Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/347 13.09.2016 (Ausgegeben am 15.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Robert Farle (AfD) Verquickung der Landesregierung mit Briefkastenfirma in Panama Kleine Anfrage - KA 7/187 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 4. April 2016 titelte die Mitteldeutsche Zeitung „Panama Papers - Sachsen-Anhalt macht Geschäfte mit Briefkastenfirma“. Dort heißt es, dass das Finanzministerium eine Unterkunft für Flüchtlinge in Genthin (Jerichower Land) von einer sogenannten Briefkastenfirma mit Sitz in Panama als Mietobjekt unterhält. Seit der Veröffentlichung der sogenannten Panama-Papers steht das Land Panama im Zentrum eines weltumspannenden Skandals, in dem es um Betrug, Schwarzgeld, Geldwäsche und Steuerhinterziehung geht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Inwieweit wusste die Landesregierung über das dubiose Geschäftsgebaren der Betreiberfirma der Flüchtlingsunterkunft Bescheid? Wurde die Betreiberfirma vorher auf Ihre Seriosität geprüft? Dem Landesbetrieb BLSA liegen keine Informationen über ein angeblich dubioses Geschäftsgebaren der Firma vor. Der Vermieter hat dem Landesbetrieb BLSA im Übrigen mitgeteilt, keine Geschäftsverbindungen zur Anwaltskanzlei „Mossack Fonseca & Co.“ In Panama zu unterhalten. Der Vermieter ist kein Betreiber. Zu einer dezidierten Prüfung der Firma bestand kein Anlass, weil das Unternehmen einen Sitz in Hildesheim hat und die Mietzahlungen über ein Kreditinstitut in Deutschland abgewickelt werden. Im Übrigen hat der Vermieter bislang alle vertraglichen Verpflichtungen zur Herrichtung des Mietobjekts erfüllt. 2 2. Wenn ja, warum wurde genau diese Betreiberfirma ausgewählt und keine anderen, die bspw. einen festen Sitz in Deutschland hat? Die Firma wurde in Abstimmung mit dem Nutzer als Vermieter ausgewählt, weil dem Landesbetrieb BLSA keinerlei Hinweise vorlagen, die zum Ausschluss hätten führen müssen. 3. Gab es noch andere Objekte, die in Genthin und Umgebung infrage gekommen wären? Gab es eine Ausschreibung? Dem Landesbetrieb BLSA wurden in Genthin und Umgebung keine weiteren Objekte angeboten. Zu einer Ausschreibung bestand kein Anlass, weil diese Anmietung nicht dem Vergaberecht unterliegt. 4. Wenn ja, wieso hat man sich in der Landesregierung für einen Vertrag mit der Briefkastenfirma in Panama entschieden? Siehe Antwort zu Frage 3.