Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3493 14.11.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 14.11.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Kriminalitätsgeschehen in den Schwimmhallen und Freibädern der Stadt Magdeburg Kleine Anfrage - KA 7/1984 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Medienberichten kam es am 4. Juli 2018 im Carl-Miller-Bad in Magdeburg zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen von kroatischen und afghanischen Badbesuchern. Bei der anschließenden Schlichtung des Streites soll auch ein Polizeibeamter verletzt worden sein. Das gibt Anlass zur Nachfrage, wie sich die Anzahl der polizeilichen Einsätze und das Kriminalitätsgeschehen in den Schwimmhallen und Freibädern der Stadt Magdeburg entwickelt haben. Schwimmhallen und Freibädern in der Stadt Magdeburg sind im Sinne der Anfrage: 1. Schwimmhalle Nord, Albert-Schweitzer-Straße 1, 39126 Magdeburg, 2. Erich-Rademacher-Freibad Olvenstedt, Johannes-Göderitz-Straße 113, 39130 Magdeburg, 3. Schwimmhalle Olvenstedt, Johannes-Göderitz-Straße 113, 39130 Magdeburg, 4. Elbeschwimmhalle, Virchowstraße 9, 39104 Magdeburg, 5. NEMO Bade-, Sauna- & Wellnesswelt, Herrenkrugstraße 150, 39114 Magdeburg , 6. Freibad Süd, Kirschweg, 39118 Magdeburg, 2 7. Schwimmhalle Große Diesdorfer Straße, Große Diesdorfer Str. 104A, 39110 Magdeburg, 8. Naherholungszentrum Barleber See, Buschweg, 39126 Magdeburg, 9. Naherholungszentrum Neustädter See, Bei Hohmann, 39126 Magdeburg. Bitte die nachstehenden Fragen nach den einzelnen Schwimmhallen und Freibädern sowie jeweils einzeln für die Jahre 2014 bis 2017 und dem Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. August 2018 aufschlüsseln. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Mit Schreiben vom 15. Oktober 2018 hat die Landesregierung die Kleine Anfrage 7/1984 beantwortet. Im Nachgang dazu sind datenschutzrechtliche Bedenken der Landtagsverwaltung gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport formuliert worden. Daraufhin hat das für den Datenschutz zuständige Referat des Ministeriums für Inneres und Sport eine Prüfung der Beantwortung der Kleinen Anfrage vorgenommen . Im Ergebnis der Prüfung wurde eine Personenbeziehbarkeit der Daten in der Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage festgestellt. Ich bitte daher, von einer Veröffentlichung der ursprünglichen Beantwortung abzusehen und diese gegen die als Anlage beigefügte neue Fassung zur Veröffentlichung auszutauschen. Die weitere beigefügte Fassung mit Anlagen dient ausschließlich der Unterrichtung der Abgeordneten. Ich bitte, diese in der Geheimschutzstelle des Landtages zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Schutzwürdige Interessen Dritter dürfen dabei aber nicht verletzt werden. Mit der Kleinen Anfrage werden entweder unmittelbar oder mittelbar, jedoch untrennbar mit einer sinnvollen Beantwortung der Kleinen Anfrage insgesamt verwoben, personenbezogene Daten i. S. von Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) abgefragt. Zwar sind die personenbezogenen Daten einer Pseudonymisierung unterzogen worden (Namen und Adressen sind nicht enthalten), sodass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht unmittelbar einer spezifischen Person zugeordnet werden können (vgl. Art. 4 Nr. 5 DS-GVO). Mittelbar ist diese aber wegen des jeweiligen Bezugs zu einzelnen Schwimmhallen und Freibädern sehr wohl möglich. Nach dem Erwägungsgrund 26 DSG-VO sollten einer Pseudonymisierung unterzogene personenbezogene Daten, die durch Heranziehung zusätzlicher Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden. Dies ist vorliegend aufgrund der Details der zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen der Fall, da in einigen Fällen bereits die Mitarbeiter der Schwimmbäder, Zeugen 3 der Tat oder Bekannte der Geschädigten über die für eine Identifizierung der natürlichen Personen notwendigen Informationen verfügen. Die in der Antwort auf die Kleine Anfrage gemachten Angaben stehen damit in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen und dem verfassungsrechtlich verbürgten Informationsanspruch der Abgeordneten . Eine öffentliche Bekanntgabe der personenbezogenen Daten und deren anschließende Veröffentlichung würden die Rechte der Betroffenen verletzen. In dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Antwort können daher keine Informationen mitgeteilt werden, die personenbezogene Daten offen legen oder Rückschlüsse auf solche zulassen. Die vollständige Antwort der Landesregierung steht den Abgeordneten des Landtages deshalb in der Geheimschutzstelle (Akteneinsichtnahmeraum ) des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die zur Beantwortung der Fragen herangezogenen Daten stammen aus einer Recherche im Polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem (IVOPOL) der Landespolizei Sachsen-Anhalt. Die Daten aus dem Vorgangsbearbeitungssystem bilden jedoch keine valide Datengrundlage im Sinne einer polizeilichen Kriminalstatistik. Es handelt sich hierbei um eine Eingangsstatistik. Die Recherche und anschließende Auswertung erfolgte für die Jahre 2014 bis 2017 und den Zeitraum 01.01. bis 31.08.2018. 1. Wie viele Polizeieinsätze wurden in den Schwimmhallen und Freibädern der Stadt Magdeburg durchgeführt? Welches war der jeweilige Einsatzanlass ? Es wird um eine Kurzbeschreibung gebeten. In den Schwimmhallen und Freibädern der Stadt Magdeburg sowie in den beiden Naherholungszentren Barleber See und Neustädter See kam die Polizei im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.08.2018 insgesamt bei 333 Ereignissen zum Einsatz. Die überwiegende Anzahl der Einsätze erfolgte dabei in der NEMO- Badewelt (88 Einsätze), der Schwimmhalle Olvenstedt (82 Einsätze) und der Elbeschwimmhalle (78 Einsätze). Im gesamten Berichtszeitraum lag die Anzahl der Einsätze jährlich auf annähernd gleichem Niveau. Den polizeilichen Einsätzen war in der Mehrheit der Fälle eine zuvor begangene Straftat (290 Fälle) vorausgegangen , wobei es sich dabei hauptsächlich um Diebstahlsdelikte (225 Fälle ) handelte. 1.1. In wie vielen Fällen wurde dabei ein Polizeivollzugsbeamter verletzt? Im Jahr 2018 wurde ein Polizeivollzugsbeamter im Zusammenhang mit einer Schlägerei zwischen mehreren Badegästen im Freibad Carl-Miller-Straße verletzt . 1.2. In wie vielen Fällen wurde ein Beschäftigter der Schwimmhallen und Freibäder verletzt? Im Jahr 2017 war in drei Fällen jeweils ein Mitarbeiter der NEMO-Badewelt geschädigt . In den übrigen Einrichtungen wurden im erfragten Zeitraum keine verletzten Mitarbeiter im Zusammenhang mit Straftaten registriert. 4 1.3. In wie vielen Fällen wurde ein Besucher bzw. Gast der Schwimmhallen und Freibäder verletzt? In den Schwimmhallen und Freibädern wurden im erfragten Zeitraum insgesamt zwölf Besucher bei Straftaten verletzt. 2. Wie viele in den Schwimmhallen und Freibädern der Stadt Magdeburg begangene Straftaten wurden von der Polizei registriert? Bitte zu den einzelnen Fällen Tatzeit, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl, Alter, Geschlecht und Nationalität der Beschuldigten sowie der Geschädigten angeben. Sofern es sich um nichtdeutsche Beschuldigte handelt, wird um Angabe des Aufenthaltstitels gebeten. In den Schwimmhallen und Freibädern der Stadt Magdeburg wurden im Berichtszeitraum insgesamt 290 Straftaten registriert. In den überwiegenden Fällen handelt es sich um Diebstahlsdelikte (225 Fälle). Die übrigen Fälle stellen Sachbeschädigungen (20 Fälle), Körperverletzungsdelikte (16 Fälle), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sechs Fälle) und sonstige Straftaten (z. B. Unterschlagung , Beleidigung, sonst. Nebengesetze) in 23 Fällen dar. Die überwiegende Anzahl der Straftaten ereignete sich in der NEMO-Badewelt (76 Fälle), der Schwimmhalle Olvenstedt (75 Fälle) und der Elbeschwimmhalle (70 Fälle). Die Anzahl der Straftaten blieb über den gesamten Berichtszeitraum annähernd konstant. In der NEMO-Badewelt und der Elbeschwimmhalle sind die Fallzahlen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr bislang leicht rückläufig. Von im erfragten Zeitraum insgesamt 99 ermittelten Tatverdächtigen (TV) sind 21 nichtdeutsche TV, davon stammen 13 aus Syrien, drei aus Afghanistan, zwei aus Rumänien und je ein TV aus Kroatien, Jordanien sowie ein TV aus Benin.