Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3459 15.10.2018 (Ausgegeben am 16.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Verschlammung Hafenbecken Tangermünde Kleine Anfrage - KA 7/1982 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit vielen Jahren verschlammt das Hafenbecken in Tangermünde zusehends. Eingespülte Sedimente aus dem Zufluss Tanger führten über Jahre hinweg zu diesem Zustand. Um weiterhin einen geregelten Zufluss in die Elbe und auch den Betrieb der Wassersportanlage zu ermöglichen, müsste zeitnah eine Ausbaggerung des Mündungsbereiches erfolgen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wann erfolgte die letzte Ausbaggerung des Hafenbeckens und welche Behörde war hierfür verantwortlich? Nach hiesiger Kenntnis erfolgte im Jahr 2000 letztmalig eine Entschlammung des Hafenbeckens. Durchgeführt wurde diese von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV, jetzt Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes). 2. Welches Verfahren wurde damals angewendet und wie hoch waren die Kosten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Zuständigkeit der WSV, siehe Antwort zur Frage 1, wird verwiesen. 2 3. Welche Umstände verzögern aktuell eine Ausbaggerung im Detail? Bitte die Chronologie aller notwendigen Informationen detailliert darstellen. 4. In wessen Zuständigkeitsbereich fällt dieser Umstand genau? Welche Institution ist konkret für diesen Bereich verantwortlich? 5. Welche Möglichkeiten der Entfernung wurden bisher geprüft? Welche Kosten gehen mit den jeweiligen Möglichkeiten einher? 6. Wann konkret ist die Ausbaggerung aktuell geplant? Wer soll diese durchführen ? 7. Welche Planungen liegen für den Zeitraum nach einer Ausbaggerung bzgl. des Hafenbeckens vor? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 7 zusammen beantwortet . Der kleine westliche Teil des Hafens Tangermünde (hinterer Teil, Mündungsbereich , nahe Vereinigter Tanger) liegt in Zuständigkeit der Stadt Tangermünde und der größere östliche Teil (vorderer Teil, nahe Elbe) in Zuständigkeit der WSV. Aufgrund der o. g. Zuständigkeiten können keine Aussagen zur Chronologie sowie Planungen hinsichtlich etwaiger Ausbaggerungen getroffen werden.