Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/349 14.09.2016 (Ausgegeben am 15.09.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Jugendarrest in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/161 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Personen befanden sich in den Jahren 2014, 2015 sowie im I. Halbjahr 2016 im Jugendarrest? Bitte differenziert nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln. Die Vollstreckung der Jugendarreste in der JAA Halle in den Jahren 2014, 2015 und im ersten Halbjahr 2016 stellt sich wie folgt dar: Jahreszahl Männlich weiblich 2014 344 96 2015 316 95 2016/1. Halbjahr 224 67 2. Aufgrund welcher Deliktarten und für welche Zeitdauer befanden sich die Arrestanten in den unter Ziffer 1 benannten Jahren in der Jugendarrestanstalt ? Eine systematische Datenerhebung im Sinne der Fragestellung, die den Zusammenhang zwischen Deliktart und Dauer des Arrestes erfasst, liegt nicht vor. Im Folgenden erfolgt eine Übersicht nach Delikten und Anzahl der Arreste: 2014 2015 2016  bis 30.6.2016  Bezeichnung Anzahl Anzahl Anzahl Schulpflichtverstoß 129 166 114 Sonstiges 24 13 6 2 Diebstahl 118 79 61 Körperverletzung 67 58 43 Sachbeschädigung 27 23 9 Leistungserschleichung 25 20 11 Fahren ohne Fahrerlaubnis 12 3 2 Betrug 9 8 9 Beleidigung 8 3 5 Raub 9 4 Verstoß gegen BtMG 5 8 12 Räuberische Erpressung 4 6 4 Unterschlagung 2 3 3 Beförderungserschleichung 1 2 0 Hehlerei 1 1 1 Verkehrsvergehen 1 5 2 Nötigung 0 4 2 Nichterfüllung 0 0 3 Gesamt 440 411 291 Am Beispiel des Verstoßes gegen das Schulgesetz (Schulpflichtverstoß) wurde für das Kriterium der Arrestdauer eine händische Auswertung aller Einzelvorgänge aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 (1. Halbjahr) mit folgenden Ergebnissen durchgeführt: Schulpflichtverstoß 2014 2015 2016, 1. Halbjahr Freizeitarreste 45 70 55 Kurzarreste 2 Tage 5 13 5 Kurzarreste 3 Tage 5 5 3 Kurzarreste 4 Tage 15 8 7 Kurzarreste 5 Tage 2 3 2 Kurzarreste 6 Tage 0 3 0 Dauerarreste 1 Woche 57 64 42 Gesamt 129 166 114 3. Wie viele Personen befanden sich in den Jahren 2014, 2015 sowie im I. Halbjahr 2016 aufgrund einer Ordnungswidrigkeit gemäß Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Schulpflichtverstoß) im Jugendarrest? Für die Antwort wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche Zeiträume lagen in der Regel bei Schulpflichtverstößen zwischen dem Verstoß und dem Arrestantritt? Statistische Daten, die Auskunft über den Zeitraum zwischen den Schulpflichtverstößen und dem Arrestantritt geben, werden in der Jugendarrestanstalt Halle nicht erhoben. 3 Es handelt sich bei der Vollstreckung von Jugendarrest wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht um einen Beugearrest bzw. Ersatzarrest für das verhängte, aber nicht beglichene Bußgeld bzw. die nicht geleisteten gemeinnützigen Arbeitsstunden . 5. Bei einem fehlenden engen zeitlichen Kontext zwischen Tathandlung und Arrestantritt, wie beurteilt die Landesregierung den erzieherischen bzw. pädagogischen Effekt einer solchen Maßnahme? Nach § 87 Abs. 4 JGG ist die Vollstreckung von Jugendarrest unzulässig, wenn seit Eintritt der Rechtskraft seiner Anordnung ein Jahr verstrichen ist. Der Gesetzgeber ließ sich bei dieser Vorschrift von der Erkenntnis leiten, dass Arrestvollzug eine erzieherische Wirkung nicht mehr entfalten kann, wenn sich Jugendliche wegen Zeitablaufs nicht mehr mit der Verfehlung, welche den Arrest ausgelöst hat, inhaltlich auseinandersetzen können. Diese pädagogische Sicht teilt die Landesregierung. 6. Wie hat sich in den letzten 3 Jahren die Straffälligkeit bzw. Rückfallquote derjenigen entwickelt, gegen die Jugendarrest vollstreckt worden ist? In Sachsen-Anhalt gibt es zu dieser Thematik bisher keine wissenschaftliche Untersuchung und demzufolge auch keine entsprechende Datenerhebung. 7. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung umzusetzen, um dem Problem der Jugendkriminalität künftig wirksam entgegenzutreten? Nach der Jahresbilanz 2015 des Generalstaatsanwalts Naumburg liegt der Anteil jugendlicher und heranwachsender Beschuldigter an der Gesamtkriminalität nur noch bei 14,9 %. Dies ist der niedrigste Wert seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahre 1993 und eine Halbierung der Quote vor zehn Jahren. Die Landesregierung wird angesichts dieser Zahlen ihre Politik fortsetzen. 8. Beabsichtigt die Landesregierung in dieser Wahlperiode einen eigenständigen Gesetzentwurf zum Vollzug des Jugendarrestes in Sachsen-Anhalt auf den parlamentarischen Weg zu bringen? Wenn ja, welcher Zeitplan ist vorgesehen? Die Landesregierung beabsichtigt den Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes in Sachsen-Anhalt im Laufe des Jahres 2017 in den parlamentarischen Raum einzubringen. 9. Wie soll der Jugendarrest in Sachsen-Anhalt in den nächsten Jahren weiter entwickelt werden? An welchem Standort soll künftig der Jugendarrest vollzogen werden? Welche personelle Ausstattung ist vorgesehen? Ziel ist die Fortentwicklung eines zeitgemäßen, humanen und konsequent auf die Förderung des Jugendlichen ausgerichteten Jugendarrestvollzugs, der die Jugendlichen von erneutem Fehlverhalten abhält. 4 Der Jugendarrest wird in der Jugendarrestanstalt Halle vollzogen. Die künftige personelle Ausstattung der Jugendarrestanstalt wird von der Struktur und den Behandlungsmaßnahmen abhängen, die sich aus dem landeseigenen Jugendarrestvollzugsgesetz, das noch vom Parlament zu beschließen sein wird, ergeben werden.