Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/3499 19.10.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 22.10.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Grundsteuer, Personalausstattung der Bewertungsstellen Kleine Anfrage - KA 7/1990 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welcher Personalbedarf wird in der bundeseinheitlichen Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf in den Finanzämtern für die Bewertungsstellen der Finanzämter in Sachsen-Anhalt ausgewiesen? Bitte aufgliedern nach Finanzämtern und Laufbahngruppen. Personalbedarf zum Stichtag 01.01.2017 in den einzelnen Finanzämtern Sachsen -Anhalts aufgegliedert nach Laufbahngruppen: 2 Personalbedarf in Arbeitskräften 01.01.2017 Finanzamt Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) Summe Bitterfeld-Wolfen 13,30 3,20 16,50 Dessau-Roßlau 6,00 1,50 7,50 Eisleben 7,40 1,80 9,20 Genthin 5,90 1,40 7,30 Haldensleben 6,00 1,40 7,40 Halle (Saale) 10,80 2,60 13,40 Magdeburg 13,40 3,30 16,70 Merseburg 6,20 1,50 7,70 Naumburg 8,20 2,00 10,20 Quedlinburg 12,40 3,00 15,40 Salzwedel 5,60 1,30 6,90 Staßfurt 4,30 1,10 5,40 Stendal 3,20 0,80 4,00 Wittenberg 3,00 0,70 3,70 Summe 105,70 25,60 131,30 2. Wie viele Stellen (Dienstposten) sind in den Haushalts- und Stellenplänen der Finanzämter für die Bewertungsstellen vorgesehen? Bitte aufgliedern nach Finanzämtern und Stellenbewertung. Zahl der Dienstposten zum Stichtag 01.01.2017 in den einzelnen Finanzämtern Sachsen-Anhalts aufgegliedert nach Wertigkeit: 3 Zahl der Dienstposten (Mengengerüst zur Dienstpostenbewertung) 01.01.2017 Finanzamt Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) Summe A 9 A 8 A 6/7 A 11 A 9/A 10 Bitterfeld- Wolfen 3 5 5 1 2 16 Dessau- Roßlau 1 3 2 1 1 8 Eisleben 2 3 2 1 1 9 Genthin 1 3 2 1 0 7 Haldensleben 1 3 2 1 0 7 Halle (Saale) 2 4 5 1 2 14 Magdeburg 2 6 5 1 2 16 Merseburg 1 3 2 1 1 8 Naumburg 2 4 2 1 1 10 Quedlinburg 3 5 4 1 2 15 Salzwedel 1 3 2 1 0 7 Staßfurt 1 2 1 1 0 5 Stendal 1 2 0 1 0 4 Wittenberg 1 2 0 1 0 4 Summe 22 48 34 14 12 130 3. Wie viele der unter 2 genannten Stellen sind derzeit besetzt? Bitte aufschlüsseln nach Finanzämtern und Stellenbewertung. Besetzung der Dienstposten zum 01.09.2018 4 Soll-Ist-Vergleich Dienstposten 01.09.2018 Finanzamt Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) A 9 A 8 A 6/7 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Bitterfeld- Wolfen 3 1 5 3 5 9 Dessau- Roßlau 1 1 3 2 2 3 Eisleben 2 2 3 2 2 5 Genthin 1 1 3 2 2 2 Haldensleben 1 1 3 3 2 4 Halle (Saale) 2 2 4 3 5 7 Magdeburg 2 2 6 6 5 7 Merseburg 1 1 3 3 2 3 Naumburg 2 2 4 4 2 7 Quedlinburg 3 1 5 5 4 9 Salzwedel 1 1 3 3 2 2 Staßfurt 1 1 2 2 1 2 Stendal 1 1 2 1 0 2 Wittenberg 1 1 2 2 0 1 Summe 22 18 48 41 34 63 5 Soll-Ist-Vergleich Dienstposten 01.09.2018 Finanzamt Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) Gesamt LG 1.2 und LG 2.1 A 11 A 9/A 10 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Bitterfeld- Wolfen 1 1 2 2 16 16 Dessau- Roßlau 1 1 1 1 8 8 Eisleben 1 1 1 2 9 12 Genthin 1 1 0 1 7 7 Haldensleben 1 1 0 1 7 10 Halle (Saale) 1 1 2 2 14 15 Magdeburg 1 1 2 3 16 19 Merseburg 1 1 1 0 8 8 Naumburg 1 1 1 1 10 15 Quedlinburg 1 1 2 2 15 18 Salzwedel 1 1 0 1 7 8 Staßfurt 1 1 0 0 5 6 Stendal 1 0 0 1 4 5 Wittenberg 1 1 0 1 4 6 Summe 14 13 12 18 130 153 Hinweis: Unabhängig vom Beschäftigungsumfang ist jedem Beschäftigten ein Dienstposten zugeordnet (pro Kopf ein Dienstposten), so dass ein Soll-Ist- Vergleich nur eingeschränkt möglich ist. Eine sachgerechte Aussage zur Besetzung des Arbeitsbereiches ist nur durch einen Vergleich des Personalbedarfs (131,30 Arbeitskräfte) mit den tatsächlich eingesetzten Vollzeitäquivalenten /Vollbeschäftigteneinheiten (133,40 Arbeitskräfte) möglich. 6 4. Mit welchem Personalbedarf rechnet das Ministerium der Finanzen bei fristgerechter Umsetzung des zwischen den Ländern abgestimmten Kostenwertmodells . Auf der Grundlage des Berichtes der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes und der Länder sowie der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter Organisation (Steuerverwaltung) über den Stand der Umsetzungsmaßnahmen zur Reform der Grundsteuer vom 6. September 2018 hat die Arbeitsgruppe „Personalbemessung“ der Steuerverwaltungen der Länder einen vorläufigen Personalaufwand für die vorbereitenden Arbeiten zur Grundsteuer ermittelt. Der Personalbedarf wurde dabei vorerst nur für den Zusatzaufwand für die Einführung eines neuen Verfahrens und die Gewinnung aller erforderlichen Daten zu dessen Umsetzung unter modellunabhängigen Annahmen abgeschätzt (= sogenannte „kurzfristige Lösung“). Der im jetzigen Verfahren wesentliche materiell -rechtliche Bearbeitungsaufwand wurde nicht betrachtet, da die hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen noch nicht vorliegen. Folglich wurde der Aufwand für ggf. durchzuführende personelle Festsetzungen, Schätzungen und für eine eventuelle Rechtsbehelfsbearbeitung nicht ermittelt. Die Arbeitsgruppe „Personalbemessung“ ist außerdem von einer weitestgehend vollmaschinellen Durchführung des Gesamtverfahrens (Grunddatenabgleich, Erfassung des Erklärungseingangs , elektronische Abgabe bzw. Scannen der Erklärungen, Erinnerung , Feststellung, Datenweitergabe an die Kommunen, u. ä.) ausgegangen. Das derzeitige Einheitsbewertungsverfahren muss im maßgeblichen Zeitraum noch parallel weitergeführt werden, sodass hier keine oder nur geringe Synergien zu erwarten sind. Ein Aufwand für die sogenannte „zukunftssichere“ Lösung wurde bisher nicht ermittelt. Die Probeberechnung für Sachsen-Anhalt ergibt danach einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 79 Arbeitskräften, der sich über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt (voraussichtlich von 2019 bis 2023). Pro Finanzamt und Jahr entspricht das ungefähr einer Arbeitskraft. Eine Verteilung der Arbeitskräfte auf die Dauer des Gesamtverfahrens wird jedoch von den noch nicht abschließend feststehenden organisatorischen und informationstechnischen Rahmenbedingungen abhängen.