Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/348 14.09.2016 (Ausgegeben am 15.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) KiFöG - Zahl beitragsbefreiter Eltern in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/149 Vorbemerkung des Fragestellenden: Den vorläufigen Zahlen (Veröffentlichung endgültiger Zahlen: Mitte August 2016) des Statistischen Landesamtes in Sachsen-Anhalt zufolge lag die Zahl von Kindern in Sachsen-Anhalt in Tagesbetreuung und Tagespflege am Stichtag 1. März 2016 bei insgesamt 143.104 (Tagesbetreuung: 142.320; Tagespflege: 784). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die kreisfreien Städte und Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen. Eine statistische Erfassung der erbetenen Daten ist gesetzlich nicht vorgegeben und erfolgt bei den örtlichen Trägern nur partiell im Rahmen der IT-gestützten Bearbeitung von Anträgen auf (anteilige) Übernahme des Kostenbeitrags für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und -pflege. Daher konnten die kreisfreien Städte und Landkreise, die eine Rückmeldung gaben, lediglich unvollständige und nach unterschiedlichen Methoden entstandene Angaben machen. Die Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Börde sowie die kreisfreie Stadt Halle haben darüber hinaus die Fragen 1 und 3 nicht getrennt beantwortet, so dass die Zahlen zu den teilweise (Frage 1) oder ganz (Frage 3) übernommenen Kostenbeiträgen identisch sind. 2 1. Wie viele Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder in Sachsen- Anhalt tagesbetreut bzw. -gepflegt werden, waren am Stichtag 1. März 2016 gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII teilweise von den erhobenen KiFöG- Elternbeiträgen freigestellt? Mit Ausnahme der Zuarbeiten des Altmarkkreises Salzwedel und des Salzlandkreises enthalten die vorliegenden Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte Angaben zur Anzahl der Kinder bzw. Familien, nicht hingegen zur erfragten Anzahl der Eltern. Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Kinder Bemerkung Altmarkkreis Salzwedel 122 Eltern Anhalt-Bitterfeld 2.326 inkl. der in Gänze übernommenen Kostenbeiträge Bördekreis 2.061 inkl. der in Gänze übernommenen Kostenbeiträge und inkl. Nachzahlungen aus vorangegangenen Zeiträumen - daher Anzahl der laufenden Übernahmen geringer Burgenlandkreis ca. 250 Dessau-Roßlau 0 wird die Einkommensgrenze nicht überschritten , erfolgt eine Kostenübernahme stets in Gänze Halle 5.592 inkl. der in Gänze übernommenen Kostenbeiträge Harz 162 Jerichower Land 144 Auswertung nach Eltern nicht möglich Magdeburg 203 Familien Mansfeld-Südharz - Anteil sehr gering; insbesondere Eltern in Ausbildung Saalekreis 100 Salzlandkreis 165 Eltern Stendal - keine Rückmeldung Wittenberg 38 2. Wie viele der teilweise von Elternbeiträgen freigestellten Eltern waren Empfänger von laufenden Leistungen nach dem a) SGB II, b) SGB XII, c) AsylbLG? 3 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Bemerkung a) b) c) Altmarkkreis Salzwedel 68 8 0 Burgenlandkreis 0 0 0 Dessau-Roßlau - - - s. Antwort zu Frage 1 Mansfeld-Südharz - - - s. Antwort zu Frage 1 Saalekreis 19 0 0 Die kreisfreien Städte Halle und Magdeburg sowie die Landkreise Harz, Jerichower Land, Salzlandkreis und Wittenberg erfassen die erbetenen Daten nicht bzw. können sie den Angaben zu Frage 1 nicht entsprechend zuordnen. Keine Rückmeldung erfolgte seitens der Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Börde und Stendal. 3. Wie viele Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder in Sachsen- Anhalt tagesbetreut bzw. -gepflegt werden, waren am Stichtag 1. März 2016 gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII ganz von den erhobenen KiFöG- Elternbeiträgen freigestellt? Mit Ausnahme der Zuarbeiten der Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Mansfeld -Südharz und Salzlandkreis enthalten die vorliegenden Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte Angaben zur Anzahl der Kinder bzw. Familien , nicht hingegen zur erfragten Anzahl der Eltern. Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Kinder Bemerkung Altmarkkreis Salzwedel 732 Eltern Anhalt-Bitterfeld 2.326 inkl. der teilweise übernommenen Kostenbeiträge Bördekreis 2.061 inkl. der teilweise übernommenen Kostenbeiträge und inkl. Nachzahlungen aus vorangegangenen Zeiträumen - daher Anzahl der laufenden Übernahmen geringer Burgenlandkreis ca. 3.000 Dessau-Roßlau 1.166 Halle 5.592 inkl. der teilweise übernommenen Kostenbeiträge Harz 2.447 Jerichower Land 899 Auswertung nach Eltern nicht möglich Magdeburg 2.543 Familien Mansfeld-Südharz 1.849 Eltern Saalekreis 2.425 4 Salzlandkreis 3.277 Eltern Stendal - keine Rückmeldung Wittenberg 2.047 4. Wie viele der ganz von Elternbeiträgen freigestellten Eltern waren Empfänger von laufenden Leistungen nach dem a) SGB II, b) SGB XII, c) AsylbLG? Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Kinder Bemerkung a) b) c) Altmarkkreis Salzwedel 518 Eltern 45 Eltern 76 Eltern Burgenlandkreis 2.500 30 150 Dessau-Roßlau - - 111 Statistisch erfasst werden lediglich die Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern. Harz 1.771 17 - Es erfolgt keine Erfassung nach AsylbLG; für 659 Kinder ist keine Zuordnung möglich. Mansfeld-Südharz 1.678 Eltern 20 Eltern 151 Eltern Saalekreis 2.156 16 62 zu a): davon 1.281 berechtigte Kinder (ausschließlich ALG II- Empfänger) und 875 berechtigte Kinder - sog. Aufstocker (Einkommen + ALG II) Salzlandkreis - - 166 Eltern Es erfolgt keine Erfassung nach SGB II und SGB XII. Wittenberg 1.092 - - Es erfolgt keine Erfassung nach SGB XII und AsylbLG. Die kreisfreien Städte Halle und Magdeburg sowie der Landkreis Jerichower Land erfassen die erbetenen Daten nicht bzw. können sie den Angaben zu Frage 3 nicht entsprechend zuordnen. Keine Rückmeldung erfolgte seitens der Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Börde und Stendal.