 5 Antwort: Eine unbefristete Einstellung in den Schuldienst des Landes - gleich ob diese in einem Beamtenverhältnis oder durch Arbeitsvertrag erfolgen soll - erfordert nach gesetzlicher Verpflichtung des § 9 LBG LSA eine Stellenausschreibung. Die Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle sind durch Stellenausschreibung zu ermitteln. Damit ist für eine Stellenzusage oder die Zusicherung einer schulkonkreten Beschäftigung auf das Ergebnis eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens abzustellen. § 9 LBG LSA geht zurück auf Art. 33 Abs. 2 GG, nach dem jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat. Mit einer vorvertraglichen Vereinbarung würde sich nicht nur die Referendarin/der Referendar, sondern auch das Land binden, das hiermit das Angebot einer unbefristeten Einstellung zusichern würde, ohne dass ein entsprechendes Ergebnis eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens vorliegt bzw. nach den vorgenannten Grundlagen zum Zugang zu einem öffentlichen Amt vorgenommen würde. Ein solches Vorgehen ist durch § 9 LBG LSA und Art.33 Abs. 2 GG nicht legitimiert. Sofern die hier im Land den Vorbereitungsdienst erfolgreich abschließenden Referendarinnen und Referendare unabhängig vom Ausgang und dem Ergebnis einer Stellenausschreibung und einer Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung eine vorvertragliche schulkonkrete Zusicherung erhalten würden, weil sie im Land ausgebildet wurden und gebunden werden sollen, käme dieses der Einräumung eines Einstellungsprivilegs für Landeskinder gleich und würde ohne eine gesetzliche Grundlage die Annahme eines Regelvorranges vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern bedeuten, der nach einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht schematisch zur Anwendung kommen kann, sondern einen Verstoß gegen die o. g. gesetzlichen Bestimmungen darstellen würde. In diesem Zusammenhang ist nicht nur auf die Rechtsprechung des BVerwG, sondern auch des BVerfG hinzuweisen . Die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst richtet sich nach der verfassungsrechtlichen Vorgabe in Art. 33 Abs. 2 GG. Außerdem legt Art. 3 Abs. 3 GG fest, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf. Die Entscheidung über die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers und die Auswahl unter mehreren Bewerberinnen und Bewerbern liegt gem. Art. 33 Abs. 2 GG im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn. Es ist ihm überlassen, welchen sachlichen Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung ein besonderes Gewicht beimisst. Er muss allerdings dafür Sorge tragen, den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu verwirklichen. Der Umstand, im Land ST ausgebildet worden zu sein, ist kein Kriterium der persönlichen Eignung, Befähigung oder fachlichen Leistung für die Wahrnehmung des Berufes einer Lehrkraft in Sachsen-Anhalt. Dieser Umstand kann damit nicht vor Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung als Auswahlkriterium zum Zuge kommen. Unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben wird allen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst bereits sehr frühzeitig in dem Begrüßungsschreiben anlässlich ihrer Verbeamtung im Vorbereitungsdienst der Wunsch und das Bemühen des Lan- 6 des versichert, sie nach Abschluss ihrer Ausbildung als Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. Das Schreiben enthält in diesem Zusammenhang die Ankündigung , dass vor Beendigung der Ausbildung die Möglichkeit eröffnet wird, regionale Präferenzen zum Einsatz für die Bedarfsplanung entgegenzunehmen und mit der bedarfsorientierten Planung abzugleichen. Demgemäß erhalten alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst deutlich vor Beendigung des Vorbereitungsdienstes durch eine gezielte, über die Ausbildungsseminare eingesteuerte Abfrage die Möglichkeit, ihre regionalen Vorstellungen zu einem Einsatz im Schuldienst des Landes zu übermitteln . Neben konkreteren Informationen zum Einstellungsverfahren wird allen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst bei dieser Gelegenheit nochmals der Wunsch und das Bemühen des Landes übermittelt, sie als künftige Lehrkräfte zu gewinnen. Die von den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst auf die Prioritätenabfrage eingehenden Rückmeldungen werden dem Landesschulamt für die Vorbereitung der Ausschreibungsbedarfe übermittelt und insgesamt berücksichtigt, um entsprechende Einstellungsoptionen vorzuhalten. Sofern sich die Referendarinnen und Referendare im Rahmen der ausgeschriebenen Stellen sodann bewerben und nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren durchsetzen, erhalten sie ein Einstellungsangebot durch die Bewerberstelle im Landesschulamt, auf das sie eine Zusage erteilen können. Die unter Frage 6 genannten 660 Personen konnten auf diesem Weg für den Schuldienst des Landes gewonnen werden. An diesem Verfahren wird auch zukünftig festgehalten. Es stellt sicher, dass im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben bereits zu einem frühen Zeitpunkt das Ziel einer Bindung der Personen an das Land und der Wunsch und das Bemühen des Landes versichert wird, für die im Land Ausgebildeten im Rahmen einer Ausschreibung ein passendes Angebot im Anschluss an ihre Ausbildung vorzuhalten. Darüber hinaus besteht seit der Ausschreibung 12/2017 die Möglichkeit, nachrangig auch diejenigen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Bewerbungsverfahren zu berücksichtigen , die bis zum Ende der Bewerbungsfrist ihre Laufbahnprüfung noch nicht abgelegt haben. Sie können in den Fällen, in denen eine Stelle nicht mit einer Person besetzt werden konnte, die ihre pädagogische Ausbildung bereits vollständig abgeschlossen hat, ein Einstellungsangebot vorbehaltlich des Bestehens der Laufbahnprüfung erhalten. Eine Vertragsunterzeichnung und Dienstaufnahme erfolgt in diesen Fällen nach Bestehen der Laufbahnprüfung und der vollständigen Beendigung des Vorbereitungsdienstes. Die Möglichkeit der Einstellung von Referendarinnen und Referendaren wird somit bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eröffnet. Frage 8: Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Laufbahnprüfung für ein Lehramt im Land Sachsen-Anhalt (LVO-Lehramt) wurde zuletzt am 1. August 2017 geändert. Sie regelt, dass Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst seit letztem Jahr ab dem zweiten Ausbildungsmonat eigenverantwortlich unterrichten. Wann wird die vom Ministerium für Bildung zugesagte Evaluierung vorliegen? Antwort: Die Auswirkungen der am 1. August 2017 in Kraft getretenen VO zur Änderung der LVO-Lehramt werden unter Einbeziehung der beiden Ausbildungsgruppen evaluiert, die ihren Vorbereitungsdienst ohne Ausnahmen nach den neuen Regelungen absol- 7 vieren. Die zu berücksichtigenden Ausbildungsabläufe ermöglichen eine früheste Vorlage des Berichts im Februar 2019. Frage 9: Wie hat sich die Zahl der Mentoren seit dem 1. September 2016 an den Schulen entwickelt? Bitte getrennt nach Schulformen aufführen. Antwort: Die Zuweisung von Mentorenaufgaben erfolgt durch die Schulleitungen vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen schulischen Rahmenbedingungen. Da die Lehrkräfte , die mit Mentorenaufgaben beauftragt werden, im Verlaufe der schulpraktischen Ausbildung wechseln können / sollen, lässt sich deren Anzahl nicht erfassen. Auch die den Schulen für Ausbildungszwecke zur Verfügung gestellten Stunden werden daher nicht personenbezogen Lehrkräften zugewiesen, sondern in Abhängigkeit von der Zahl der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst den Schulen als Pool zur Entscheidung durch die Schulleitung gegeben.