Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3492 18.10.2018 (Ausgegeben am 18.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Beteiligung der IMG an der USA-Reise von Wirtschaftsminister Willingmann II Kleine Anfrage - KA 7/1978 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vom 3. Juni bis zum 10. Juni 2018 reiste Wirtschaftsminister Willingmann mit einer Delegation in die USA. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drs. 7/3286) zum Thema ergeben sich noch einige Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Antwort der Landesregierung: Frage 1: Auf die Frage 5 der KA (Drs. 7/3286) antwortete die Landesregierung, dass für die Dienstreise des Ministers Reisekosten in Höhe von 3.142,93€ angefallen sind. Sind dies Kosten für den Minister oder auch für die Begleitung des Ministers (Persönliche Referentin, Pressesprecher)? Falls dies nur die Kosten des Ministers sind, bitte auch die Kosten der Begleitungen aufführen. Antwort zu Frage 1: Bei den vorgenannten Kosten handelt es sich nur um die Reisekosten des Ministers. Die Reisekosten für die persönliche Referentin betrugen 3.142,93 € (Reisezeitraum 3. bis 9. Juni 2018) und für den Pressesprecher 3.538,02 € (Reisezeitraum 2. bis 10. Juni 2018). 2 Frage 2: Auf die Frage 6 der KA (Drs. 7/3286) antwortete die Landesregierung, dass für die Delegationsreise USA eine Zuwendung in Höhe von maximal 59.000 € vom MW bewilligt und ausgezahlt wurde. Der Verwendungsnachweis für die Maßnahme muss bis 30. Juni 2019 vorgelegt werden. Welche Kosten wurden mit der Zuweisung des MW beglichen? Der Zeitraum von rund einem Jahr für die Erstellung eines Verwendungsnachweises erscheint ungewöhnlich lang (vgl. ANBest-P, Punkt 6 „Nachweis der Verwendung“), auf Grundlage welcher Regelung wurde dieser Zeitraum gewählt? Antwort zu Frage 2: Mit dem Zuwendungsbescheid wurde der Kosten- und Finanzierungsplan vom 16. März 2018 für verbindlich erklärt. Demnach sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig : Transfers vor Ort; Business–Foren; Dolmetscherleistungen; Empfänge und Veranstaltungen; B2B–Termine; Sach- und Reisekosten des Projektmanagements . Mit dem Zuwendungsbescheid ist der Bewilligungszeitraum bis zum 31. Dezember 2018 festgesetzt worden, da das Projekt „Delegationsreise USA“ auch ein Nachbereitungstreffen umfasst. Auf der Grundlage von Nr. 6.6 der ANBest-P ist spätestens mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Verwendungsnachweis vorzulegen. Dementsprechend ist im konkreten Fall der Verwendungsnachweis durch die IMG bis spätestens 30. Juni 2019 vorzulegen. Frage 3: Auf die Frage 6 der KA (Drs. 7/3286) antwortete die Landesregierung, dass als Teilnehmergebühren 7.500 € vereinnahmt wurden. Wie genau setzen sich die Teilnehmergebühren zusammen? Antwort zu Frage 3: Entsprechend dem Kosten- und Finanzierungsplan war von den Teilnehmern eine Gebühr von je 500 € zu erbringen. Insgesamt 15 Teilnehmer haben diese Gebühr als Beteiligungspauschale an den Gesamtkosten der Reise gezahlt. Wie bei Delegationsreisen üblich, entrichten Vertreter des Ministeriums, der IMG und der Presse keinen Teilnehmerbeitrag. Hierin enthalten sind: - ein gemeinsames Programm mit vielfältigen Möglichkeiten zur Anbahnung interessanter Geschäftskontakte, - die Möglichkeit der Teilnahme an Messebesuchen, und Veranstaltungen, Foren im Rahmen der Delegationsreise, - Zugriff auf ein umfangreiches Netzwerk im Zielland, - Leistungen lokaler Partner zur Vorbereitung, Betreuung während der Reise und Nachbereitung im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Delegationsreise - Presse und Öffentlichkeitsarbeit, 3 - „Best-Practice-Exchange” zu Themen der Unternehmensausgründung - Serviceleistungen vor Ort, wie beispielsweise Bustransfer, Dolmetscher u. v. a. m. Frage 4: Auf die Frage 6 der KA (Drs. 7/3286) antwortete die Landesregierung, dass die IMG 28.000 € für eigene Maßnahmen veranschlagt hat. Wie hoch beziffert die IMG nach jetzigem Stand die zusätzlich geleisteten Eigenmittel für die Reise? Wenn möglich, bitte Kosten aufschlüsseln. Antwort zu Frage 4: Auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides waren 18.000 € für die Finanzierung der IMG-Maßnahmen zur Landespräsentation sowie zur Investorenakquisition und - betreuung im Rahmen der Delegationsreise vorgesehen und wurden auch eingesetzt . Darüber hinaus sind die Förderung übersteigende Mehrkosten durch den Zuwendungsempfänger zu tragen. Diese beziffert die IMG aktuell mit 8.859,92 €, sodass die IMG nach jetzigem Stand insgesamt 26.859,92 € an Eigenmitteln für die Delegationsreise eingebracht hat. Frage 5: Bei Frage 8 der KA (Drs. 7/3286) schlüsselt die Landesregierung die von der IMG beauftragten Dienstleister und die durch deren Leistungen entstandenen Kosten auf. Sind die dort entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 51.674,90 € Teil der vom MW bewilligten Zuwendung in Höhe von 59.000 €? Antwort zu Frage 5: Eine abschließende Beantwortung kann erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung erfolgen. Frage 6: Auf die Frage 13 der KA (Drs. 7/3286) antwortete die Landesregierung, dass 1.350 Unternehmen direkt angeschrieben und zahlreiche Multiplikatoren eingebunden wurden. Die Beauftragung der Dienstleister für das ergänzende Einladungsmanagement erfolgte laut Antwort auf Frage 8 am 31. Mai 2018. Beginn der Reise war der 3. Juni 2018. Warum wurden die Dienstleister erst am 31. Mai 2018 beauftragt? Wer hat die Entscheidung über die späte Beauftragung unter Einbeziehung welcher Stellen getroffen? Antwort zu Frage 6: Als sich für die IMG Mitte Mai abzeichnete, dass Anzahl und Qualität der bis dahin vorliegenden Zusagen nicht den Vorstellungen der IMG entsprachen, suchte die Gesellschaft nach ergänzenden Möglichkeiten, die hinter den Erwartungen bleibende Arbeit des beauftragten Dienstleisters durch die zusätzliche Verpflichtung lokaler Dienstleister kurzfristig zu flankieren. Die Beauftragung erfolgte erst am 31. Mai 2018, weil die IMG entsprechend der geltenden haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Vergabe zunächst mehrere Angebote einholen musste. In die Entscheidung für die kurzfristige Beauftragung hat die IMG keine weiteren Stellen einbezogen. 4 Frage 7: Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem späten Einladungsmanagement und der verhaltenen Teilnahme US-amerikanischer Firmen? Antwort zu Frage 7: Grundsätzlich wird kein Zusammenhang gesehen, da für alle Veranstaltungen ein großes Interesse von US-Seite bestand. Lediglich beim Business Forum im „Massachusetts Institute of Technology“ (MIT) am 4. Juni 2018 war das Interesse von amerikanischer Seite geringer. Da ein Zusammenhang zwischen dem Einladungsmanagement und der verhaltenen Teilnahme US-amerikanischer Firmen nicht ausgeschlossen werden kann, hat das MW die IMG aufgefordert, das Einladungsmanagement zu optimieren. Frage 8: Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem späten Einladungsmanagement und der in der IMG nicht besetzten Stelle im Bereich Nordamerika ? Antwort zu Frage 8: Nein. Frage 9: Wie hoch sind die Anmeldungen der IMG für den Haushalt 2019? In welcher Höhe wurden Mittel für die IMG im Haushaltsplanentwurf 2019 berücksichtigt? Antwort zu Frage 9: Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind Ausgaben für eine institutionelle Förderung der IMG in Höhe von 6,2 Mio. € geplant. Die Anmeldung der IMG ist voll berücksichtigt.